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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Allgemeines Persönlichkeitsrecht“

14. September 2021 Top-Urteil

Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den Betrieb eines ehrverletzenden Blogs

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Urteil des BGH vom 29.06.2021, Az.: VI ZR 52/18

Richtet sich ein Blog mit ehrverletzenden Aussagen hauptsächlich gegen eine Person und wird der Blog zur Erpressung dieser Person eingesetzt, so kann der Betroffene die Untersagung des Weiterbetriebs des Blogs verlangen. Dieser Unterlassungsanspruch ergibt sich aus einer rechtswidrigen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Die Abwägung des durch Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 EMRK gewährleisten Interesses des Betroffenen am Schutz seiner Ehre mit dem in Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK verankerten Recht des Blogbetreibers auf Meinungsfreiheit fällt vorliegend zugunsten der berechtigten Interessen des Klägers aus, da der Betrieb des Blogs auch als Nötigungsmittel für eine versuchte Erpressung zum Nachteil des Klägers dient.

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18. September 2018

Kundenzufriedenheitsbefragung via E-Mail bei Übermittlung der Rechnung kann unzulässige Werbung sein

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BGH Urteil vom 10.07.2018, Az.: VI ZR 225/17

a) Die Verwendung von elektronischer Post für die Zwecke der Werbung ohne Einwilligung des Empfängers stellt grundsätzlich einen Eingriff in seine geschützte Privatsphäre und damit in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht dar.

b) Eine Kundenzufriedenheitsbefragung in einer E-Mail fällt auch dann unter den Begriff der (Direkt-)Werbung, wenn mit der E-Mail die Übersendung einer Rechnung für ein zuvor gekauftes Produkt erfolgt.

c) Dem Verwender einer E-Mail-Adresse zu Werbezwecken nach Abschluss einer Verkaufstransaktion ist es zumutbar, bevor er auf diese Art mit Werbung in die Privatsphäre des Empfängers eindringt, diesem - wie es die Vorschrift des § 7 Abs.3 UWG verlangt - die Möglichkeit zu geben, der Verwendung seiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Werbung zu widersprechen. Ansonsten ist der Eingriff grundsätzlich rechtswidrig.

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11. April 2016 Top-Urteil

Auto-Reply-Mail mit Werbezusatz kann allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzen

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Urteil des BGH vom 15.12.2016, Az.: VI ZR 134/15

a) Ein von einer natürlichen Person unterhaltenes elektronisches Postfach ist Teil der Privatsphäre.

b) Automatisch generierte Bestätigungs-E-Mails, die sowohl eine Eingangsbestätigung in Bezug auf zuvor versandte Nachrichten als auch Werbung enthalten, stellen einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar, wenn dieser dem Erhalt von Werbung zuvor ausdrücklich widersprochen hat.

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26. Juni 2015

Werbung in automatisch generierter E-Mail zulässig

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Urteil des LG Stuttgart vom 04.02.2015, Az.: 4 S 165/14

Eine Werbeanzeige am Ende einer automatisch generierten E-Mail zur Eingangsbestätigung einer vorherigen Kontaktaufnahme stellt keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Es fehlt die notwendige Erheblichkeit der Verletzungshandlung.

Der für die Erheblichkeit erforderliche, erhöhte Aufwand seitens des E-Mail-Empfängers kann nicht angenommen werden, wenn eine Öffnung der Mail, wie hier bei einer Eingangsbestätigung, ohnehin erfolgt wäre. Desweiteren kann eine solche Werbeanzeige nicht mit einer „klassischen“ Werbemail verglichen werden, da eine automatisch generierte Antwort-E-Mail erst nach vorheriger Kontaktaufnahme durch den Verbraucher versendet wird. Die Gefahr weiterer Mails scheidet somit ohne eigenes Zutun aus.

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20. Oktober 2013

Auch versehentliche Versendung von Werbemails verletzt Persönlichkeitsrecht des Empfängers

Urteil des LG Münster vom 22.04.2013, Az.: 08 O 413/12 Auch die ungeplante Aufnahme von geschäftlichem Kontakt mittels Werbe-E-Mails, die aus Versehen (z.B. in Folge eines Programmierfehlers) ohne Einwilligung versendet werden, stellt eine unzumutbare Belastung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar und begründet, unabhängig von einem Verschulden des Versenders, einen Unterlassungsanspruch des Empfängers.
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11. August 2009

Werbe-Emails verletzen Persönlichkeitsrecht

Beschluss des LG Lübeck vom 10.07.2009, Az.: 14 T 62/09

Werden Werbe-Emails häufig, hier mehrmals im Monat, und trotz zweifacher Aufforderung, dies einzustellen, weiterhin zugesandt, ist dieser Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht mehr unerheblich. Es ist zudem nicht Aufgabe des Verbrauchers, den eigenen elektronischen Briefkasten so einzurichten, dass der Spam-Filter die entsprechenden Emails abfängt.
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