DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Irreführung“

29. Dezember 2015

Bewerbung einer „Bio-Tragetasche“ als „100% kompostierbar“ irreführend?

© Birgit Reitz-Hofmann - Fotolia.com
Beschluss des BGH vom 15.09.2015, Az.: VI ZR 391/14

Die Beurteilung einer Bewerbung von „Bio-Tragetaschen“ als 100% kompostierbar durch das Berufungsgericht als irreführend dürfe möglicherweise nicht allein auf eine Umfrage gestützt werden, bei der Informationen von lediglich ca. 8 % der deutschen Kompostierungsanlagen berücksichtigt werden und die Klägerseite ihrerseits unter Beweisangebot behauptet hat, dass kompostierbaren Kunststoffe im Prozess bleiben würden. Eine derartige Nichtberücksichtigung von erheblichem Beweismaterial, stellt einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. I GG dar. Im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde wurde die Sache infolgedessen an die Vorinstanz zurückverwiesen, um dem Kläger so auch im Hinblick auf das Beweisangebot das rechtlichen Gehörs zu gewährleisten.

Weiterlesen
15. Dezember 2015

„Rent a Rentner“ darf nicht als „das Original“ bezeichnet werden

© Katarzyna Bialasiewicz
Urteil des OLG Bremen vom 10.04.2015, Az.: 2 U 132/14

Wird die Vermittlung von Dienstleistungen von Rentnerinnen und Rentnern als „das Original“ oder als „die weltweit erste Online-Plattform – und damit das Original – auf der man als Rentnerin und Rentner seine Dienste anbieten und sich mieten lassen kann“ beworben, so erwecken diese Aussagen den Eindruck, die Geschäftsidee sei von der Werbenden entworfen worden und vergleichbare Anbieter lediglich „Nachahmer“. Existieren allerdings derartige Vermittlungsplattformen, die es bereits vor der Geschäftstätigkeit des Werbenden gegeben hat, so stellt dies eine unlautere Werbung und eine Irreführung dar.

Weiterlesen
03. Dezember 2015 Top-Urteil

Werbung für Tee „Himbeer-Vanille-Abenteuer“ ohne Himbeere oder Vanille ist irreführend

© Olga Kvach
Pressemitteilung Nr. 197/2015 zum Urteil des BGH vom 02.12.2015, Az.. I ZR 45/13

Die Etikettierung eines Früchtetees, auf dessen Verpackung sich eine Abbildung von Himbeeren und Vanilleblüten sowie die Hinweise „Früchtetee mit natürlichen Aromen“ und „nur natürliche Zutaten“ befinden, ist geeignet, den Käufer irrezuführen, wenn der Tee tatsächlich keine Bestandteile oder Aromen von Himbeere oder Vanille enthält. Die verschiedenen Bestandteile der Etikettierung sind insgesamt darauf zu überprüfen, ob ein durchschnittlich informierter und vernünftig aufmerksamer und kritischer Verbraucher über das Vorhandensein von Zutaten oder Aromen irregeführt werden kann.

Weiterlesen
25. November 2015

Werbung mit 100-jähriger Firmentradition trotz zwischenzeitlicher Insolvenz nicht irreführend

© Zerbor - Fotolia.com
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 07.09.2015, Az.: 6 U 69/15

Eine zwischenzeitliche Insolvenz eines Unternehmens kann für das Fortlaufen der Firmentradition unbeachtlich sein. Voraussetzung hierfür ist, dass das gegenwärtige Unternehmen mit dem früheren als wesensgleich angesehen werden kann und sich trotz aller Änderungen keine Unterbrechung der Unternehmenskontinuität ableiten lässt. Dabei ist unerheblich, ob zum ursprünglichen Geschäftsfeld einer Glaserei weitere wie das des Rolladenbaus hinzugekommen sind.

Weiterlesen
24. November 2015

Werbung für Tagesgeldkonto ohne Hinweis auf variablen Zins unzulässig

© Marco2811 - Fotolia.com
Urteil des OLG Düsseldorf vom 20.10.2015, Az.: I-20 U 145/14

Werden bei der Bewerbung eines Tagesgeldkontos Aspekte wie „1,50% p.a. aufs Tagesgeld vom ersten bis zum letzten Cent“ oder „Tagesgeld: So macht Sparen Spaß“ blickfangmäßig hervorgehoben, ohne dass sich ein Hinweis darauf befindet, dass es sich um ein ‚klassisches‘ Tagesgeldkonto mit variablen Zinssatz handelt, so stellt dies eine Irreführung der Verbraucher dar. Die Variabilität stellt dabei eine wesentliche Information dar, deren Verschweigen geeignet ist, die Entscheidung der Verbraucher zu beeinflussen. Auch der vermeintlich herausgestellte Spareffekt erweckt den fehlerhaften Eindruck, dass dieses Angebot Vorteile eines Tagesgeldkontos mit denen eines Sparkontos verbinde, was tatsächlich nicht der Fall sei.

Weiterlesen
19. November 2015

Vertreiber haftet nicht für fehlende Kopfhörer-Kennzeichnungen

© karandaev - Fotolia.com
Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.09.2015, Az.: I-2 U 3/15

Fehlen auf einem Kopfhörer verpflichtende Angaben, die nach § 7 ElektroG, § 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG, § 5 Abs. 2 ElektroStoffV erforderlich sind, so begründen diese neben einer unberechtigten CE-Kennzeichnung wettbewerbsrechtliche Verstöße. Der Vertreiber dieser Produkte haftet jedoch nicht für die fehlenden Kennzeichnungen, denn für diese ist grundsätzlich nur der Hersteller des Produktes verantwortlich.

Im Gegensatz dazu stellt die Werbung mit einer „lebenslangen Garantie“ jedenfalls bei niedrigpreisigen Kleingeräten eine Irreführung der Verbraucher dar, für die der Vertreiber, ebenso wie für unzureichende Hinweise auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, selbst einzustehen hat.

Weiterlesen
16. November 2015

Zum Angebot fakultativer Nebenleistungen im Rahmen eines Flugbuchungsportals

© georgejmclittle - Fotolia.com
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 24.09.2015, Az.: 6 U 60/15

Werden über ein Flugbuchungsportal auch fakultative Nebenleistungen (hier: Versicherungsschutz) vermittelt, so müssen diese das „opt-in“-Erfordernis des Art. 23 I 4 der VO (EG) Nr. 1008/2008 erfüllen. Dafür ist ausreichend, dass der Kunde sich aktiv für oder gegen die Versicherung entscheiden muss, bevor er den Buchungsvorgang fortsetzen kann. Dabei sind Hinweise, die den Kunden zum Abschluss der Versicherung bewegen sollen, dann unzulässig, wenn sie den Nutzer unsachlich beeinflussen oder unrichtige Angaben enthalten. Schließlich muss bei der Buchung der Gesamtpreis der Zusatzkosten angegeben werden, die Nennung der Monatsprämie reicht bei einer Jahresversicherung nicht aus.

Weiterlesen
12. November 2015

Haftung eines Marketplace-Händlers für durch Amazon.de begangene Wettbewerbsverstöße

© Frank Gärtner
Urteil des OLG Hamm vom 09.07.2015, Az.: I-4 U 59/15

Ein Amazon Marketplace-Händler haftet - unabhängig von seinem persönlichen Verschulden - für Rechtsverletzungen, die durch Amazon.de verwirklicht werden. Wettbewerbsverstöße liegen einerseits in der Weiterempfehlungsfunktion und zwar bereits, wenn die Möglichkeit der Benutzung besteht, auf eine konkrete Verwendung kommt es gerade nicht an. Zudem muss ein Produkt, das mit Bildern beworben wird auch den vollständigen Angebotsumfang des Bildes enthalten, ansonsten ist eine Irreführung zu bejahen. Desweiteren ist es Pflicht, dass bei der Werbung mit einem TÜV-Siegel dieses auch zum Zeitpunkt der Werbung vorliegt und nicht erst später erworben wird.

Weiterlesen
09. November 2015

Angaben in Fachinformation für Arzneimittel müssen den neusten Studien entsprechen

© grafikplusfoto - Fotolia.com
Urteil des BGH vom 07.05.2015, Az.: I ZR 29/14

Angaben in der Fachinformation für ein Arzneimittel können irreführend sein, wenn sie auf Studien gestützt sind, die diese Aussagen nicht tragen. Der Inhaber der Arzneimittelzulassung kann sich darauf berufen, dass die Angaben in der dem Zulassungsantrag des Arzneimittels beigefügten Fachinformation zum Zeitpunkt der Zulassung des Arzneimittels dem gesicherten Stand der Wissenschaft entsprochen haben. Der Kläger kann die indizielle Bedeutung der Zulassung für die hinreichende wissenschaftliche Absicherung der in der Fachinformation enthaltenen Angaben erschüttern, indem er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass neuere, erst nach dem Zulassungszeitpunkt bekanntgewordene oder der Zulassungsbehörde bei der Zulassungsentscheidung sonst nicht zugängliche wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die gegen die wissenschaftliche Tragfähigkeit der durch die Zulassung belegten Aussagen sprechen (Fortführung von BGH, Urteil vom 6. Februar 2013 ­ I ZR 62/11, GRUR 2013, 649 = WRP 2013, 772 ­ Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.