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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Rechteinhaber“

04. März 2014

Irreführende blickfangmäßige Werbung für Sonnenbrille

Urteil des LG Bielefeld vom 25.09.2013, Az.: 16 O 57/13

Die Werbung eines Optikers für eine Sonnenbrille, in der diese blickfangmäßig mit einem Preis von 1 Euro statt 69 Euro beworben wird, ist irreführend, wenn sich erst aus der widersprüchlichen Erläuterung der Werbung ergibt, dass dies nur beim zusätzlichen Erwerb von Sonnenschutzgläsern zum Preis von mindestens 69 Euro gilt.

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04. März 2014

Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zur Neuregelung des Glücksspielrechts vor

Pressemitteilung Nr. 12/2013 des BGH vom 24.01.2013, Az.: I ZR 171/10

Der Bundesgerichthof hat nun in einem Verfahren der staatlichen Lottogesellschaft von NRW gegen einen Internetanbieter für Glücksspiele und Sportwetten dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Neuregelung des Glücksspielrechts durch den GlüStV 2012 und der unionsrechtlichen Dienstleistungfreiheit vorgelegt.

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04. März 2014

Preisangabe ohne Einbeziehung eines Serviceentgelts im Endpreis unzulässig

Beschluss des KG Berlin vom 12.02.2013, Az.: 5 W 11/13

Die Werbung mit „555,- p. P. zzgl. Service Entgelt*“ für eine Kreuzfahrt entspricht nicht den Bestimmungen der Preisangabenverordnung und ist damit unzulässig, wenn das Serviceentgelt nicht direkt in den Endpreis eingerechnet wird. Daran ändert auch ein Sternchenhinweis nichts, wonach die Erhebung des Serviceentgelts zur Voraussetzung hat, dass eine Nacht beanstandungsfrei verbracht wurde, da dies vielmehr eine selbstverständliche Pflicht des Reiseveranstalters ist.

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04. März 2014

Teiladressierte Werbeschreiben ohne Empfängernamen nach Werbewiderspruch unzulässig

Urteil des OLG München vom 05.12.2013, Az.: 29 U 2881/13

Auch das wiederholte Zusenden nur teiladressierter Postwerbung („An die Bewohner des Hauses […]“ adressiert) an Verbraucher ist unzulässig, wenn diese dem Unternehmen mitgeteilt haben, dass sie keinerlei Werbung mehr von ihm erhalten möchten. Ein entsprechender Hinweis am Briefkasten des Verbrauchers ist hierfür nicht erforderlich, da aufgrund des Werbewiderspruchs für das Unternehmen erkennbar ist, dass der Verbraucher keine Werbeschreiben von diesem wünscht.

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03. März 2014

Unwahre Angaben über die Verfügbarkeit von Waren

Urteil des LG Düsseldorf vom 10.07.2012, Az.: 14c O 106/12

Die unwahre Äußerung, ein Konkurrenzunternehmen werde nicht (mehr) mit Originalteilen beliefert, stellt eine irreführende und damit wettbewerbswidrige geschäftliche Handlung dar. Die Täuschung über die Verfügbarkeit von Waren der Konkurrenz ist geeignet, die Kaufentscheidung von Kunden zu beeinflussen und begründe daher einen Unterlassungsanspruch.

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25. Februar 2014

Pauschal herabsetzende Äußerungen im Wettbewerb unzulässig

Urteil des OLG Köln vom 06.02.2013, Az.: 6 U 127/12

Herabsetzende Äußerungen über einen ehemaligen Mitarbeiter und Mitbewerber sind rechtswidrig, sofern es sich dabei um eine pauschal abwertende Darstellung der Tätigkeit eines Wettbewerbers handelt, ohne dass konkrete Umstände genannt werden, die die Vorwürfe belegen.

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04. September 2013

Penny vs. Pippi Langstrumpf

Pressemitteilung Nr. 127/2013 des BGH vom 18.07.2013, Az.: I ZR 52/12

Im Prospekt für Karnevalskostüme lichtete der Discounter ein junges Mädchen und eine Frau ab – beide weckten bewusst Assoziationen zu Pippi Langstrumpf. Darin sah die Erbengemeinschaft Astrid Lindgrens einen Verstoß gegen das Urheberrecht - und forderte 50.000,- EUR Schadensersatz. In den beiden ersten Instanzen noch bejaht, erteilte dem der BGH eine Absage: Die lediglich teilweise Nachahmung, die sich hier auf die Kleidung beschränkte, stellt nicht sofort einen Urheberrechtsverstoß an der literarischen Figur dar. Zwar genießt diese Urheberschutz, doch macht Pippi Langstrumpf weit mehr aus, als die Kleidung; charakteristisch sind darüber hinaus die Kartoffelnase und gerade auch ihre Art. Genau das verkörpert das bloße Kostüm jedoch nicht. Ganz aus dem Schneider ist Penny jedoch noch nicht: Zur Klärung der bisher offen gelassenen Frage von Wettbewerbsverstößen wurde der Streit ans Berufungsgericht zurückverwiesen.

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