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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Rechteinhaber“

12. August 2014

Irreführende Hotel-Werbung mit 6 Sternen an der Außenfassade

Urteil des OLG Celle vom 15.07.2014; Az.: 13 U 76/14

Die Werbung eines Hotels an seiner Außenfassade mit 6 Sternen ist irreführend, wenn es nicht über ein entsprechendes Qualitätszeichen verfügt, welches den besonderen Komfort und die Qualität des Hotels in Form von Sternenkategorien werbend zum Ausdruck bringen soll.

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11. August 2014

Zur Notwendigkeit von Pflichtangaben in Arzneimittelwerbungen

Urteil des LG Düsseldorf vom 19.02.2014, Az.: 12 O 3/13

Arzneimittelwerbungen müssen grundsätzlich die Pflichtangabe "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage oder fragen Sie ihre Arzt oder Apotheker" beinhalten. Ausgenommen sind Erinnerungswerbungen, die nur mit der Bezeichnung des Arzneimittels oder mit dem Namen des pharmazeutischen Unternehmens werben. Im Fall einer Apotheke, die Arzneimittel mit der Abbildung der jeweiligen Originalverpackung und den Aussagen "Bei Sodbrennen und saurem Aufstoßen" und "Bei Verstopfung" bewirbt, handelt es sich nicht um Erinnerungswerbung, wenn in dem Flyer auf die medizinisch-pharmakologische Wirkung hingewiesen wird. Durch diese Werbeaussagen werden auch solche Verbraucher angesprochen, die die Arzneien noch nicht kennen.

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07. August 2014

Zur Herkunftstäuschung durch Nachahmung einer bekannten Handtasche

Urteil des OLG Köln vom 07.03.2014, Az.: 6 U 160/13

Der Vertrieb eines nachahmenden Erzeugnisses kann wettbewerbswidrig sein, wenn das nachgeahmte Produkt über wettbewerbliche Eigenart verfügt und die Nachahmung geeignet ist, eine Herkunftstäuschung hervorzurufen, die der Hersteller hätte vermeiden können. Für die Annahme wettbewerblicher Eigenart genügt es, dass der Verkehr bei den Produkten Wert auf deren betriebliche Herkunft legt und aus ihrer Gestaltung Anhaltspunkte dafür gewinnen kann. Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit von Produkten ist auf den Gesamteindruck abzustellen, den Original und Nachahmung dem Betrachter vermitteln.

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06. August 2014

Zu den Voraussetzungen von zulässiger Blickfangwerbung im Internet

Urteil des LG Mönchengladbach vom 15.07.2013, Az.: 8 O 18/13

Blickfangwerbungen im Internet, die zu Werbezwecken nur Halbwahrheiten aussagen, müssen mit einem Sternchenhinweis gekennzeichnet sein, welcher zu einer detaillierten Aufklärung führt. Diese muss in direkter Nachbarschaft des Hinweises stehen, bzw. der Hinweis muss mit einem Link versehen werden, der direkt zur Auflösung führt. Es genügt nicht, wenn sich die Auflösung erst auf der dritten Unterseite der Website befindet, oder wenn der Verbraucher nur durch Ausprobieren oder Zufall zu ihr gelangt. Unter solchen Umständen wird der Verbraucher irregeführt und die Blickfangwerbung stellt einen Wettbewerbsverstoß dar.

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05. August 2014

Werbung mit Tiefpreisgarantie bei Wahlrecht des Verkäufers ist wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Hamburg vom 13.02.2014, Az.: 5 U 160/11

Wirbt ein Unternehmer mit einer Tiefpreisgarantie, behält sich dabei jedoch das Wahlrecht zwischen Erstattung des Differenzbetrages und Rücknahme der Ware vor, so ist diese Werbeaussage irreführend und damit wettbewerbswidrig. Die Aussage enthält zwei unterschiedliche Garantieversprechen (eine Tiefpreisgarantie im eigentlichen Sinne und eine Geld-zurück-Garantie), zwischen denen der Verkäufer wählen kann, obwohl der Käufer aufgrund der Formulierung erwartet, dass er die Ware behalten kan und den Differenzbetrag erstattet bekommt.

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01. August 2014

Irreführende Werbung eines Webdesigners

Urteil des OLG Düsseldorf vom 03.06.2014, Az.: I-20 U 66/13

Wirbt ein Webdesigner und Webhoster mit unternehmenseigenen Servern in einem eigenen Rechenzentrum, obwohl er selbst nicht der Betreiber dieses Rechenzentrums ist, so sind die Werbeaussagen irreführend und damit wettbewerbswidrig. Die angesprochenen Verkehrskreise gehen in diesem Fall davon aus, dass ihre Daten den unmittelbaren Zugriffsbereich ihres Vertragspartners nicht verlassen.

Für die Annahme eines Wettbewerbsverhältnisses genügt bereits der ernsthafte Versuch des Absatzes gleichartiger Dienstleistungen, ein Absatzerfolg ist nicht erforderlich.

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01. August 2014 Top-Urteil

Unzulässige Angaben zu Mobilfunkverträgen ohne entsprechenden Hinweis auf Drosselung

© Ldprod
Urteil des OLG Köln vom 08.11.2013, Az.: 6 U 53/13

Die Werbeaussage „endlos surfen. Ohne Vertrag“ stellt dann keine Irreführung dar, wenn erläuternde Informationen bezüglich des Leistungsumfangs deutlich im Fußnotentext zu erkennen sind, da der Verbraucher nicht erwartet, das Internet ohne jegliche Begrenzung nutzen zu können.

Anders verhält es sich bei der Aussage „Daten-Flat mit bis zu 7,2 Mbit/s“: Hier sind insbesondere Erläuterungen bezüglich dem Zeitpunkt der Drosselung und der ab diesem Moment zu erwartenden maximalen Surfgeschwindigkeit notwendig.

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01. August 2014

Um irreführende Werbung zu sanktionieren muss diese nicht gleichzeitig eine unzulässig vergleichende Werbung sein

Urteil des EuGH vom 13.03.2014, Az.: C-52/13

Der EuGH legt die Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und unzulässige vergleichende Werbung dahingehend aus, dass irreführende Werbung und unzulässige vergleichende Werbung jeweils zwei eigenständige Verstöße darstellen. Für die Sanktionierung von irreführender Werbung ist es nicht notwendig, dass diese gleichzeitig auch eine unzulässige vergleichende Werbung ist. Die Richtlinie verfolgt einerseits die Gewährleistung des Schutzes von Gewerbetreibenden vor irreführender Werbung und andererseits die Festlegung von Bedingungen für zulässige vergleichende Werbung.

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01. August 2014

Starke Ausweitung der Öffnungszeiten in Verbindung mit Herabsetzung der bisherigen Preise irreführend

Urteil des LG Waldshut-Tiengen vom 19.07.2013, Az.: 3 O 28/12 KfH

Wenn ein Laden nur für kurze Zeit in größeren zeitlichen Abständen öffnet und dann im Zusammenhang mit der Werbung, in der die ursprünglichen Preise stark reduziert werden, seine Öffnungszeiten erheblich ausdehnt, ist dies irreführend. Dabei wird die Ausdehnung der Öffnungszeiten auf das Doppelte von der Kammer als irreführend angenommen.

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01. August 2014

Zur Angabe der Versandkosten in Werbeanzeigen bei Google Shopping

Urteil des LG Hamburg vom 13.06.2014, Az.: 315 O 150/14

Werbeanzeigen, die auf der Ergebnisliste einer Suchmaschine (hier: Google Shopping) angezeigt werden, müssen die Versandkosten als Preisbestandteil angeben. Werden die Versandkosten nur durch die sog. Mouseover-Funktion sichtbar, wenn der Internetnutzer mit der Maus über die Produktabbildung fährt, so genügt dies den Anforderungen der Preisangabenverordnung nicht und ist wettbewerbswidrig.

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