Ausfüllen eines Mietvertragsformulars keine Rechtsberatung
Urteil des OLG Karlsruhe vom 13.10.2010, Az.: 6 U 64/10
Ein Immobilienmakler, der Kunden beim Ausfüllen eines standardisierten Mietvertrages behilflich ist, leistet keine Rechtsberatung. Auch die Beantwortung von hiermit im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen stellt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG dar, da hierzu keine umfassende Prüfung des Einzelfalles notwendig ist. Die Ausfüllhilfe ist lediglich Nebenleistung zur sonstigen gewerblichen Tätigkeit des Maklers.
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