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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Rechteinhaber“

04. Juli 2014

Klageanlass bei fehlgeschlagener Übermittlung einer Abmahnung

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 29.01.2014, Az.: 6 W 62/13

Erreicht eine per Einschreiben mit Rückschein abgesandte Abmahnung den Schuldner deshalb nicht, weil dieser das Abmahnschreiben wegen Abwesenheit nicht innerhalb der Abholfrist abgeholt hat, so ist dem Unterlassungsgläubiger ein weiterer Zustellversuch nicht zumutbar. Der Schuldner kann sich daher im Fall eines Anerkenntnisses einer einstweiligen Verfügung nicht auf § 93 ZPO berufen, der regelt, dass die Prozesskosten dem Kläger zur Last fallen, sofern der Beklagte die Klage sofort anerkennt und keinen Anlass zur sofortigen Erhebung der Klage gegeben hat.

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04. Juli 2014

Werbung „made in Germany“ bei Fertigung im Ausland wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Hamm vom 13.03.2014, Az.: 4 U 121/13

Kondome dürfen nicht mit "made in Germany", "deutsche Markenware" oder als "deutsche Markenkondome" beworben werden, wenn der Großteil der wesentlichen Herstellungsschritte im Ausland unternommen wird. Diese Werbeaussagen sind irreführend und daher wettbewerbswidrig, da sie beim Verbraucher den unzutreffenden Eindruck erwecken, die Kondome würden ausschließlich in Deutschland gefertigt oder dass zumindest der maßgebliche Herstellungsvorgang in Deutschland stattfindet.

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01. Juli 2014

Eintragung von konturlosen Farbmarken

Urteil des EuGH vom 19.06.2014, Az.: C-217/13, C-218/13

Die Eintragung einer Farbe als Marke (hier: Farbe Rot "HKS 13" der Sparkassen) unterliegt grundsätzlich keinen höheren Anforderungen als andere Markenformen. Eine starre Untergrenze von 70 Prozent, ab welcher eine Verkehrsdurchsetzung der Marke festgestellt werden kann, ist nicht mit Unionsrecht vereinbar. Vielmehr muss auch der Marktanteil der Marke, wie die Dauer der Benutzung und der Werbeaufwand des Inhabers der Marke Berücksichtigung finden.

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26. Juni 2014

Feedback-Anfrage per E-Mail ist unzulässige Werbung

Urteil des AG Hannover vom 03.04.2013, Az.: 550 C 1344/12

Eine Feedback-Anfrage, die unaufgefordert und ohne vorherige Zustimmung per E-Mail versendet wird, stellt unzulässige Werbung dar. Sie belästigt den Empfänger erheblich und ist nicht hinnehmbar. Ein freiberuflich tätige Empfänger wird durch den Versand der Bewertungsanfrage in seinem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzt.

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26. Juni 2014

Zur ordnungsgemäßen Beschriftung von Bestell-Buttons

Urteil des LG Berlin vom 17.07.2013, Az.: 97 O 5/13

Wenn bei der Vermittlung von Verträgen mit Verbrauchern im Internet Bestell-Buttons verwendet werden, müssen diese eindeutig formuliert sein. Der Verbraucher muss erkennen, dass er ausdrücklich den Vertragsschluss bestätigt. Auf dem Button müssen gut lesbar die Worte "zahlungspflichtig bestellen" oder eine ebenso genaue Formulierung zu sehen sein, die unmissverständlich das Entstehen einer Zahlungspflicht zum Ausdruck bringt. Es ist ebenso widerrechtlich, weitere wichtige Informationen unterhalb des Bestell-Buttons anzugeben.

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25. Juni 2014

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Urteil des BGH vom 08.05.2014, Az.: I ZR 210/12

a) Bei Unterlassungserklärungen, die nach marken- oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen abgegeben werden, entspricht es in aller Regel dem objektiven Interesse beider Vertragsparteien, ihre Beseitigung nur dann zuzulassen, wenn auch der Durchsetzung eines entsprechenden Vollstreckungstitels entgegengetreten werden kann. Das setzt regelmäßig Gründe voraus, auf die sich auch eine Vollstreckungsabwehrklage stützen lässt.

b) In der Regel fällt bei Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafeversprechen durch eine Gesellschaft und ihr Organ bei einem Verstoß, welcher der Gesellschaft nach § 31 BGB zuzurechnen ist, nur eine Vertragsstrafe an, für die Gesellschaft und Organ als Gesamtschuldner haften (Fortführung von BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - I ZB 43/11, GRUR 2012, 541 Rn. 6).

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25. Juni 2014

Zur Androhung von Ordnungsmitteln nach Prozessvergleich

Beschluss des BGH vom 03.04.2014, Az.: I ZB 3/12

a) Hat sich der Schuldner in einem Prozessvergleich zur Unterlassung verpflichtet, kann der Gläubiger grundsätzlich auch dann einen Antrag auf gerichtliche Androhung von Ordnungsmitteln nach § 890 Abs. 2 ZPO stellen, wenn der Schuldner im Vergleich eine Vertragsstrafe versprochen hat.

b) Die gerichtliche Androhung von Ordnungsmitteln setzt in einem solchen Fall nicht voraus, dass der Unterlassungsschuldner bereits gegen die im Prozessvergleich titulierte Unterlassungspflicht verstoßen hat.

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24. Juni 2014

Irreführende Werbung mit Öko-Test Gesamturteil

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 22.05.2014, Az.: 6 U 24/14

Die Werbung für ein Arzneimittel mit dem Hinweis "Öko-Test Gesamturteil sehr gut" stellt eine unzulässige Empfehlungswerbung dar, denn die Aussage ist geeignet, bei ihren Adressaten eine den Arzneimittelverbrauch anregende Wirkung zu erzeugen. Außerdem ist die Angabe irreführend, da sie auf eine umfassende Prüfung verschiedener Kriterien, insbesondere der Wirksamkeit, schließen lässt, obwohl tatsächlich nur eine sehr begrenzte Überprüfung stattgefunden hat.

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24. Juni 2014

Unbefugte Verwendung eines Bildnisses zu Werbezwecken verletzt Persönlichkeitsrecht

Urteil des OLG Köln vom 05.11.2013, Az.: 15 U 44/13

Wird ein aus einem Spielfilm stammendes Szenenbild, auf dem eine bekannte Schauspielerin zu sehen ist, ohne Einwilligung auf Fernsehbildschirmen in einem Werbekatalog abgebildet, so verletzt dies das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Form des Rechts am eigenen Bild. Die Verwendung des Bildnisses ohne Einwilligung kann jedoch dann erlaubt sein, wenn die Werbeanzeige neben dem Werbezweck einen Informationsgehalt für die Allgemeinheit aufweist.

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24. Juni 2014

Werbung für E-Zigaretten mit Hinweis auf gesundheitliche Unbedenklichkeit irreführend

Urteil des OLG Frankfurt vom 27.02.2014, Az.: 6 U 244/12

Werbeaussagen für E-Zigaretten, wie "Dann werden Sie schnell verstehen, warum elektrisches Rauchen die Lunge schont" oder "Eine saubere Sache: Verdampfung statt Verbrennung" sind irreführend, da sie den Eindruck vermitteln, der Konsum von E-Zigaretten sei gesundheitlich unbedenklich, obwohl dies nicht als wissenschaftlich gesichert angesehen werden kann. So sind bei gesundheitsbezogener Werbung besonders strenge Anforderungen an Richtigkeit und Klarheit der Aussage zu stellen, da mit irreführenden gesundheitsbezogenen Angaben erhebliche Gefahren für den Einzelnen verbunden sein können.

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