Unzulässige Werbung mit veraltetem UVP
Die Werbung mit einer Unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers ist irreführend und damit unzulässig, wenn die Empfehlung im Zeitpunkt der Werbung nicht mehr gültig ist. Handelt es sich um ein Auslaufmodell und ist die Preisempfehlung daher veraltet, muss der Werbende deutlich hierauf hinweisen.
Unlauter ist auch die Werbung mit Warenangeboten, wenn der Unternehmer die Absicht verfolgt, den Verbraucher nach Bestellung auf den Kauf eines Nachfolgemodells umzulenken, indem er das bestellte Modell als nicht mehr lieferbar darstellt oder sich weigert, die bestellte Ware zu liefern.