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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Internetrecht“

28. Februar 2014

Die Verwendung eines fremden Domain-Namen als Keyword in Google AdWords ist zulässig

Urteil des OLG Düsseldorf vom 23.04.2013, Az.: I-20 U 159/12

Unter Anwendung der Rechtsprechung des BGH („MOST-Pralinen“) ist in der Verwendung eines fremden Domainnamens als Keyword keine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion einer Marke und damit keine Markenrechtsverletzung zu sehen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Anzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten, farblich anders unterlegten Werbeblock erscheint und dieser Block ausdrücklich mit ‚Anzeigen zu <fremder Domain-Name>‘ betitelt wurde. Die Anzeige gebe hier lediglich wieder, dass es sich um eine Anzeige zu einem bestimmten Suchbegriff handelt, ohne dass damit eine unternehmerische Verbindung zwischen dem Werbenden und dem Inhaber der fremden Domain suggeriert wird.

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25. Februar 2014 Top-Urteil

Keine Urheberrechtsverletzung durch die Verwendung von Fotos anderer Amazon-Händler

© Alphaspirit
Urteil des LG Köln vom 13.02.2014, Az.: 14 O 184/13

Ein Händler, der als Rechteinhaber seine Produktbilder auf der Internet-Plattform Amazon einstellt, erklärt stillschweigend seine Einwilligung zur Nutzung der Bilder auch durch andere Händler, da es ihm bei der Benutzung vom Amazon bewusst gewesen sein muss, dass auch andere Händler die Bilder verwenden würden.

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24. Februar 2014

Geklaute Buchrezensionen für Onlineshop – nicht mit der FAZ

Teilurteil des LG München I vom 24.07.2013, Az.: 21 O 7543/12

Onlinebuchhändler dürfen zu Werbezwecken nicht einfach Buchrezensionen der FAZ wortwörtlich übernehmen. Da auch auszugsweise übernommene Texte eine schutzwürdige Schöpfungshöhe erreichen, und die bloße Übernahme - mangels eigenen Werks - dem Zitatzweck nicht gerecht wird, stellt das Kopieren eine Urheberrechtsverletzung dar. Auch ein Gewohnheitsrecht oder gar Branchenüblichkeit möchte das Gericht nicht erkennen.

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20. Februar 2014

Keine kenntnisunabhängige Haftung Amazons für wettbewerbswidrige Marketplace-Angebote Dritter

Urteil des OLG Köln vom 20.12.2013, Az.: 6 U 56/13

Wirbt ein Marketplace-Händler auf Amazon mit Angeboten über Fernsehgeräte, ohne dabei die Energieeffizienzklasse des Modells anzugeben, so stellt dies einen Wettbewerbsverstoß dar. Dem Verbraucher dürfen die Angaben der Energieeffizienzklasse aufgrund unionsrechtlicher Informationspflichten nicht vorenthalten werden. Amazon hingegen haftet bei einem derartigen Verstoß durch einen Drittanbieter erst ab Kenntnis von der Rechtsverletzung. Der Plattformbetreiber ist nicht verpflichtet, jedes ihm übermittelte Angebot vor Veröffentlichung auf mögliche Rechtsverstöße hin zu untersuchen.

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20. Februar 2014

„Freundefinder“ und zahlreiche AGB-Klauseln von Facebook rechtswidrig

Urteil des KG Berlin vom 24.01.2014, Az.: 5 U 42/12

Die bei der Anwendungsoption "Freunde finden" versendeten E-Mails zur Gewinnung neuer Mitglieder auf Facebook stellen eine unzumutbare Belästigung und damit unerlaubte Werbung dar. Für den Nutzer ist es dabei nicht erkennbar, dass das gesamte Adressbuch seines E-Mail-Kontos auch für eine Werbung bei nicht-registrierten Personen verwendet wird. Insoweit fehlt es an einer wirksamen Einwilligung in diese Datenverarbeitung. Gleiches gilt für die damit verbundenen Erinnerungs-E-Mails.

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07. Februar 2014

Informationspflichten gemäß der Pkw-EnVKV auch für ältere Neufahrzeuge

Urteil des OLG Celle vom 05.12.2013, Az.: 13 U 154/13

Auch ein mehrere Jahre alter Pkw kann als "neuer Personenkraftwagen" im Sinne der Pkw-EnVKV gelten, wenn er noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurde. Wird ein solches Fahrzeug im Internet beworben, so hat der Händler die Informationspflichten für Neuwagen nach der Pkw-EnVKV, wie Angaben zum Kraftstoffverbrauch oder Co²-Emissionen, zu erfüllen.

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23. Januar 2014

Runes of Magic

Urteil des BGH vom 17.07.2013, Az.: I ZR 34/12

a) Eine Werbung, die sprachlich von einer durchgängigen Verwendung der direkten Ansprache in der zweiten Person Singular und überwiegend kindertypischen Begrifflichkeiten einschließlich gebräuchlicher Anglizismen geprägt wird, richtet sich in erster Linie gezielt an Kinder.

b) Mit der im Sinne von „Kauf Dir …“ oder „Hol Dir …“ zu verstehenden Formulierung „Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse ‚Etwas‘“ werden die mit der Werbung angesprochenen Kinder im Sinne der Nummer 28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG unmittelbar aufgefordert, selbst die beworbenen Waren oder Dienstleistungen zu erwerben. Dem steht nicht entgegen, dass die Preise und Merkmale der einzelnen Produkte und Dienstleistungen nicht auf der Internetseite, die die Werbeaussage enthält, sondern erst auf der nächsten durch einen elektronischen Verweis verbundenen Seite dargestellt werden.

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22. Januar 2014

Die Kenntnis von dem Relaunch eines Produkts, bei dem seinerzeit ein Wettbewerbsverstoß vorlag, lässt für sich noch keinen Rückschluss auf das Vorliegen einer erneuten Wettbewerbsverletzung zu

Urteil des OLG Köln vom 13.12.2013, Az.: 6 U 100/13

Wurde aufgrund von Werbemaßnahmen von der Wiedereinführung eines Produkts Kenntnis genommen, so besagt dies grundsätzlich noch nicht, dass auch Kenntnis von einer irreführenden Aussage auf der Produktverpackung genommen wurde. Insbesondere besteht keine Prüfpflicht, die Produkte von Mitbewerbern unmittelbar nach Ihrer (Wieder-) Einführung auf etwaige Wettbewerbsverstöße zu untersuchen. Etwas anderes mag hinsichtlich offensichtlicher Wettbewerbsverstöße gelten.

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17. Januar 2014

Streitwert bei Verstoß gegen „Novel-Food-Verordnung“ 10.000,- €

Urteil des OLG Celle vom 23.04.2013, Az.: 13 W 32/13

Der Streitwert bei einem  Unterlassungsanspruch von Wettbewerbsverstößen der „Novel-Food-Verordnung“ ist mit 10.000,- € festzusetzen. Das Landgericht hatte den Streitwert noch mit lediglich 2.000,- € bewertet und auf die Streitwertbeschwerde des Antragstellers einen Vortrag zu den Unternehmensverhältnissen gefordert. Obwohl ein solcher Vortrag seitens des Antragstellers nicht erfolgte, ist regelmäßig davon auszugehen, dass diese jedenfalls im „normalen, durchschnittlichen Bereich“ liegen und daher beim Streitwert keine Abweichung nach unten gerechtfertigt ist. Zudem ist Gegenstand des Verfahrens die Verletzung einer Vorschrift, die dem Schutz der Gesundheit der Verbraucher dient.

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