2 Flaschen GRATIS
Es stellt keinen Verstoß gegen § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV dar, wenn ein Lebensmittel-Einzelhandelsunternehmen den Grundpreis im Sinne dieser Vorschrift auf der Basis der Gesamtmenge der abgegebenen Waren (hier: inklusive von zwei "GRATIS" angebotenen Flaschen eines Erfrischungsgetränks) zum beworbenen Endpreis errechnet.