(Un)zulässige Absprache zwischen Klinikärzten und Apothekern
Urteil des LG Freiburg vom 31.10.2012, Az.: 1 O 139/12
Zwischen den Ärzten einer Klinik und einem Apotheker, der Patienten der Klinik bei Entlassung mit Medikamenten versorgt, liegt keine unzulässige Absprache vor, sofern ein neutraler Dritter dazwischentritt. Vorliegend war der Dritte eine GmbH, die auf Anforderung der Ärzte per Telefax Rezepte an Kooperationsapotheken schickte, welche dann die zur Entlassung stehenden Patienten mit den entsprechenden Medikamenten belieferten.