Whitelisting bei Adblockern nicht wettbewerbswidrig
Wenn ein Unternehmen, welches online Werbung betreibt, einen Adblock-Ersteller dafür bezahlt dessen Werbung trotz aktivem Adblockers zu zeigen, bezeichnet man dies als Whitelisting. Dies ist auch wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden. Geklagt hatte eine Zeitung, die auch online Dienste kostenfrei anbietet, diese jedoch teilweise über Werbung finanziert. Ein lauterkeitsrechtlicher Eingriff ist aber nicht festgestellt worden, da die Werbung nur diejenigen Seitenbesucher nicht erreicht, die sich durch das Aktivieren des Adblockers aktiv dazu entschieden haben keine Internetwerbung zu erhalten. Außerdem hat die Klägerin andere Möglichkeiten, wie etwa das Ausschließen von Seitenbesuchern mit Adblocker von der kostenfreien Seite oder die Einführung einer Bezahlschranke.