Telefonische Kundenbefragung ohne Einwilligung unzulässig
Wird im Auftrag eines Telekommunikationsunternehmens bei einem Kunden, der sich zuvor wegen einer technischen Störung an den Kundenservice des Unternehmens gewandt hatte, ohne dessen Einwilligung eine telefonische Kundenzufriedenheitsbefragung durchgeführt, bei der neben Fragen im Zusammenhang mit der Behebung des technischen Problems auch solche zu Freundlichkeit, Erreichbarkeit und Engagement des Servicemitarbeiters gestellt werden, so stellt dies eine unzulässige, den Angerufenen unzumutbar belästigende Telefonwerbung dar.