Inhalte mit dem Schlagwort „Markenrecht“
Imitationswerbung: „One 2 be“ oder „ck one“?
Vorherige Unterlassungserklärung gegenüber Dritten nicht immer geeignet, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen
Urteil des OLG Stuttgart vom 20.05.2010, Az.: 2 U 95/09
Ein Unterlassungsschuldner kann sich nicht immer darauf berufen, dass er wegen des abgemahnten Wettbewerbsverstoßes bereits gegenüber einem Dritten eine Unterlassungserklärung abgegeben habe und daher die Wiederholungsgefahr bereits entfallen sei. Erforderlich ist, dass keine Zweifel an der Ernstlichkeit der Unterlassungserklärung und dem Verfolgungswillen des vormaligen Abmahners bestehen.AdWord „Hapimag“ beeinträchtigt Herkunftsfunktion einer geschützten Marke
Orangefarbene Faserstifte mit weißen Streifen verletzen Farbmarke von STABILO; rote Faserstifte wettbewerbswidrig
Werbehinweis „Made in Germany“ erfordert wesentliche Herstellungsschritte in Deutschland
Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.04.2011, Az.: I-20 U 110/10
Der Werbehinweis „Made in Germany“ bei einem Besteck darf nur verwendet werden, wenn es in Deutschland hergestellt wurde. Dies setzt voraus, dass alle wesentlichen Herstellungsschritte in Deutschland erfolgt sind. Die besondere Herausstellung „Made in Germany“ gerade als einziges Merkmal begründe beim Endverbraucher die Erwartung, sämtliche Teile seien in Deutschland hergestellt.Zuwarten trotz Fristwahrung ausnahmsweise dringlichkeitsschädlich
Werbung einer unabhängigen Kfz-Reparaturwerkstatt mit VW-Bildmarke ist unzulässig
Wirbt eine unabhängige Kfz-Reparaturwerkstatt für Inspektionsarbeiten an VW-Fahrzeugen mit der Bildmarke eines bekannten Automobil-Herstellers („VW“), liegt hierin ein Markenverstoß. Die Beklagte kann sich auch nicht auf markenrechtliche Schutzrechtsschranken berufen, weil die Beklagte zur Beschreibung des Gegenstands der von ihr angebotenen Dienstleistungen ohne weiteres auf die Wortzeichen "VW" oder "Volkswagen" zurückgreifen kann und nicht auf das Bildzeichen angewiesen ist. Das Urteil ist von entscheidender Bedeutung für die Praxis.
Kugelform der „Rocher“-Praline kann herkunftsbestimmend sein
Urteil des BGH vom 22.04.2010, Az.: I ZR 17/05
a) Stellt ein Unternehmen ein Erzeugnis im Inland auf einer Messe aus, liegt eine Benutzung der Produktform im geschäftlichen Verkehr im Inland zu Werbezwecken vor, ohne dass es darauf ankommt, ob das Produkt in verpacktem oder unverpacktem Zustand ausgestellt wird. b) Durch ein solches Ausstellen im Inland wird noch keine Vermutung für ein Anbieten oder Inverkehrbringen dieses Produktes im Inland begründet.„Froschkönig“ für alle Schmuckhersteller freihaltebedürftig
Die Marke "Froschkönig" ist trotz möglicher Verwendung durch den Markeninhaber über einen Zeitraum von 13 Jahren nicht für Schmuckwaren schutzfähig. Da solche oftmals durch ihre Motive definiert werden, ist der Begriff als beschreibend anzusehen. Es besteht insofern ein Freihaltungsinteresse, so dass die Löschung der Marke durch das DPMA zulässig war.