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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Verletzer“

07. Januar 2015

Haftung des Amazon-Händlers auch bei Handlungen von Amazon

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Urteil des OLG Köln vom 10.12.2014, Az.:6 W 187/14

Ein Händler auf Amazon haftet für eine fehlerhafte Produktbeschreibung auch dann, wenn ein Fehler nicht von ihm persönlich, sondern von Amazon begangen worden ist. Den Händler trifft die Pflicht den Inhalt und die Rechtmäßigkeit seiner Angebote regelmäßig zu kontrollieren, da Amazon auch ohne Wissen und Wollen des Händlers Änderungen vornehmen kann.

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30. Dezember 2014

LG Bochum: Marketplace-Händler haften für Wettbewerbsverletzungen von Amazon

Urteil des LG Bochum vom 26.11.2014, Az.: I-13 O 129/14

Ein Amazon Marketplace-Händler muss sich Wettbewerbsverstöße, die von dem Online-Portal begangen werden (hier: Angabe fehlerhafter UVP), zurechnen lassen, da er die Verkaufsbedingungen der Handelsplattform akzeptiert und mit der Einstellung von Angeboten in Kauf genommen hat, dass durch Amazon Änderungen an diesen vorgenommen werden.

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22. Dezember 2014

Zur Zulässigkeit der Werbeaussage „Deutschlands Nummer 1 für Werbeartikel“

Urteil des OLG Frankfurt vom 12.06.2014,Az.:6 U 64/13

Die Werbeaussage „Deutschlands Nummer 1 für Werbeartikel“ stellt eine irreführende Werbung dar, wenn der Werbende nicht tatsächlich der führende Anbieter in diesem Bereich ist. Eine solche Allein- oder Spitzenstellungsbehauptung darf nur verwendet werden, wenn sie wahr ist. Im Fall eines Handelsunternehmens ist bei der Beurteilung einer Marktführerschaft vorrangig der Umsatz heranzuziehen. Der Werbende muss hierfür gegenüber seinen Mitbewerbern einen deutlichen Vorsprung aufweisen, der Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet.

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10. Dezember 2014

Zeugnisaktion

Urteil des BGH vom 03.04.2014, Az.: I ZR 96/13

a) Eine unmittelbare Aufforderung zum Kauf gemäß Nr. 28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG setzt voraus, dass sich der Kaufappell auf ein konkretes Produkt oder mehrere konkrete Produkte richtet. Daran fehlt es, wenn in der Werbung kein konkretes Produkt genannt, sondern das gesamte Warensortiment beworben wird.

b) Die im Rahmen einer "Zeugnisaktion" an Schulkinder gerichtete Werbung eines Elektronik-Fachmarktes mit einem Preisnachlass für jede Eins im Zeugnis verstößt nicht gegen § 4 Nr. 1 und Nr. 2 UWG, wenn für die Kinder aufgrund der Werbung der Umfang der Preisermäßigung klar erkennbar ist.

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01. Dezember 2014 Top-Urteil

Händler auf Amazon haften nicht für dessen Weiterempfehlungsfunktion

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Urteil des LG Arnsberg vom 30.10.2014, Az.: 8 O 121/14

Ein Händler auf Amazon haftet nicht für die Weiterempfehlungsfunktion auf Amazon. Grund dafür ist, dass der Händler nicht als Störer angesehen werden kann, da er keinerlei Einflussmöglichkeiten auf die Nutzung dieser Weiterempfehlungsfunktion besitzt. Die Aktivierung dieser Funktion erfolgt vielmehr automatisch, sodass ein Händler dies lediglich verhindern kann, indem er die Nutzung von Amazon gänzlich unterlässt. Dies kann jedoch weder gesetzlich gefordert werden, noch ist es dem Händler zumutbar.

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05. November 2014

Präsentation eines Nachahmungsprodukts von „Mikado“-Keksstangen

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Pressemitteilung des BGH vom 23.10.2014, Az.: I ZR 133/13

Lediglich die Präsentation eines Produkts - dem der Vorwurf der Nachahmung gemacht wird - auf einer internationalen Messe in Deutschland begründet noch nicht die Gefahr, dass das Produkt in Deutschland in den Verkehr gebracht wird. Vor allem, wenn es sich um eine reine Fachmesse handelt und nicht der breiten Öffentlichkeit zugänglich ist.

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04. November 2014

Zum Erfordernis, Verbraucherinformationen „klar und verständlich und in hervorgehobener Weise“ darzustellen

Urteil des OLG Köln vom 14.02.2014, Az.: 6 U 120/13 Verbraucherinformationen werden „klar und verständlich und in hervorgehobener Weise“ dargestellt, wenn sie inhaltlich verständlich und optisch hervorgehoben dargestellt werden. Dies ist der Fall, wenn sie sich unübersehbar vom Rest des Seitentextes abgrenzen lassen und nicht im Gesamtlayout untergehen. Nicht ausreichend hierfür ist, dass der Text unmittelbar über der „Jetzt kaufen"-Schaltfläche steht. Anders ist dies bei einer besonderen Hervorhebung durch z.B. Fettdruck, farbliche Markierungen oder Einrahmungen.
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31. Oktober 2014

Zur Entbehrlichkeit der „textilen Zusammensetzung“

Urteil des LG Düsseldorf vom 02.04.2014, Az.: 12 O 33/13

Bei Textilwaren, die man nur direkt in einem Ladengeschäft erwerben kann, muss in einer Werbeanzeige nicht die textile Zusammensetzung des Produktes nach Art. 16 TextilKennzVO aufgezeigt werden, da der Verbraucher vor dem Kauf vor Ort die Möglichkeit hat sich darüber zu informieren.

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31. Oktober 2014

Zur Nachahmung von Wohnmöbeln

Urteil des OLG Köln vom 18.07.2014, Az.: 6 U 4/14

Eine Nachahmung von Wohnmöbeln ist nur dann wettbewerbswidrig, wenn sie geeignet ist, eine Herkunftstäuschung hervorzurufen. Zu beachten ist jedoch, dass bei Wohnmöbeln nur ein enger Gestaltungsspielraum möglich ist, sodass zum einen keine hohen Anforderungen an die Individualität einer Gestaltung gestellt werden müssen, zum anderen der Schutzumfang einer derartigen Gestaltung dementsprechend eng zu bestimmen ist. Folglich liegt eine Nachahmung zumindest dann nicht vor, wenn bei einem Wohnmöbel mit schwacher wettbewerblicher Eigenart lediglich ein geringer Grad der Nachahmung zu verzeichnen ist.

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