Bezeichnung „Sponsored“ als Kennzeichnung von verlinkter Werbung nicht ausreichend
Wird auf einer Webseite mit redaktionellen Inhalten ein Link zu einer Internetseite mit werblichem Inhalt vorgehalten, so muss hierauf deutlich und unmissverständlich hingewiesen werden. Die Bezeichnung „Sponsored“ erfüllt diese Voraussetzung nicht.