DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Irreführung“

14. September 2016

Werbeaussage eines Optikers „1 Glas geschenkt“ ist zulässig

© Dan Race - fotolia.com
Urteil des OLG München vom 16.06.2016, Az.: 6 U 4300/15

Die Werbung eines Augenoptikers mit der Aussage „1 Glas geschenkt“ stellt keine unzulässige Werbegabe nach § 7 I 1 HWG dar, wenn es sich bei dem Glas erkennbar nur um den Teil eines Gesamtangebot handelt, für das ein Gesamtpreis zu bezahlen ist. Auch eine Irreführung der Verbraucher über die bei Inanspruchnahme des Angebots anfallenden Kosten liegt nicht vor, wenn durch einen Sternchenhinweis klargestellt wird, dass es sich um ein kostenpflichtiges Gesamtangebot ohne Gratis-Charakter handelt.

Weiterlesen
18. August 2016

Abwerben von Kunden mithilfe von öffentlich zugänglichem Adressmaterial

© Julien Eichinger - Fotolia.com
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 21.01.2016, Az.: 6 U 21/15

Das Abwerben von Kunden kann unlauter und damit wettbewerbswidrig sein, wenn der Werbende mit dem von der Abwerbung Betroffenen in einem Vertragsverhältnis steht, das ihn zur Loyalität verpflichtet oder wenn das Abwerben mithilfe von anvertrautem Adressmaterial erfolgt. Adressmaterial ist jedoch dann nicht vertraulich, wenn es – wie etwa bei Tankstellen – im Internet öffentlich zugänglich ist. Dies ist selbst dann der Fall, wenn die Adressen für einen Rundbrief nur unter gewissem Aufwand zusammengetragen werden können.

Weiterlesen
16. August 2016

Irreführung: Verein darf sich nicht als „Deutsche Sachverständigenkammer“ bezeichnen

© alphaspirit - Fotolia.com
PM des LG Traunstein zum Urteil vom 22.07.2016, Az.: 1 HK O 168/16

Bezeichnet sich eine Vereinigung privater Sachverständiger auf ihrer Homepage als „Deutsche Sachverständigenkammer“ und ist sie unter diesem Namen im Vereinsregister eingetragen, so ist der Vereinsname irreführend, da er den Eindruck erweckt, dass es sich um eine öffentlich-rechtliche Körperschaft auf nationaler Ebene handle. Die Begriffe „Kammer“ und „Deutsche“ implizieren, dass der Verein berufsständische Aufgaben übernimmt, eine Irreführung ist damit unter anderem in Bezug auf Rechte und Status der Vereinigung zu bejahen.

Weiterlesen
03. August 2016

Titel „…-Psychologe (FH)“ darf nur nach abgeschlossenem Studium geführt werden

© WavebreakMediaMicro - Fotolia.com
PM zum Urteil des OLG Schleswig vom 21.07.2016, Az.: 6 U 16/15

Wirbt ein Anbieter von Lehrgängen mit der Ausstellung eines „Hochschul-Zertifikats“ mit den Titeln „Betriebspsychologe (FH)“, „Organisationspsychologe (FH)“, „Kommunikationspsychologe (FH)“ im Anschluss an einen berufsbegleitenden Weiterbildungslehrgang, so ist die Werbung dann irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn der Lehrgang nicht ausdrücklich auf einem universitären Psychologiestudium aufbaut. Denn der Titel „…-Psychologe (FH)“ darf nur nach einem absolvierten Studium geführt werden, ansonsten würden die angesprochenen Verbraucher getäuscht. Daran ändert auch der Zusatz „(FH)“ nichts.

Weiterlesen
11. Juli 2016

Hotel-Werbung mit vier goldenen Sternen kann zulässig sein

© Jacques PALUT - Fotolia.com
Urteil des LG Freiburg vom 20.06.2016, Az.: 12 O 137/15 KfH

Die Bewerbung eines Hotels mit vier Sternen stellt dann keine irreführende Sterneklassifizierungs-Werbung dar, wenn die konkrete Gestaltung und Einbindung der Sterne keinem Gütesiegel einer offiziellen Vergabe-Stelle entspricht und der Verkehr daher auch nicht von einer unabhängigen Qualitätseinstufung ausgehen kann. Werden die Sterne in ein Wappen mit einer Abkürzung HS in einem darunter laufenden unregelmäßig geformten Bogen integriert, so kann davon ausgegangen werden, dass sie Teil der Wappen-Gestaltung sein sollen und keiner Hotelklassifizierung entsprechen sollen.

Weiterlesen
08. Juli 2016

Werbung für die Wirkung eines Arzneimittels ohne gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis

© grafikplusfoto - Fotolia.com
Pressemitteilung des OLG Koblenz zum Urteil vom 27.01.2016, Az.: 9 U 895/175

Für die konkrete Wirkung eines Arzneimittels darf nur mit solchen Aussagen geworben werden, für die auch ein gesicherter wissenschaftlicher Nachweis existiert. Dieser Nachweis kann z. B. dann als gegeben anzusehen sein, wenn ein Präparat eine Zulassung vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte für einen bestimmen Anwendungsbereich erteilt bekommen hat. Kann eine beworbene Wirkung allerdings nicht zweifelsfrei belegt werden, handelt es sich um eine irreführende und somit unzulässige Werbung.

Weiterlesen
08. Juli 2016

Heilpraktiker und Psychotherapie

© Thomas Reimer - Fotolia.com
Urteil des LG Wuppertal vom 31.03.2016, Az.: 12 O 126/15

Wenn jemandem die Erlaubnis erteilt wurde, die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker (Psychotherapie)" zu führen, ist es nicht irreführend, wenn er sich als "Heilpraktiker für Psychotherapie" bezeichnet.

Weiterlesen
06. Juli 2016

Keine Irreführung über Herstellereigenschaft, wenn Hersteller im Rechtssinn

© abcmedia - Fotolia.com
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 10.03.2016, Az.: 6 U 40/15

Wird ein Produkt mit einem Hersteller beworben, obwohl nicht alle Bestandteile von ihm stammen, so führt er die Verbraucher dann nicht über seine Herstellereigenschaft in die Irre, wenn er zumindest im Rechtssinn Hersteller des Produktes ist. Das gilt für das allein produktverantwortliche Unternehmen jedenfalls für § 4 ProdHaftG und § 1 I Nr. 1 ÜZVO.

Weiterlesen
24. Juni 2016

Angabe des Gesamtpreises muss voreingestellte Zusatzleistungen beinhalten

© fotomek - Fotolia.com
Urteil des OLG Dresden vom 12.01.2016, Az.: 14 U 1425/15

Ist bei einer kombinierten Leistung eine Zusatzleistung in den ersten zwei Monaten kostenlos hinzugebucht, für die ab dem dritten Monat ein zusätzliches Entgelt anfällt, so ist diese auch dann bei der Berechnung des Gesamtpreises mit zu berücksichtigen, wenn die Leistung im ersten Monat gekündigt werden kann, so dass bei rechtzeitiger Kündigung keine zusätzlichen Kosten anfallen. Darüber hinaus ist eine blickfangmäßig herausgestellte Preisangabe nur zulässig, wenn weitere Preisbestandteile eindeutig zugeordnet, leicht erkennbar und deutlich lesbar sind. Dies kann mittels eines Sternchenvermerks geschehen. Eine Fußnote, die ohne deutlich erkennbaren Zusammenhang auf einer anderen Unterseite aufgelöst wird, genügt diesen Anforderungen jedenfalls nicht.

Weiterlesen
10. Juni 2016

„Augenabteilung am St. G“ – Irreführende Werbung einer Augenarztpraxis

© Thomas Reimer - Fotolia.com
Urteil des LG Münster vom 20.11.2015, Az.: 023 O 55/15

Das Werben einer Augenarztpraxis mit dem Schriftzug „Augenabteilung am St. G“ ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn die Praxis institutionell nicht zum Krankenhaus gehört. Durch die Bezeichnung „Abteilung“ wird nicht nur der Eindruck erweckt, dass sich die Praxis örtlich in der Nähe befinde, sondern auch, dass sie zu dieser größeren Einheit gehöre und die in diesen Räumen betriebene ärztliche Tätigkeit in einer Abteilung des „G“s als Aufbauorganisation erfolge.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.