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Inhalte mit dem Schlagwort „Abmahnung“
04. März 2013
Urteil des LG Düsseldorf vom 10.10.2012, Az.: 12 O 301/12
Beim Online-Angebot von Ferienwohnungen darf die Endreinigung nicht als Position extra geführt werden, sondern muss vielmehr im Tagespreis eingerechnet sein. Wird die Reinigung dagegen mit „EUR 10.- pro Person und mindestens EUR 50.-“ angegeben, die zusätzlich zum Tagespreis zu bezahlen ist, untergräbt dies in wettbewerbswidriger Weise das Gebot der Preisklarheit und -wahrheit.
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20. Februar 2013
Versäumnisurteil des OLG Hamm vom 14.02.2013, Az.: I-4 U 179/12
Erneut konnten wir einem Internethändler ein rechtsmissbräuchliches Verhalten im Rahmen der Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen erfolgreich nachweisen.
Unsere Mandantin erhielt durch die Baek Law Anwaltskanzlei aus Hamburg eine einstweilige Verfügung von Frau Anja Röhr. Geltend gemacht wurde, dass unsere Mandantin im Online-Verkauf Spielzeug ohne Angabe der gesetzlichen Warnhinweise verkaufen würde. Nunmehr wurde in dem von uns eingeleiteten Berufungsverfahren die einstweilige Verfügung zu Lasten von Frau Röhr wieder aufgehoben.
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20. Februar 2013
Urteil des OLG Celle vom 31.01.2013, Az.: 13 U 128/12
Die Werbung "kostenlose Schätzungen" stellt keine Selbstverständlichkeit dar und ist damit nicht wettbewerbswidrig. Vorliegend bot ein Goldschmied für den Ankauf von Edelmetallen kostenlose Schätzungen an. Dies ist jedoch keine Werbung mit einer Selbstverständlichkeit, die vom Verbraucher stets erwartet werden kann, auch wenn eine solche bei Goldschmieden marktüblich ist. Vielmehr handelt es sich dabei um eine freiwillige Sonderleistung.
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11. Februar 2013
Kommentar zum Urteil des LG Regensburg vom 31.01.2013, Az.: 1 HK O 1884/12
Auch ein gewerbsmäßiger Internet-Auftritt auf Facebook muss ein ordnungsgemäßes Impressum vorweisen. Dabei stellt ein nicht vorhandenes bzw. unvollständig angegebenes Impressum einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß dar. Eine relativ hohe Anzahl von nahezu gleichlautenden Abmahnungen lässt nicht automatisch den Schluss zu, dass es sich hierbei um rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen handelt, wenn einerseits eine geringe Kostenerstattung gefordert wird und auf der anderen Seite die Verhältnismäßigkeit zwischen der Abmahn- sowie der gewerblichen Tätigkeit gewahrt ist.
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28. Januar 2013
Urteil des BGH vom 19.07.2012, Az.: I ZR 199/10
a) Die Stellung mehrerer nahezu identischer Unterlassungsanträge, die sich auf kerngleiche Verletzungshandlungen beziehen und ohne inhaltliche Erweiterung des begehrten Verbotsumfangs zu einer Vervielfachung des Streitwerts führen, kann ein Indiz für einen Rechtsmissbrauch sein.
b) Hat der Gläubiger den Schuldner bereits auf die Möglichkeit der Streitbeilegung durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hingewiesen, ist eine zweite Abmahnung wegen desselben oder eines kerngleichen Wettbewerbsverstoßes nicht im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG berechtigt.
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21. Januar 2013
Kommentar zum Urteil des OLG München vom 27.09.2012, Az.: 29 U 1682/12
Grundsätzlich ist der Versand einer Werbemaßnahme nur dann zulässig, wenn der Empfänger der Werbung in deren Empfang eingewilligt hat. Im Bereich des Email-Marketings hatte sich hier die gängige Praxis entwickelt, dass die Einwilligung im Rahmen des sog. Double Opt-in-Verfahrens erteilt werden kann. Um zu gewährleisten, dass sich auch wirklich der Inhaber einer Email Adresse in die Abonnentenliste eingetragen hat, erhält er in der Folge eine Bestätigungs-Mail an diese Adresse, mit der Aufforderung, den Empfang von künftigen Werbe-Emails zu bestätigen.
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21. Januar 2013
Urteil des LG Freiburg vom 04.01.2013, Az.: 12 O 127/12
Das LG Freiburg betonte jüngst in einem Urteil, dass wettbewerbsrechtliche Abmahnungen hinreichend konkret sein müssen. Vorliegend hatte ein Verbraucherverein den Betreiber eines Küchenfachgeschäfts abgemahnt, weil dieser in seinen Ausstellungsräumen Küchen ausstellte und zum Kauf anbot, ohne die darin enthaltenen elektrischen Haushaltsgeräte mit Etiketten über die Energieeffizienzklasse und den Energieverbrauch zu versehen. In der Abmahnung warf man dem Betreiber jedoch nur pauschal vor, gegen die entsprechenden Vorschriften zu verstoßen, ohne jedoch ein konkretes Verhalten abzumahnen. Als Konsequenz wurden dem Verein die Kosten für den Rechtsstreit auferlegt, da die Beschreitung des Klagewegs bei korrekter Abmahnung unnötig gewesen wäre und der Betreiber den Anspruch auf Unterlassung sofort anerkannte.
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16. Januar 2013
Urteil des KG Berlin vom 13.11.2012, Az.: 5 U 30/12
In einem Urteil entschied das KG Berlin, dass der Geschäftsführer einer GmbH nicht automatisch auch selbst für einen Wettbewerbsverstoß der GmbH haftet, sondern nur in besonderen Konstellationen eine persönliche Haftung des Geschäftsführers in Betracht kommt. Eine persönliche Haftung kommt hierbei in erster Linie in Betracht, wenn der Geschäftsführer den Wettbewerbsverstoß selbst begangen hat oder Kenntnis davon und die Möglichkeit hatte, ihn zu verhindern. Ferner wäre eine persönliche Haftung denkbar, wenn der Geschäftsführer die Pflicht übernommen hat, Dritte vor Wettbewerbsverstößen der GmbH zu schützen oder vertragliche Beziehungen zwischen der GmbH und den anderen Wettbewerbern bestehen.
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14. Januar 2013
Urteil des BGH vom 06.12.2012, Az.: III ZR 173/12
a) Enthalten die von einem Unternehmen (hier: Mobilfunkanbieter) abgeschlossenen Verträge nach Maßgabe der §§ 307 ff BGB unwirksame Klauseln, so begründet dies, wenn der Rechtsträger des Unternehmens nach Maßgabe des Umwandlungsgesetzes auf einen anderen Rechtsträger verschmolzen wird, auch im Falle der Fortführung des Betriebs bei dem übernehmenden Rechtsträger keine - für einen Unterlassungsanspruch aus § 1 UKlaG erforderliche - Wiederholungsgefahr.
b) Da der neue Rechtsträger in die abgeschlossenen Verträge eintritt, sind in einem solchen Falle an die Begründung einer Erstbegehungsgefahr (hinsichtlich des Sich-Berufens) keine allzu strengen Anforderungen zu stellen.
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28. Dezember 2012
Urteil des OLG Celle vom 15.11.2012, Az.: 13 U 57/12
Unterzeichnet der Schuldner infolge einer Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, begründet dies nicht automatisch die Verpflichtung, dem Gegner die vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Selbst wenn es zur Unterzeichnung kommt, kann dies nicht dahingehend verstanden werden, dass der Abgemahnte die Abmahnung auch für berechtigt hält und eine Kostentragungspflicht anerkennt. Eine Unterzeichnung kann auch erfolgen, obwohl sich der Schuldner sicher ist, sich rechtmäßig verhalten zu haben.
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