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Inhalte mit dem Schlagwort „Internetrecht“
28. Oktober 2008
Beschluss des Hanseatischen OLG Bremen vom 05.09.2008, Az.: 2 W 48/08
Eine Blickfangwerbung mit dem Wortlaut "Ein Leben lang gratis telefonieren" kann nicht als leicht durchschaubar, lediglich werblich übertrieben erkannt werden. Vielmehr unterliegt auch der Blickfang dem Grundsatz der Unmissverständlichkeit. Ist eine glatte objektive Unrichtigkeit im Blickfang enthalten muss diese mit gut erkennbaren, lesbaren und nicht versteckten Hinweisen richtiggestellt werden um nicht wettbewerbswidrig zu sein.
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28. Oktober 2008
Beschluss des BGH vom 02.10.2008, Az.: I ZB 30/08
Die Geschäftsgebühr ist nicht wegen der Kosten einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung oder der vorprozessualen Abwehr zu kürzen. Diese ist, auch wenn sie denselben Gegenstand wie die Verfahrensgebühr betrifft, auf diese anzurechnen.
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28. Oktober 2008
Pressemitteilung Nr. 196/2008 des BGH vom 23.10.2008, Az.: I ZB 48/07
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in einem aktuellen Beschluss über die Rechtsbeständigkeit der Marke "POST" zu entscheiden. Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte den Löschungsanträgen stattgegeben, nun wurde diese Entscheidung vom BGH aufgehoben und zur neuen Verhandlung an das Bundespatentgericht zurückgewiesen.
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27. Oktober 2008
Urteil des BGH vom 11.09.2008, Az.: I ZR 120/06
Weder aus der Regelung des § 4 Nr. 4 UWG noch aus dem Irreführungsverbot lässt sich eine Verpflichtung herleiten, eine Verkaufsförderungsmaßnahme zeitlich zu begrenzen. Auch § 4 Nr. 4 UWG verpflichtet den Gewerbetreibenden nur, auf eine bestehende zeitliche Begrenzung hinzuweisen.
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22. Oktober 2008
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 12.12.2007, Az.: 5 U 50/07
Werden durch sogenannte "Cold-Calls" Verbrauchern ungefragt diverse Dienstleistungen von einem Telekommunikationsunternehmen angeboten, können diese im Klageantrag als "Telekommunikationsdienstleistungen" zusammengefasst werden und sind hinreichend bestimmt. Eine Erstbegehungsgefahr kann nach einem Inhaberwechsel nicht allein darin liegen, dass der Rechtsnachfolger das gleiche rechtsverletzende Verhalten an den Tag legt wie sein Rechtsvorgänger.
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21. Oktober 2008
Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg vom 09.09.2008, 22/08
Die Kennzeichnung von Dauerwerbesendungen im Fernsehen mit dem Begriff "Promotion" ist unzureichend und verdeutlicht nicht unmittelbar den Werbecharakter. Solche Anglizismen bedürfen einer Übersetzung, sind deshalb nicht unmissverständlich und leicht erfassbar, was aber nach dem Rundfunkstaatsvertrag der Fall sein muss.
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21. Oktober 2008
Beschluss des LG Kiel vom 11.09.2008, Az.: 15 O 100/08
Werden berufliche Zertifikate angeboten, die im Unterschied zu der ähnlich gelagerten, deutlich länger dauernden Berufsausbildung nur rudimentäre Kenntnisse vermitteln, verstoßen diese nur gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften, wenn der jeweilige Berufstitel der eingetragenen Berufbezeichnung gleicht und ein inhaltlicher Unterschied zwischen den Tätigkeiten nicht auszumachen ist.
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17. Oktober 2008
Urteil des EuGH vom 16.10.2008, Az.: C-298/07
Ein Diensteanbieter im Internet ist verpflichtet den Nutzern des Dienstes vor Vertragsschluss neben seiner Adresse der elektronischen Post weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen. Diese Informationen müssen jedoch nicht zwingend eine Telefonnummer umfassen.
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17. Oktober 2008
Urteil des OLG Hamm vom 19.06.2008, Az.: 4 U 63/08
Der Vorteil, den derjenige erlangt, der ein knappes Gut für sich sichern will, ist nicht per se wettbewerbswidrig. In der Registrierung einer Domain, die sich aus dem Gattungsbegriff und dem Ortsnamen zusammensetzt ist kein unlauteres Verhalten zu sehen, da der allgemeine Verkehr nicht schon allein in der gewählten Begrifflichkeit (hier: anwaltskanzlei-ortsname.de) eine Spitzenstellung erkennen kann.
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17. Oktober 2008
Urteil des BGH vom 29.05.2008, Az.: I ZR 189/05
Bei einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag besteht die begehrte Rechtsfolge in dem Verbot der bestimmten, als rechtswidrig angegriffenen Verhaltensweise, die der Kläger in seinem Antrag und seiner zur Antragsauslegung heranzuziehenden Klagebegründung festgelegt hat; es kommt nicht darauf an, ob sich in anderer Weise ein wettbewerbswidriges Verhalten aus einer mit der Klage zum Beweis der beanstandeten Verletzungshandlung vorgelegten Anlage - wie einer E-Mail oder einem mehrseitigen Werbeprospekt - ergeben kann.
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