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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Unterlassung“

04. Februar 2019

Keine Verwechslungsgefahr mit dem Taxiverkehr bei englischer Bezeichnung „Cab“

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Urteil des LG Dortmund vom 28.12.2018, Az.: 4 O 151/18

Bei einer Werbung mit der englischen Bezeichnung „Cab“ für eine App zur Vermittlung von Fahraufträgen an Mietwagen- und Taxiunternehmen besteht keine Verwechslungsgefahr mit dem Taxiverkehr. Dies gilt insbesondere, wenn die Farbe der Mietwägen des Unternehmens nicht die „typische Taxifarbe“ (Hellelfenbein) aufweist. Allein die Bezeichnung „Cab“, die übersetzt „Taxi“ bedeutet, begründet keinen Unterlassungsanspruch.

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31. Januar 2019

Hinweis auf bereits erloschenes Patent ist wettbewerbswidrig

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 20.12.2018, Az.: I-2 U 26/18

Wird auf Verpackungen, Anleitungen und Produktbeschreibungen auf ein Patent hingewiesen, das jedoch zur Zeit des Werbeauftritts bereits erloschen ist, stellt dies eine wettbewerbswidrige Irreführung dar. Ein solcher Hinweis fördert fälschlicherweise die Annahme eines durchschnittlichen Verbraucherkreises, dass das Patent tatsächlich besteht.

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06. März 2018

Amazon darf in der Suchleiste Marken und Unternehmenskennzeichen vorschlagen

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Pressemitteilung Nr. 33/2018 des BGH zu den Urteilen vom 15.02.2018, Az.: I ZR 138/16, I ZR 201/16

Der BGH entschied in zwei Verfahren über die Zulässigkeit der Verwendung von Marken und Unternehmenskennzeichen in der Amazon-Suchfunktion. Diese dürfen bei der automatischen Vervollständigungsfunktion in der Suchleiste vorgeschlagen werden, selbst wenn das eigentliche Produkt nicht über Amazon verkauft wird, sondern lediglich ähnliche Produkte. Die Funktion des Zeichens, auf das Unternehmen hinzuweisen, wird hierdurch nicht beeinträchtigt. Auch wird der Kunde nicht darüber in die Irre geführt, dass er die markengeschützten Produkte bei Amazon kaufen könne, da die Anzeige in der Suchleiste hierüber grundsätzlich nichts aussagt.

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06. März 2018

Ärzte und Apotheker dürfen nur 1-Euro-Geschenke annehmen

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Pressemitteilung des OLG Stuttgart zum Urteil vom 22.02.2018, Az.: 2 U 39/17

Das Verbot der Entgegennnahme von Werbegeschenken nach § 7 HWG (Heilmittelwerbegesetz) gilt auch für Ärzte und Apotheker. Da stets davon auszugehen ist, dass man sich für Zuwendungen erkenntlich zeigt, Ärzte sowie Apotheker bei der Verschreibung von Arzneimitteln durch Werbegeschenke jedoch nicht unsachlich beeinflusst werden sollen, sind auch gegenüber diesen Berufsgruppen lediglich Geschenke von bis zu einem Euro zulässig. Werden hingegen von Pharmaunternehmen Koffer mit Erkältungsarznei im Wert von 27,47 € an Apotheker versandt, stellt dies einen Verstoß gegen diese Vorschrift dar.

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28. November 2017

Nichtgewährung zugesagter Rabatte zum Zwecke der Kundenrückgewinnung

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Urteil des OLG München vom 16.03.2017, Az.: 29 U 3285/16

Sagt ein Telekommunikationsanbieter einem ehemaligen Kunden zum Zwecke der Kundenrückgewinnung einen Rabatt von 15,00 Euro auf die monatliche Grundgebühr zu, so begeht das Unternehmen eine Wettbewerbsrechtsverletzung, wenn es diesen Rabatt auf der monatlichen Rechnung tatsächlich nicht berücksichtigt.

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06. November 2017

Werbung für Küchenblock muss über Elektrogeräte informieren

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Urteil des LG Dortmund vom 16.09.2016, Az.: 19 O 100/16

Wer in einem Prospekt eine Komplettküche bewirbt, die in der Abbildung mit verschiedenen elektronischen Küchengeräten versehen ist, muss Angaben zum Hersteller sowie zur Typenbezeichnung derselben machen. Es genügt insoweit nicht, wenn ein Gesamtpreis angegeben wird. Denn zu einer informierten geschäftlichen Entscheidung ist es von herausragender Bedeutung, ob es sich um Markengeräte oder „No-Name“-Produkte handelt. Das Vorenthalten der Informationen ist daher geeignet, eine geschäftliche Entscheidung zu veranlassen, die bei genügender Benennung der Geräte nicht getroffen worden wäre. Das Verhalten ist folglich unlauter.

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14. August 2017

Zum Produktrückruf ausgelieferter und mit wettbewerbswidriger Werbung versehener Ware

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Urteil des BGH vom 04.05.2017, Az.: I ZR 208/15

a) Der Vorbehaltskäufer bei einem Eigentumsvorbehalt ist nicht Erfüllungsgehilfe des Vorbehaltsverkäufers bei der Einhaltung einer auf einem Vertragsstrafeversprechen beruhenden Unterlassungspflicht.

b) Die Verpflichtung des Unterlassungsschuldners, bereits ausgelieferte und mit wettbewerbswidriger Werbung versehene Produkte zurückzurufen, setzt nicht voraus, dass ihm gegen seine Abnehmer rechtlich durchsetzbare Ansprüche auf Unterlassung der Weiterveräußerung oder auf Rückgabe dieser Produkte zustehen. Er ist verpflichtet, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren auf Dritte einzuwirken, soweit dies zur Beseitigung eines fortdauernden Störungszustands erforderlich ist.

c) Entschließt sich der zum Rückruf bereits ausgelieferter Ware verpflichtete Unterlassungsschuldner aufgrund einer einheitlichen, rechtlich allerdings unzutreffenden Überlegung, von einem Rückruf abzusehen, liegt bei einer wertenden Betrachtungsweise nur ein Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung vor.

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31. Juli 2017

Auch technisch bedingte Gestaltung eines Produkts kann zu hoher wettbewerblicher Eigenart führen

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Urteil des OLG Köln vom 21.10.2016, Az.: 6 U 112/16

Ist die Gestaltung eines Produkts zwar technisch bedingt, jedoch nicht technisch zwingend, nimmt sie an der Begründung der wettbewerblichen Eigenart teil. Die wettbewerbliche Eigenart dient dazu, die interessierten Verkehrskreise auf die betriebliche Herkunft des Produkts oder seine Besonderheiten hinzuweisen. Besteht keine technische Notwendigkeit einer bestimmten Gestaltung, ist es für Wettbewerber zumutbar, auf eine andere Aufmachung zurückzugreifen.

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13. Juli 2017

Streitwert für unerwünschte Werbe-Emails auf 1.000 Euro festgesetzt

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Beschluss des OLG München vom 22.12.2016, Az.: 6 W 1579/16

Erfolgt eine unerwünschte Kontaktaufnahme durch Werbe-Emails an eine Privatperson, so liegt der Streitwert des Unterlassungsanspruchs bei 1.000 Euro. Bei der Streitwertfestsetzung sind die Interessen beider Parteien zu berücksichtigen. Ein höherer Streitwert sei nicht gerechtfertigt, da der Versand der Werbe-Emails an die private Email-Adresse und gerade nicht an die berufliche Email-Adresse erfolgte und aus diesem Grund keine Beeinträchtigung im beruflichen Bereich ersichtlich ist.

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02. Juni 2017

Online-Apotheke darf Bezeichnung „Tattoo-Apotheke“ verwenden

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Urteil des OLG Köln vom 22.02.2017, Az.: 6 U 101/16

Die Bezeichnung „Tattoo-Apotheke“ ist nicht irreführend, wenn eine Online-Apotheke zwar keine Ausführungen von Tätowierungen anbietet, jedoch Arzneimittel und Kosmetika, die im Zusammenhang mit der Pflege, insbesondere der Nachsorge von Tätowierungen und dem Stechen von Körperschmuck, stehen. Es ist anzunehmen, dass die angesprochenen Verkehrskreise der Bezeichnung „Tattoo-Apotheke“ nicht die Aussage entnehmen, die Apotheke würde Leistungen aus dem Bereich des Tätowierens anbieten. Ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot scheidet demnach aus.

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