Bußgeld wegen NetzDG-Verstoß: Facebook kommt Transparenzpflichten nicht nach

Seit dem Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) Anfang 2018 gab es bereits diverse Urteile vor allem zur Löschung von Hasskommentaren durch Facebook. So entschied beispielsweise das LG Bamberg dass es keine Hassrede darstellt, wenn ein Facebook-Nutzer zu einer Petitionsunterzeichnung aufruft, daher dürfe ein derartiger Kommentar nicht gelöscht werden. Grund für den Bußgeldbescheid ist jedoch nicht die teils umstrittene Lösch- und Sperrpraxis des Sozialen Netzwerks, sondern ein Verstoß gegen Transparenzpflichten.