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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Arzneimittel“

07. Juli 2023

Verständnishorizont von Werbeangaben für Arzneimittel

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Urteil des OLG Hamburg vom 06.06.2019, Az.: 3 U 158/18

Ist die Werbeangabe in ihrem werblichen Kontext so eindeutig, dass der Verkehr keine davon abweichende Bedeutung erwartet, muss sich der Werbende daran festhalten lassen. Werbliche Claims oder Fußnotenangaben, welche die Angabe in ihr Gegenteil verkehrt, konterkariert oder mit gänzlich anderem Sinn versehen, bleiben außer Betracht. Zudem ist die Werbung mit der Angabe „Weniger Einnehmen“ dahingehend irreführend, dass der Verkehr die Angabe so versteht, dass ein Patient bei der Einnahme des beworbenen Mittels weniger Wirkstoff einnimmt, als bei vergleichbaren Präparaten.

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07. Juli 2023

Rezeptpflichtige Arzneimittel – Werbung untersagt

Urteil des OLG Hamm vom 18.06.2019, Az.: 4 U 18/19

Ein niederländischer Händler ohne Apothekenzulassung darf in Deutschland nicht für verschreibungspflichtige Medikamente werben. Über eine Zeitungsanzeige hatte der Händler auf deutsch für die Medikamente in seinem Online-Store geworben, in welchem unter anderem auch in Deutschland verschreibungspflichtige Schmerzmittel verfügbar waren. Denn die Werbung stellt keine bloße Unternehmenswerbung (Imagewerbung) dar, sondern bewirbt konkret die Medikamente mit Rabatten und ist damit eine Absatzwerbung. Dadurch besteht die gefahr, dass deutsche Kunden Arzneimittel rezeptfrei erwerben, die ohne ärztliche Aufsicht oder missbräuchlich angewandt werden könnten, was gegen geltendes europäisches Recht verstößt.

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07. Juli 2023

Unzulässige Vergabe von Werbegeschenken durch Apotheken

Urteil des BGH vom 06.06.2019, Az.: l ZR 60/18

Auch geringwertige Werbeabgaben durch Apotheken beim Erwerb von verschreibungspflichtigen Medikamenten sind künftig unzulässig. Grund dafür ist, dass vor allem ein Preiswettbewerb zwischen den Apotheken vermieden werden soll. Auch geringwertige Werbeabgaben sind grundsätzlich dazu geeignet, den Verbraucher anzuregen, bevorzugt in einer bestimmten Apotheke erneut einzukaufen. Beispielsweise durch die Gewährung eines 1-Euro-Gutscheins. Durch die Vorschriften über das Heilmittelwerbegesetz soll außerdem sichergestellt werden, dass die Verbraucher nicht unsachlich in ihrer Kaufentscheidung beeinflusst werden.

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05. Oktober 2021

Irreführende Bewerbung eines Produkts als Medizinprodukt? – Bindungswirkung von Bescheiden des BfAM

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 08.07.2021, Az.: 6 U 126/20

Ein Bescheid seitens Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), in welchem festgestellt wird, dass ein Produkt kein zulassungspflichtiges Arzneimittel darstellt, hat bindende Wirkung auch für die Zivilgerichte. Grund hierfür sei nach Ansicht des Gerichts, dass der Bescheid des BfArM, der einen Verwaltungsakt darstelle, Tatbestandswirkung entfalte. Ein solches Produkt darf daher als Medizinprodukt beworben werden und zwar unabhängig von der Frage, ob der Verwaltungsakt inhaltlich rechtmäßig ergangen ist.

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01. Juni 2021

Inwiefern Aussagen bei Arzneimittelwerbung in Fachkreisen irreführend sind

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Urteil des OLG Hamburg vom 11.03.2021, Az.: 3 U 33/19

Bei der Bewerbung von verschreibungsfreien Arzneimitteln in einer Fachzeitschrift mit "klinisch belegte Wirksamkeit", versteht der angesprochene Verkehrskreis dies als Hinweis auf die Einstufung als konventionelles Arzneimittel. Eine Irreführung wird durch die Werbeaussage zudem dadurch nicht hervorgerufen, weil die Selbstverständlichkeit der Angabe eine inhaltsleere Anpreisung des Produkts darstellt. Denn die belegte Wirksamkeit ist eine Grundvoraussetzung für die Zulassung. Auch die Angaben "ohne bekannte Resistenzen" bzw. "ohne bekannte Resistenzentwicklung" sind nicht irreführend, wenn zum Zeitpunkt der Werbung keine Resistenzen bekannt sind.

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24. August 2020

Keine kostenlosen Brillen für „Corona-Helden“

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Urteil des OLG Stuttgart vom 06.08.2020, Az.: 2 W 23/20

Die Werbung für eine kostenlose Brille ist unzulässig. Zu diesem Entschluss kam das OLG Stuttgart in einem Fall, in dem Augenoptikfachgeschäfte kostenlose Brillen für "Corona-Helden" anboten. In dieser Bewerbung liege eine unsachgemäße Beeinflussung der Verbraucher, da diese sich sofort für die geschenkte Brille entscheiden könnten, ohne davor einen Vergleich zu anderen Anbietern zu ziehen. Zusätzlich bestünde die Gefahr, dass sich die Verbraucher aufgrund des Geschenks erkenntlich zeigen könnten, indem sie weitere kostenpflichtige Produkte erwerben.

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07. Juni 2019

Vorsicht bei der Vergabe von Werbegeschenken durch Apotheken

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Pressemitteilung zu den Urteilen des BGH vom 06.06.2019, Az.: l ZR 206/17 und l ZR 60/18

Es muss derjenige, der eine Apotheke betreibt darauf achten, dass bei der Vergabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten, keine Geschenke zusätzlich an den Verbraucher übergeben werden. Hierfür in Betracht kommen beispielsweise die typischen Gutscheine von geringem Wert. Der Grund für dieses Verbot liegt darin, dass ansonsten ein Preiswettbewerb zwischen den Apotheken ausbrechen würde.

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03. September 2018

Bewerbung der Wirkung eines Arzneimittels als „antiviral“ lediglich aufgrund in-vitro-Untersuchungen ist unzulässig

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Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 17.08.2018, Az.: 3-10 O 22/18

Die Werbeaussage „zeigt im Labor antivirale Eigenschaften“ ist wettbewerbswidrig gemäß § 3a Satz 2 HWG, wenn das Arzneimittel mit der Bezeichnung als „antiviral“ einen Anwendungsbereich bewirbt, für welchen es nicht zugelassen ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Arzneimittel keineswegs die Viren bekämpfende Wirkung besitzt, sondern lediglich die Symptome der Krankheit therapiert. Ferner ist es auch unzulässig, die Wirkung eines Arzneimittels nur aufgrund in-vitro-Untersuchungen zu bewerben. Vielmehr muss die klinische Relevanz für den Menschen, das heißt, der Beweis, dass das Arzneimittel ebenso bei Menschen und nicht nur im Labor wirkt, festgestellt und nachgewiesen sein.

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20. März 2018

Apothekenautomat wettbewerbs- und arzneimittelrechtlich unzulässig

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Pressemitteilung des LG Mosbach zu den Urteilen vom 15.02.2018, Az.: 4 O 37/17, 4 O 39/17, 3 O 9/17, 3 O 10/17, 3 O 11/17

Vertreibt ein niederländischer Medikamentenversandhandel seine Arznei in der Form, dass diese an einem Ort gelagert und dort mittels eines Automaten abgegeben werden, so stellt dies einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz sowie einen Wettbewerbsverstoß dar. Ein solches Vorgehen ist weder mit einer zulässigen Abgabe in einer Apotheke noch mit der im Wege des Versandhandels vergleichbar. Der Begriff des Versandhandels umfasse jedenfalls nicht die Freigabe eines Arzneimittels nach einer Videoberatung, wenn diese bereits an dem Abholort gelagert und gerade nicht konkret für einen Kunden geliefert wird.

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