DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Unterlassungsanspruch“

18. September 2018

Kundenzufriedenheitsbefragung via E-Mail bei Übermittlung der Rechnung kann unzulässige Werbung sein

© sdecoret - Fotolia.com
BGH Urteil vom 10.07.2018, Az.: VI ZR 225/17

a) Die Verwendung von elektronischer Post für die Zwecke der Werbung ohne Einwilligung des Empfängers stellt grundsätzlich einen Eingriff in seine geschützte Privatsphäre und damit in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht dar.

b) Eine Kundenzufriedenheitsbefragung in einer E-Mail fällt auch dann unter den Begriff der (Direkt-)Werbung, wenn mit der E-Mail die Übersendung einer Rechnung für ein zuvor gekauftes Produkt erfolgt.

c) Dem Verwender einer E-Mail-Adresse zu Werbezwecken nach Abschluss einer Verkaufstransaktion ist es zumutbar, bevor er auf diese Art mit Werbung in die Privatsphäre des Empfängers eindringt, diesem - wie es die Vorschrift des § 7 Abs.3 UWG verlangt - die Möglichkeit zu geben, der Verwendung seiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Werbung zu widersprechen. Ansonsten ist der Eingriff grundsätzlich rechtswidrig.

Weiterlesen
11. September 2018

E-Mail, die Gutschein beinhaltet, ist Werbung und kann als solche unzulässig sein

© Brad Pict - Fotolia.com
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 22.03.2018, Az.: 2-03 O 372/17

Der Versand einer E-Mail, die einen Gutschein zur Einlösung beinhaltet, stellt eine Werbung gem. § 7 UWG dar. Erfolgt der Versand ohne Einwilligung des Empfängers, so ist er als unzulässig einzustufen. Eine Ausnahme nach § 7 Abs. 3 UWG kommt selbst dann nicht in Betracht, wenn zwar eine Kundenbeziehung aufgrund einer vorherigen Bestellung besteht, sich der angebotene Gutschein und damit die Werbung jedoch auf das gesamte angebotene Sortiment und nicht auf eigene ähnliche Waren im Hinblick auf die frühere Bestellung bezieht.

Weiterlesen
28. August 2018

Auch E-Mails, die nur in der Signaturzeile Werbecharakter haben, können unzulässig sein

© Cloud7 - Fotolia.com
Urteil des AG Bonn vom 09.05.2018, Az.: 111 C 136/17

Versendet ein Telekommunikationsunternehmen an einen Rechtsanwalt eine E-Mail mit der Aufforderung an einer Produktumfrage teilzunehmen, so kann darin eine unzulässige Werbe-E-Mail gesehen werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn keine Einwilligung und keine geschäftliche Beziehung vorliegen. Eine solche Geschäftsbeziehung kann jedenfalls nicht dadurch begründet werden, dass der Anwalt einen Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten gegen das werbende Unternehmen vertreten hat. Allein der Umstand, dass die Kommunikation in einem solchen Fall über den Rechtsanwalt laufen soll, stellt auch keine Einwilligung dar.

Darüber hinaus ist eine E-Mail, die sich zwar dem Hauptinhalt nach auf die Rechtsstreitigkeit bezieht, in der Signaturzeile jedoch eine Kundenzufriedenheits-Umfrage beinhaltet, als Werbe-E-Mail zu qualifizieren und unter den gegebenen Voraussetzungen ebenfalls unzulässig.

Weiterlesen
06. August 2018

Supermärkte müssen keine Schockbilder an Zigarettenautomaten anbringen

© Fotoimpressionen - Fotolia.com
Urteil des LG München I vom 05.07.2018, Az.: 17 HK O 17753/17

Das Angebot von Zigaretten an Supermarktkassen mittels eines Zigarettenautomaten, der die gesetzlich vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Warnhinweise auf den Packungen vollständig verdeckt, stellt nicht grundsätzlich einen Wettbewerbsverstoß dar. Ebenso wenig kann es zu beanstanden sein, wenn die Verpackungen der Zigaretten auf dem Automaten symbolisch so dargestellt sind, dass die erforderlichen Warnhinweise nicht zu sehen sind. Der Verbraucher nimmt die Warnhinweise zur Kenntnis, wenn er die Sortenwahltaste betätigt und die gewählte Schachtel erhält. Im Supermarkt kann der potentielle Kunde diese Hinweise noch in seiner Entscheidungsfindung vor dem Kauf berücksichtigen, womit ihm auch keine wesentlichen Informationen vorenthalten werden.

Weiterlesen
26. Juli 2018

Kein Verstoß der WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes gegen Wettbewerbsrecht

© PikePicture - Fotolia.com
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Köln vom 13.07.2018, Az.: 6 U 180/17

Die aus Steuergeldern finanzierte WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes benachteiligt keine Wetterdienstangebote privater Anbieter und verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht, indem sie kostenlos und werbefrei amtliche Unwetterwarnungen und weitere Wetterinformationen zur Verfügung stellt. Es gehört zu den gesetzlich normierten Aufgaben des Deutschen Wetterdienstes, meteorologische Dienstleistungen im Rahmen der Daseinsfürsorge für die Allgemeinheit zu erbringen, womit Wettbewerbsrecht nicht anwendbar ist. Über einen möglichen Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften haben nun noch die Verwaltungsgerichte zu entscheiden.

Weiterlesen
24. Juli 2018

Kostenlose Abgabe eines Buches: Verstoß gegen Buchpreisbindung?

© nmann77 - Fotolia.com
Urteil des OLG Dresden vom 26.06.2018, Az.: 14 U 341/18

Wird ein neues, preisgebundenes Buch lediglich gegen Übernahme einer angemessenen Versandkostenpauschale an einen Verbraucher abgegeben, so liegt nicht automatisch ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung vor. Zwar muss nach § 3 BuchPrG derjenige, der gewerbs- oder geschäftsmäßig neue Bücher an Letztabnehmer verkauft, den nach § 5 BuchPrG festgesetzten Preis erheben. Kostenlose Zuwendungen im Rahmen einer Werbeaktion zur Absatzförderung hingegen, bei denen der Käufer bestimmte Bücher mittels der Eingabe eines Vorteils-Codes gratis erhält, hierfür jedoch dennoch eine angemessene Versandkostenpauschale zahlen muss, fallen nicht unter die Definition eines „Kaufes“, womit auch keine Umgehung der Buchpreisbindungsvorschriften vorliegt.

Weiterlesen
19. Juli 2018

Selektives Vertriebssystem für Nahrungsergänzungsmittel zulässig

© alona_s - Fotolia.com
Urteil des OLG Hamburg vom 22.03.2018, Az.: 3 U 250/16

Ein Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika darf Vertriebshändlern im Rahmen eines qualitativen selektiven Vertriebssystems wirksam den Vertrieb über bestimmte Online-Plattformen untersagen. Eine Einschränkung Online-Vertriebs, insbesondere auch der Ausschluss des Verkaufs über Internetmarktplätze Dritter ist demnach auch bei Nicht-Luxusgütern möglich, wenn die vertriebenen Waren von hoher Qualität sind und der Vertrieb auf begleitende Beratungs- und Betreuungsleistungen für den Kunden ausgerichtet ist. Eine entsprechende Regulierung des Internetvertriebs kann dann zulässig sein, wenn dadurch das Produktimage und die dazu beitragende Praxis einer kundenbindenden Beratung gewahrt werden sollen.

Weiterlesen
09. Juli 2018

Werbung mit Wirkung ohne wissenschaftlichen Nachweis unzulässig

© BillionPhotos.com - Fotolia.com
Pressemitteilung Nr. 25/2018 zum Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 21.06.2018, Az.: 6 U 74/17

Die Werbung mit bestimmten Wirkungsaussagen einer medizinischen Behandlung sind nur zulässig, wenn die beworbene Wirkung gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht. Insofern die Behauptung wissenschaftlich umstritten ist oder ihr jegliche tragfähige wissenschaftliche Grundlage fehlt, muss der Werbende den Nachweis über die behauptete Wirksamkeit führen. Für die auf der Homepage eines Arztes beworbene Craniosakralen Osteopathie kann kein entsprechender Wirkungsnachweis erbracht werden. Derartige Werbung ist zu unterlassen, da mit irreführenden gesundheitsbezogenen Angaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können.

Weiterlesen
06. Juli 2018

Auch auf Amazon: Fehlende Angaben zu wesentlichen Merkmalen von Waren wettbewerbswidrig

© Sikov - Fotolia.com
Urteil des LG München I vom 04.04.2018, Az.: 33 O 9318/17

Wesentliche Merkmale von in einem Onlineshop (hier: Amazon) angebotenen Waren müssen dem Verbraucher unmittelbar vor Abgabe der Bestellung nochmals angezeigt werden. Bei Bekleidung ist jedenfalls die Angabe des Materials, beim Verkauf von Sonnenschirmen der Bezugsstoff, das Material des Gestells sowie das Gewicht davon umfasst. Solche Informationen müssen am Ende des Bestellvorgangs nochmals zur Verfügung gestellt werden, auch wenn diese bereits auf einer vorherigen Produktübersicht angegeben waren. Die Einblendung eines Links auf die Produktseite genügt ebenfalls nicht. Durch die unmittelbare Anzeige vor der Bestellabgabe soll der Verbraucher nochmals die Gelegenheit erhalten, das von ihm zu erwerbende Produkt konkret zu besichtigen und auf die Übereinstimmung mit seinen Vorstellungen zu überprüfen. Diese Vorgaben sollen den Verbraucher vor übereilten Kaufentscheidungen schützen.

Weiterlesen
26. Juni 2018

„Größter Zweiradfachmarkt“ muss über größten Verkaufsraum verfügen

© industrieblick - Fotolia.com
Urteil des LG Köln vom 08.05.2018, Az.: 31 O 178/17

Wenn ein Fahrradhändler damit wirbt „der größte Zweiradfachmarkt“ zu sein, erweckt dies bei dem Verbraucher den Anschein, das Geschäft verfüge jedenfalls auch über den größten Verkaufsraum. Hat der Werbende allerdings eine kleinere Verkaufsfläche als sein Mitbewerber, ist die Werbung für den Verbraucher irreführend. Da die räumliche Verkaufs- und Ausstellungsfläche eines Fahrradhändlers als das entscheidende Merkmal für die „Größe“ anzusehen ist, muss man die Sortimentsbreite und den Umsatz des Geschäfts bei der Bemessung der Unternehmensgröße nicht mehr beachten. Selbst eine geplante Vergrößerung der Verkaufsfläche kann eine aktuelle Werbung nicht rechtfertigen, da die Erwartungen des Verbrauchers auf die Gegenwart gerichtet sind.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.