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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Urheberrecht“

18. Januar 2021 Top-Urteil

Zu geringe Schöpfungshöhe: Werbetext fällt nicht unter Urheberrechtsschutz

©senoldo Fotolia.com
Urteil des LG Frankenthal vom 03.11.2020, Az.: 6 O 102/20

Grundsätzlich können auch einfache geistige Schöpfungen, aufgrund der sog. „kleinen Münze“, urheberrechtlich schutzfähig sein. Allerdings gilt dies nicht für einen Gebrauchstext, auch wenn er ca. 1.500 Zeichen lang ist, wenn er sich in einer einfachen Aneinanderreihung von technischen Informationen erschöpft. Dies entschied das LG Frankenthal in seinem Urteil, indem es darum ging, ob der Verfasser eines Werbetextes seinen Konkurrenten wegen unerlaubter Nutzung seines Textes auf Abgabe einer Unterlassungserklärung verklagen kann.

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14. Mai 2019

Urheberrechtsverstoß durch Veröffentlichung von Lichtbildwerken

© Rido - Fotolia.com
Urteil des LG München I vom 20.02.2019, Az.: 37 O 5140/18

Im Falle einer Klage gegen einen Betreiber einer Online-Verkaufsplattform fehlt es diesem an den Nutzungsrechten für die Produktfotos als Lichtbildwerke, wenn die Klägerin diese Fotos extra anfertigen lassen hat und sich dazu ein uneingeschränktes Nutzungsrecht zusichern ließ. Die Plattform machte über 70 Produktfotos öffentlich zugänglich, von denen neun streitgegenständlich waren, indem Drittanbieter der Plattform Produktinserate mit besagten Fotos ausstatteten. Für den Urheberrechtsverstoß soll dennoch der Betreiber der Plattform haften.

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05. November 2014

Präsentation eines Nachahmungsprodukts von „Mikado“-Keksstangen

Description: Copyright-Hinweis für Bildrechte-Link
Pressemitteilung des BGH vom 23.10.2014, Az.: I ZR 133/13

Lediglich die Präsentation eines Produkts - dem der Vorwurf der Nachahmung gemacht wird - auf einer internationalen Messe in Deutschland begründet noch nicht die Gefahr, dass das Produkt in Deutschland in den Verkehr gebracht wird. Vor allem, wenn es sich um eine reine Fachmesse handelt und nicht der breiten Öffentlichkeit zugänglich ist.

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28. Juli 2014

Kostenerstattungspflicht eines Abschlussschreibens

Urteil des LG Karlsruhe vom 03.07.2014, Az.: 15 O 19/14 KfH IV

Abschlusserklärungen im Anschluss eines einstweiligen Verfügungsverfahrens müssen innerhalb einer angemessenen Frist ab Zustellung der Beschlussverfügung unaufgefordert abgegeben werden. Erfolgt eine dahingehende Erklärung nicht rechtzeitig, hat der Antragsgegner die Kosten für das Verfassen eines Abschlussschreibens zu tragen. Der Antragsteller muss für die Entstehung der Gebühren nicht die Absicht beweisen, tatsächlich Hauptsacheklage erheben zu wollen.

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23. Juli 2014 Top-Urteil

Keine Erschöpfung des Verbreitungsrechts für digitale Hörbücher

© K.-U. Häßler - fotolia.com
Urteil des OLG Hamm vom 15.05.2014, Az.: 22 U 60/13

Werden einem Kunden Audiodateien wie z.B. Hörbücher oder eBooks lediglich digital zum Download bereitgestellt und regeln die AGB des Anbieters, dass der Kunde bei Vertragsschluss nur ein einfaches, nicht übertragbares Recht (Lizenz) zur bestimmungsgemäßen Verwendung der Audiodatei erwirbt und gerade nicht das Eigentum an der Datei selbst, tritt keine Erschöpfung im Sinne des § 17 Abs. 2 UrhG an der Datei ein. Eine Weiterveräußerung durch den Kunden an einen Dritten ist somit unzulässig.

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10. Juli 2014

Datenerhebung bei Gewinnspiel für Minderjährige

Urteil des OLG Hamm vom 20.09.2012, Az.: I-4 U 85/12

Bei Personen von 15-17 Jahren kommt die Erlaubnis zur Speicherung von personenbezogenen Daten zu Werbezwecken auf den Reifegrad der Jugendlichen an. Denn in der Altersgruppe gibt es zahlreiche Personen, die die Auswirkungen der Preisgabe ihrer personenbezogenen Daten nicht vollständig abschätzen können. Bei ihnen überwiegt beim Lesen der Gewinnkarte der Anreiz, möglicherweise etwas zu gewinnen, das konsequente Nachdenken darüber, was wohl infolge der Preisgabe der Daten passieren könnte. Es kann aufgrund der Unerfahrenheit in geschäftlichen Handlungen nicht angenommen werden, dass der Durchschnitt dieses Personenkreises bereits sensibilisiert ist für die Auswirkungen der Datenpreisgabe.

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14. März 2014

Verletzung der Herkunftsfunktion einer Marke, wenn Verkehr von Lizenzvereinbarung ausgehen kann

Beschluss des BGH vom 06.02.2013, Az.: I ZR 67/12

Geht der von einer Werbung angesprochene Verkehr von Lizenzverbindungen zwischen dem Inhaber und dem Benutzer einer Marke aus, kann die Herkunftsfunktion einer Marke verletzt sein, wenn diese Lizenzvereinbarung tatsächlich nicht besteht. Dabei führt die Verwendung einer Marke im Identitätsbereich nicht zwangsläufig auch zu einer Beeinträchtigung der weiteren Markenfunktionen neben der Herkunftsfunktion.

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10. März 2014

Werbung mit irreführenden Behauptungen über Vergütungspflicht von Internetradios unzulässig

Beschluss des LG Hamburg vom 10.01.2013, Az.: 315 O 540/12

Die Werbung eines ausländischen Streaming-Anbieters, wonach der Betrieb eines Internetradios ohne Vergütungszahlung an deutsche Verwertungsgesellschaften möglich ist, ist irreführend, da eine solche Vergütungspflicht nach deutschem Leistungsschutzrecht (§§ 78 Abs. 2 Nr. 1, 86 UrhG) tatsächlich besteht. Nach dem Schutzlandprinzip ist auch deutsches Recht anwendbar, da sich der Ort der Verletzungshandlung aus dem beabsichtigten Abrufort – hier: Deutschland – ergibt.

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25. Februar 2014 Top-Urteil

Keine Urheberrechtsverletzung durch die Verwendung von Fotos anderer Amazon-Händler

© Alphaspirit
Urteil des LG Köln vom 13.02.2014, Az.: 14 O 184/13

Ein Händler, der als Rechteinhaber seine Produktbilder auf der Internet-Plattform Amazon einstellt, erklärt stillschweigend seine Einwilligung zur Nutzung der Bilder auch durch andere Händler, da es ihm bei der Benutzung vom Amazon bewusst gewesen sein muss, dass auch andere Händler die Bilder verwenden würden.

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07. Februar 2014

UsedSoft II

Urteil des BGH vom 17.07.2013, Az.: I ZR 129/08

1. Hat der Inhaber des Urheberrechts dem Herunterladen der Kopie eines Computerprogramms aus dem Internet auf einen Datenträger zugestimmt, sind der zweite oder jeder weitere Erwerber einer Lizenz zur Nutzung dieses Computerprogramms nach § 69d Abs. 1 UrhG zur Vervielfältigung des Programms berechtigt, wenn das Recht zur Verbreitung der Programmkopie erschöpft ist und der Weiterverkauf der Lizenz an den Erwerber mit dem Weiterverkauf der von der Internetseite des Urheberrechtsinhabers heruntergeladenen Programmkopie verbunden ist.

a) Die Erschöpfung des Verbreitungsrechts setzt voraus,

- dass der Urheberrechtsinhaber seine Zustimmung gegen Zahlung eines Entgelts erteilt hat, das es ihm ermöglichen soll, eine dem wirtschaftlichen Wert der Kopie seines Werkes entsprechende Vergütung zu erzielen;

- dass der Urheberrechtsinhaber dem Ersterwerber ein Recht eingeräumt hat, die Kopie ohne zeitliche Begrenzung zu nutzen;

- dass Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, von einem zwischen dem Urheberrechtsinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sind;

- dass der Ersterwerber seine Kopie unbrauchbar gemacht hat.

b) Der Weiterverkauf der von der Internetseite des Urheberrechtsinhabers heruntergeladenen Programmkopie setzt nicht voraus, dass der Nacherwerber einen Datenträger mit der „erschöpften“ Kopie des Computerprogramms erhält; vielmehr reicht es aus, wenn der Nacherwerber die Kopie des Computerprogramms von der Internetseite des Urheberrechtsinhabers auf seinen Computer herunterlädt.

2. Wer sich darauf beruft, dass die Vervielfältigung eines Computerprogramms nach § 69d Abs. 1 UrhG nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers bedarf, trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen dieser Bestimmung erfüllt sind.

3. Das dem Nacherwerber der „erschöpften“ Kopie eines Computerprogramms durch § 69d Abs. 1 UrhG vermittelte Recht zu dessen bestimmungsgemäßer Benutzung kann nicht durch vertragliche Bestimmungen ausgeschlossen werden, die dieses Recht dem Ersterwerber vorbehalten.

4. Was zur bestimmungsgemäßen Benutzung des Computerprogramms nach § 69d Abs. 1 UrhG gehört, ergibt sich aus dem zwischen dem Urheberrechtsinhaber und dem Ersterwerber geschlossenen Lizenzvertrag.

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