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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Apotheke“

07. Juni 2022

Irreführung über Objektivität von Testveranstaltern

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Urteil des BGH vom 12.05.2022, Az.: I ZR 203/20

Eine Versandapotheke warb damit „Die beste Online-Apotheke Deutschlands“ zu sein, mit dem Zusatz, dass sie dazu „von Verbrauchern gewählt“ wurde. Diese Werbung soll irreführend i.S.d. § 5 Abs. 1 UWG sein, da es an Neutralität des Testveranstalters mangle und dies für den durchschnittlichen Verbraucher nicht ersichtlich war. Der Testveranstalter bot den zu bewertenden Unternehmen nämlich verschiedene Werbepakete gegen entsprechende Bezahlung an. Der BGH stellte jedoch klar, dass diese Tatsache allein nicht ausreiche, um eine fehlende Neutralität und Unabhängigkeit beim Testveranstalter festzustellen. Mangels weiterer Anhaltspunkte entschied das Gericht, dass keine Irreführung vorliegt.

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03. März 2021

„Taler“ in einer Apotheke für Facebook-Likes – zulässige Werbemethode?

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Urteil des LG Bonn vom 04.12.2020, Az.: 14 O 82/19

Das LG Bonn hat entschieden, dass es unzulässig ist, wenn eine Apotheke ihren Kunden anbietet, „Taler“ gegen „Gefällt-mir-Angaben“ auf den sozialen Netzwerken zu erhalten. Die Taler könnten im Anschluss in der Apotheke gegen diverse Prämien eingetauscht werden. Solche Werbemaßnahmen sind für den Verbraucher irreführend, da die objektive Betrachtungsweise stark eingeschränkt wird. Die angebotenen Taler stellen einen geldwerten Vorteil dar, weshalb ein Kunde, der eine Empfehlung abgibt, in seiner Entscheidung nicht mehr frei ist.

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01. März 2021

Übernahme der Eigenbeteiligung für Gratis-FFP2-Masken durch Apotheke wettbewerbswidrig

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Pressemitteilung Nr. 3/2021 zum Urteil des LG Düsseldorf vom 10.02.2021, Az.: 34 O 4/21

Hinsichtlich der Abgabe von gratis FFP2-Masken nach der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) darf eine Apotheke nicht damit werben, die Eigenbeteiligung von zwei Euro zu übernehmen. Nach der SchutzmV können Risikopatienten mit einem Berechtigungsschein zwei Mal sechs Schutzmasken gegen eine Eigenbeteiligung in Höhe von zwei Euro erwerben. Die Eigenbeteiligung von zwei Euro wird dabei nicht unter ökonomischen Gesichtspunkten verlangt, sondern soll zur verantwortungsvollen Inanspruchnahme der FFP2-Masken durch die Bürger beitragen und das Marktverhalten der Apotheken regeln. Deshalb stellt es einen Wettbewerbsverstoß dar, sofern Apotheken auf die Zahlung der Eigenbeteiligung von zwei Euro durch die Kunden verzichten und stattdessen die Übernahme der Eigenbeteiligung anbieten.

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07. Juni 2019

Vorsicht bei der Vergabe von Werbegeschenken durch Apotheken

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Pressemitteilung zu den Urteilen des BGH vom 06.06.2019, Az.: l ZR 206/17 und l ZR 60/18

Es muss derjenige, der eine Apotheke betreibt darauf achten, dass bei der Vergabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten, keine Geschenke zusätzlich an den Verbraucher übergeben werden. Hierfür in Betracht kommen beispielsweise die typischen Gutscheine von geringem Wert. Der Grund für dieses Verbot liegt darin, dass ansonsten ein Preiswettbewerb zwischen den Apotheken ausbrechen würde.

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03. Juni 2019

Verbot von Betrieb eines Apothekenautomaten bestätigt

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Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 29.05.2019, Az.: 6 U 36/18, 6 U 37/18, 6 U 38/18, 6 U 38/18

Der Betrieb eines sog. "Apothekenautomaten" (d.h. eine pharmazeutische Videoberatung mit Arzneimittelabgabe) ist wettbewerbswidrig. Es handelt sich dabei nicht um einen antizipierten Versandhandel, welcher erlaubt gewesen wäre. Da die Arzneimittel schon vorher in dem Automaten gelagert sind, gibt es keinen Versand an den Endverbraucher der Apotheke. Indem den Vorschriften der deutschen Apothekenbetriebsordnung nicht Genüge getan wird, wie etwa durch den fehlenden Hinweis auf mögliche Änderungen der Verschreibung bei Arzneimittelabgabe, besteht ebenso ein Verstoß gegen Prüf- und Dokumentationspflichten.

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02. Juni 2017

Online-Apotheke darf Bezeichnung „Tattoo-Apotheke“ verwenden

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Urteil des OLG Köln vom 22.02.2017, Az.: 6 U 101/16

Die Bezeichnung „Tattoo-Apotheke“ ist nicht irreführend, wenn eine Online-Apotheke zwar keine Ausführungen von Tätowierungen anbietet, jedoch Arzneimittel und Kosmetika, die im Zusammenhang mit der Pflege, insbesondere der Nachsorge von Tätowierungen und dem Stechen von Körperschmuck, stehen. Es ist anzunehmen, dass die angesprochenen Verkehrskreise der Bezeichnung „Tattoo-Apotheke“ nicht die Aussage entnehmen, die Apotheke würde Leistungen aus dem Bereich des Tätowierens anbieten. Ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot scheidet demnach aus.

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21. April 2017

Zugabe eines Wertgutscheins bei verschreibungspflichtigen Medikamenten kann zulässig sein

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Pressemitteilung Nr. 17/17 des LG Lüneburg zum Urteil vom 23.03.2017, Az.: 7 O 15/17

Gewährt ein Apotheken-Betreiber seinen Kunden beim Kauf eines verschreibungspflichtigen Medikaments einen Wertgutschein in Höhe von EUR 0,50, so ist diese Werbemaßnahme wettbewerbsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden. Der Verbraucher werde durch die Zugabe weder wesentlich in seiner Wahl einer Apotheke, noch darin, ein bestimmtes Medikament auszuwählen, beeinflusst. Wenn überhaupt, spiele der Wertgutschein im Vergleich zu Erreichbarkeit, Verfügbarkeit von Medikamenten und Beratungskompetenz lediglich eine untergeordnete Rolle und sei aufgrund seiner Geringwertigkeit vergleichbar mit Zugaben wie Bonbons oder Taschentücher.

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17. Februar 2017

Bewerbung mit „Exklusiv in Ihrer Apotheke“ irreführend, wenn Erwerb auch über Dritte möglich ist

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Urteil des LG Hamburg vom 17.11.2016, Az.: 327 O 90/16

Wirbt ein Hersteller damit, dass seine Produkte nur exklusiv in der Apotheke erhältlich seien, so stellt dies eine objektiv unrichtige Werbeaussage und damit eine unzulässige Irreführung dar, wenn diese tatsächlich auch außerhalb von Apotheken, etwa in Drogeriemärkten erhältlich sind. Dies gilt gerade auch, wenn der Hersteller die Produkte selbst nur an Apotheken verkauft, diese jedoch durch den sog. Graumarkt in das Sortiment von anderen Händlern gelangen und dies sich nicht nur als Einzelfall darstellt.

Eine Schadensersatzpflicht kommt bei einem derartigen Wettbewerbsverstoß allerdings nur in Betracht, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens vorgetragen wird.

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14. September 2016

Werbung einer Apotheke mit einem „diskreten Beratungsbereich“ ist zulässig

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Urteil des LG Wuppertal vom 06.10.2015, Az.: 1 O 51/15

Wirbt eine Apotheke, die über einen vom öffentlichen Verkaufsbereich durch Wände und Türen abgetrennten Beratungsraum verfügt, mit den Worten „Rezepteinlösung und Beratung in unserem diskreten Beratungsbereich“, so liegt keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten vor. Der Beratungsraum stellt ein Angebot der Apotheke dar, das über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgeht und darf als Besonderheit beworben werden.

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