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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Verletzer“

28. Oktober 2014

Farbe „Gelb“ für zweisprachige Wörterbücher ist geschützt

Urteil des LG Köln vom 19.01.2012, Az.: 31 O 352/11

Das Inverkehrbringen von Sprachlernsoftware mit einer gelben Verpackung verletzt bei geringer Unterscheidungskraft die eingetragene Farbmarke „Gelb“ für zweisprachige Wörterbücher in Printform. Der Schutz dieser Farbe ist dadurch begründet, dass sie aufgrund ihrer Verkehrsdurchsetzung als Kennzeichnungsmittel bekannt ist und als Mittel der Identifizierung des Unternehmens dient.

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20. Oktober 2014

Kennzeichnungspflicht trifft den Hersteller des Produkts

Urteil des OLG Düsseldorf vom 21.08.2014, Az.: I-2 U 33/14

Im Fall von Kopfhörern gilt als Hersteller derjenige, der den Kopfhörer vermarktet, also dasjenige Unternehmen, das im EAR-Register nach dem ElektroG eingetragen ist und die fraglichen Kopfhörer produziert. Zudem muss der Hersteller eines Produkts eindeutig identifizierbar sein. Hierfür reicht es, wenn die Kontaktanschrift auf dem Verbrauchsprodukt selbst oder auf dessen Verpackung angebracht ist. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass der Name und die Kontaktadresse auf dem Produkt selbst angebracht werden, wenn der Hersteller in einem für jedermann einsehbaren Register registriert ist (im Fall von "Kopfhörern" im EAR-Register nach dem ElektroG).

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13. Oktober 2014

Die App „wetter DE“ stellt keine Kennzeichenrechtsverletzung von wetter.de dar

Urteil des OLG Köln vom 05.09.2014, Az.: 6 U 205/13

Das Internetportal wetter.at darf die Smartphone App "wetter DE" weiter anbieten, da die Kennzeichenrechte von wetter.de durch die Bezeichnung der App nicht verletzt werden. Nur wenn einer App-Bezeichnung originäre Kennzeichnungskraft zukommt, ist Titelschutzrecht anwendbar. Hierfür ist ein Mindestmaß an Individualität erforderlich, was für den Begriff "Wetter" nicht gilt, da dieser nur rein beschreibende Wirkung entfaltet. Ebenso wenig individualisierend wirkt der Zusatz "de", da dieser vom Verkehrskreis als bloße Länderzuweisung wahrgenommen wird.

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09. Oktober 2014

Betriebskrankenkasse – Irreführende Angaben einer gesetzlichen Krankenkasse

Beschluss des BGH vom 18.01.2012, Az.: I ZR 170/10

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. EG Nr. L 149 vom 11. Juni 2005, S. 22) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt.

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09. Oktober 2014 Top-Urteil

Geld-Zurück-Garantie III

© Alekleks
Urteil des BGH vom 19.03.2014, Az.: I ZR 185/12

a) Der Tatbestand der Nummer 10 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG setzt keine hervorgehobene Darstellung der vermeintlichen Besonderheit des Angebots, sondern lediglich voraus, dass beim Verbraucher der unrichtige Eindruck erweckt wird, der Unternehmer hebe sich bei seinem Angebot dadurch von den Mitbewerbern ab, dass er dem Verbraucher freiwillig ein Recht einräume. Der Tatbestand ist jedoch nicht erfüllt, wenn dem angesprochenen Verbraucher gegenüber klargestellt wird, dass ihm keine Rechte eingeräumt werden, die ihm nicht schon kraft Gesetzes zustehen.

b) Eine gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 UWG irreführende Werbung mit bei Leistungsstörungen bestehenden Gewährleistungsansprüchen liegt nicht vor, wenn die im Gewährleistungsfall bestehenden Ansprüche nicht als etwas Ungewöhnliches herausgestellt, sondern als selbstverständlich bestehend bezeichnet werden.

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26. September 2014

Zu den Voraussetzungen eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses

Urteil des BGH vom 10.04.2014, Az.: I ZR 43/13

Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht auch dann, wenn zwischen den Vorteilen, die die eine Partei durch eine Maßnahme für ihr Unternehmen oder das eines Dritten zu erreichen sucht, und den Nachteilen, die die andere Partei dadurch erleidet, eine Wechselwirkung in dem Sinne besteht, dass der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde Wettbewerb beeinträchtigt werden kann. Danach besteht regelmäßig ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, wenn die eine Partei als Inhaber eines Schutzrechts oder als Inhaber von ausschließlichen Nutzungsrechten an einem Schutzrecht die Herstellung oder den Vertrieb eines von dieses Schutzrecht erfassten Produktes lizenziert und die andere Partei dem Schutzrecht entsprechende Produkte anbietet oder vertreibt.

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22. September 2014 Top-Urteil

E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer müssen in die Widerrufsbelehrung

© nmann77 - Fotolia.com
Urteil des LG Bochum vom 06.08.14, Az.: I-13 O 102/14

Neben der Postanschrift müssen seit Inkrafttreten der Verbraucherrechterichtlinie 2014 auch die E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer in der Widerrufsbelehrung angegeben werden, sollten diese vorhanden sein. Ein Fehlen dieser Angaben kann zu einer kostenpflichtigen Abmahnung und der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen führen.

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