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Inhalte mit dem Schlagwort „Abmahnung“
06. September 2011
Beschluss des KG Berlin vom 22.07.2011, Az.: 5 W 161/11
Massenhafte Abmahnungen, die lediglich dem Zwecke der Gewinnerzielung und nicht der Sauberkeit des Wettbewerbs dienen, sind rechtsmissbräuchlich.
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10. August 2011
Urteil des OLG Hamm vom 29.06.2010, Az.: I-4 U 24/10
1. Eine Abmahnung ist rechtsmissbräuchlich, wenn Sie lediglich aufgrund eines Gebühreninteresses und/oder zur Generierung von Vertragsstrafen ausgesprochen wird. Hierfür sprechen u.a. folgende Indizien:
a.) eine große Anzahl von Abmahnungen und damit ein unverhältnismäßig hohes Kostenrisiko des Abmahners im Hinblick auf seine eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
b.) eine im Verhältnis zum Wettbewerbsverstoß hohe Vertragsstrafe (hier 5.100,00 EUR)
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22. Juli 2011
Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 04.02.2011, Az.: 4 HK O 9301/10
Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon enthaltene Klausel zur Gewährung einer Lizenz für die Verwendung aller Namen, eingetragenen Marken und Darstellungen im Rahmen hochgeladener Produktbilder ist überraschend und somit unwirksam. Die Klausel hinsichtlich der Einräumung von Nutzungsrechten hinsichtlich der Einstellung von Bildern auf denen Namen oder Marken nicht eingefügt waren, hielt das Landgericht dagegen nicht für überraschend, sondern sah darin eine zulässige Übertragung von Nutzungsrechten.
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12. Juli 2011
Bereits zum 20. Januar 2011 lief die Frist für die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der neuen Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug ab – ab dem 20. Juli 2011 haben diese nun die Umsetzungsvorschriften anzuwenden. Wichtige Neuerungen, welche die Spielzeug-Richtlinie und nunmehr auch die 2. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz für Hersteller aber auch für Online-Händler hat, haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.
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11. Juli 2011
Urteil des OLG Stuttgart vom 20.05.2010, Az.: 2 U 95/09
Ein Unterlassungsschuldner kann sich nicht immer darauf berufen, dass er wegen des abgemahnten Wettbewerbsverstoßes bereits gegenüber einem Dritten eine Unterlassungserklärung abgegeben habe und daher die Wiederholungsgefahr bereits entfallen sei. Erforderlich ist, dass keine Zweifel an der Ernstlichkeit der Unterlassungserklärung und dem Verfolgungswillen des vormaligen Abmahners bestehen.
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23. Mai 2011
Urteil des OLG Hamm vom 10.08.2010, Az.: I-4 U 60/10
Ist die Intention von Abmahnungen auf ein Gebührengewinnerzielungsinteresse gerichtet, stellt die Geltendmachung solcher Ansprüche einen Rechtsmissbrauch dar und dient nicht dem Schutz des unlauteren Wettbewerbs. Eine umfangreiche Abmahntätigkeit reicht nicht aus, um von einem Missbrauch auszugehen, jedoch genügt ein sachfremdes Motiv. Ein solches sachfremdes Motiv liegt vor, wenn in der Unterlassungserklärung Vertragsstrafen unabhängig von einem Verschulden gefordert werden.
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22. März 2011
Pressemitteilung des BGH vom 18.03.2011, Az.: I ZR 81/09
Bietet ein Händler ein neues Produkt unter Hinweis auf einen durchgestrichenen, höheren Preis im Rahmen eines Einführungsangebotes vergünstigt an, muss er deutlich machen, worauf sich der höhere Preis bezieht und ab wann dieser Preis und nicht mehr der rabattierte gilt. Andernfalls handelt er wettbewerbswidrig.
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21. März 2011
Urteil des BGH vom 16.12.2010, Az.: I ZR 149/08
Nach § 5 Abs. 1 und 2 GlüStV ist es staatlichen Lottogesellschaften nicht allgemein verboten, mögliche Höchstgewinne von über 10 Millionen € (hier: Jackpotausspielung) anzukündigen, sofern die Ankündigung in ihrer konkreten Gestaltung eine sachliche Information darstellt.
Ein Kundenmagazin einer Lottogesellschaft, dessen Titel imperativ zur Spielteilnahme auffordert (hier: Spiel mit), stellt eine nach § 5 Abs. 1 GlüStV unzulässige Werbung dar.
siehe auch:
Vorlagebeschluss des BGH an den EuGH zur Auslegung der Fernabsatzrichtlinie,
veröffentlicht am 18.03.2009
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02. März 2011
Urteil des LG Kiel vom 10.06.2010, AZ.: 15 O 20/10
Das Versenden von Erinnerungsschreiben an die Inhaber demnächst ablaufender Marken kann eine unlautere Handlung darstellen. Dies ist dann anzunehmen, wenn der Eindruck einer nicht vorhandenen Nähe des Anbieters zum DPMA vermittelt wird, der unmittelbar drohende Verlust der Marke suggeriert wird und das Zustandekommen der Gesamtkosten nicht transparent darstellt wird. Die Unlauterkeit entfällt auch nicht durch den Hinweis, dass lediglich ein Angebot vorliege.
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02. März 2011
Top-Urteil
Urteil des BrandOLG vom 22.02.2011, Az.: 6 U 80/10
Die in Widerrufsbelehrungen zulässige Formulierung, der Verbraucher trage die Kosten einer Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht, darf in Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer solchen pauschalen Gestaltung nicht verwendet werden. Hier muss zum Ausdruck kommen, dass der Besteller - wie gesetzlich angeordnet - nur die „regelmäßigen Kosten“ der Rücksendung, nicht aber sämtliche Kosten zu tragen hat. Die insoweit geringeren Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung ergeben sich daraus, dass diese den Verbraucher lediglich vor einer drohenden Kostentragungspflicht warnen soll.
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