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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Unterlassung“

16. Mai 2017

Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche wegen unlauterer Nachahmung einer Handtasche

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Urteil des LG Köln vom 04.10.2016, Az.: 33 O 61/15

Der Vertrieb einer nachgeahmten Tasche ist wettbewerbswidrig, wenn das nachgeahmte Produkt über wettbewerbsrechtliche Eigenart verfügt und die Nachahmung geeignet ist, eine Herkunftstäuschung hervorzurufen. Eine wettbewerbliche Eigenart liegt vor, wenn bestimmte Merkmale des Erzeugnisses dazu dienen, die angesprochenen Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder die Besonderheiten des Erzeugnisses hinzuweisen. Anspruch auf Schadensersatz und Unterlassung hat der Hersteller des Originals, d. h. derjenige, der das Produkt in eigener Verantwortung herstellt und oder von einem Dritten herstellen lässt und über das Inverkehrbringen entscheidet.

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20. Dezember 2016

Beschränkung des Internetangebots auf Gewerbebetreibende muss deutliche Hinweise an geeigneter Stelle für Verbraucher enthalten

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Urteil des OLG Hamm vom 16.11.2016, Az.: 12 U 52/16

Die Beschränkung eines kostenpflichtigen Zugangs zu einer Datenbank mit Kochrezepten auf Unternehmer ist grundsätzlich möglich. Es bedarf jedoch einer Sicherstellung des Ausschlusses von Verträgen mit Verbrauchern. Der Blickfang dieser Internetwebseite lag auf den Eingabefeldern der einzugebenden Kontaktdaten. Die Bestätigung einer gewerblichen Nutzung auf einer solchen Internetseite muss aber für den durchschnittlichen Erklärungsempfänger hinreichend klar und hervorgehoben werden, lediglich die Bezugnahme auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen reicht hierfür nicht aus.

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28. November 2016

Urheberrechtsverletzung bei unberechtigter Nutzung eines Sprachwerkes zu Werbezwecken

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Urteil des LG Hamburg vom 06.11.2015, Az.: 308 O 446/14

Der von einem Reisejournalisten veröffentlichte Text darf ohne dessen Einwilligung nicht auf anderen Internetseiten zum Zwecke der Werbung vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht werden. Bei dem betreffenden Sprachwerk handelt es sich nicht um eine bloße Wiedergabe von Fakten, sondern um individuelle Gedanken, Ansichten und Darstellungen der zu beschreibenden Umgebung und ist folglich urheberrechtlich geschützt. Die persönliche geistige Schöpfung kann auch in der besonders geistvollen Form und Art der Einteilung und Anordnung des dargestellten Inhalts liegen. Es ist daher auch dann eine Urheberrechtsverletzung zu bejahen, wenn einzelne Worte durch Synonyme ersetzt werden.

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24. November 2016

Zweimal „Severin“ ist einmal zu viel

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Urteil des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 29.09.2016, Az.: 6 U 23/15

Die Sylter Kirchengemeinde „St. Severin“ im Ortsteil Keitum kann von der unweit entfernten Erholungsanlage „Severin*s Resort & Spa“ Unterlassung im Hinblick auf die Verwendung des Namensteils „Severin“ verlangen. Dabei ist es ohne Belang, dass die Namen jeweils mit Zusätzen wie „St.“ bzw. „Resort & Spa“ versehen sind, da diese Zusätze nur beschreibender Art sind und für den Gesamteindruck außer Betracht zu bleiben haben. Infolge der identischen Namensführung entsteht der Eindruck, dass die beiden Einrichtungen in organisatorischer oder wirtschaftlicher Verbindung stehen, denn auch gemeinnütze Einrichtungen können wirtschaftlich tätig sein. Deshalb führt die gleichnamige Bezeichnung zu einer Zuordungsverwirrung und damit zu einem Unterlassungsanspruch.

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14. November 2016

Dringlichkeit bei einer gebrauchten Software

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Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 29.09.16, Az.: 6 U 110/16

Selbst, wenn lediglich die konkrete Verletzungsform verboten wird, darf sich das Gericht nur auf Umstände stützen, auf welche sich der Antragsteller berufen hat. Wenn sich das Gericht auf andere Umstände stützt, kann sich der Antragsteller dies im einstweiligen Verfügungsverfahren in der 2. Instanz nicht zu Eigen machen. Es fehlt an der Dringlichkeit. Eine „gebrauchte Software“ nach der „Used-Soft“ Rspr. des EugH und des BGH liegt nur dann vor, wenn die Nennung des Produktschlüssels der unkörperlichen Weitergabe eines bereits existierenden Vervielfältigungsstücks dient; das liegt nicht vor, wenn der Produktschlüssel zur erstmaligen Herstellung eines Vervielfältigungsstücks dient.

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14. November 2016

Abwerben von Krankenversicherten entgegen einer Unterlassungserklärung

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Urteil des SG Düsseldorf vom 08.09.2016, Az.: S 27 KR 629/16

Wenn sich eine Krankenversicherung in einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, es zu unterlassen, ohne ausdrückliche und nachweisebare Einwilligung potentielle Kunden von anderen Krankenversicherungen mit Wechselprämien telefonisch abzuwerben, genügt es nicht, wenn die Abwerbende die Registrierung der Versicherten bei einem Gewinnspiel als Einwilligungserklärung heranziehen will. Denn damit kann keine Einwilligung in eine konkrete Telefonwerbung belegt werden. Weiter hat die beklagte Versicherung die potentiellen Kunden nicht hinreichend über die Voraussetzungen der Wechselprämie aufgeklärt.

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14. November 2016

Online-Händler haftet für irreführende Werbung auf Preisvergleichsportalen

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Urteil des LG Arnsberg vom 08.09.2016, Az.: 8 O 83/16

Online-Händler haften auch für irreführende Werbung durch Produktbilder der eigenen Waren auf Webseiten von Preissuchmaschinen verschuldensunabhängig auf Unterlassung. Erweckt ein Produktbild auf einem solchen Preisvergleichsportal fälschlicherweise den Eindruck, das neben dem Artikel abgebildete Zubehör wäre ebenfalls vom Angebot umfasst, ist dies irreführend. Diese Irreführungsgefahr kann nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis ausgeschlossen werden, wofür ein "Produktdatenblatt" aber nicht ausreicht.

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22. September 2016

Keine Abmahnkosten wegen Verstoß gegen Treu und Glauben

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 26.01.2016, Az.: I-20 U 52/15

Wer auf seiner Webseite darauf hinweist, dass er selbst nicht bereit sei, Anwaltskosten für Abmahnungen zu bezahlen, wenn er nicht vorher vom Mitbewerber kostenfrei auf den Rechtsverstoß hingewiesen wird, dem ist es – trotz Unwirksamkeit solcher Klauseln – nach Treu und Glauben verwehrt, selbst – ohne vorherigen Kontakt – anwaltliche Abmahnkosten geltend zu machen.

Der Unterlassungsgläubiger kann sich nicht auf eine von ihm zunächst im Rahmen einer Abmahnung vorgeschlagene, allgemein gehaltene Unterlassungserklärung berufen, wenn der Unterlassungsschuldner eine auf einzelne Punkte beschränkte Unterlassungserklärung abgibt.

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28. April 2016

Reichweite von vertraglichen Unterlassungsverträgen bei Veröffentlichungen im Internet

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Urteil des OLG Stuttgart vom 08.10.2015, Az.: 2 U 40/15

Die Reichweite der Haftung des Unterlassungsschuldners für Veröffentlichungen im Internet hängt vom Parteiwille im Zeitpunkt des Unterlassungsvertrages ab. In jedem Fall ist davon auszugehen, dass die Beseitigung des Verletzungszustands gewollt ist. Wird die Unterlassungserklärung weiterhin nur auf den eigenen Internetauftritt des Unterlassungspflichtigen beschränkt, sind Veröffentlichungen Dritter von dessen Haftung ausgenommen. Jedoch müssen Suchmaschineneinträge auf Drittseiten ebenfalls vom Schuldner beseitigt werden, nicht aber Inhaltsübernahmen auf Drittseiten.

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