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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Wettbewerbsrecht“

01. Juni 2016

Für ein in Franken gebrautes Bier darf nicht mit „Magdeburger Biertradition“ geworben werden

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Pressemitteilung Nr. 020/2016 des LG Magdeburg zum Urteil vom 04.05.2016, Az.: 36 O 103/15

Wirbt eine Magdeburger Firma mit dem Slogan „Wieder da! Ein Spitzenpilsner aus dem Sudenburger Brauhaus. Eine Magdeburger Biertradition wird fortgeführt.“, so stellt diese Werbung eine falsche geographische Herkunftsbezeichnung dar, wenn das Bier gar nicht in Magdeburg (Stadtteil Sudenburg) gebraut wird, sondern in Franken. Die Angabe ist für den Verbraucher irreführend, dieser geht gerade davon aus, dass der Brauvorgang in Magdeburg erfolgt.

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31. Mai 2016 Top-Urteil

WhatsApp muss seine AGB in deutscher Sprache vorhalten

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Urteil des KG Berlin vom 08.04.2016, Az.: 5 U 156/14

Nach § 307 Abs. 1 BGB sind Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine solche unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass Bestimmungen zum Teil oder auch insgesamt nicht klar und verständlich sind. Bei komplexen juristischen Regelwerken wie etwa Nutzungsbedingungen oder Datenschutzerklärungen kann nicht davon ausgegangen werden, dass sie der deutsche Nutzer in englischer Sprache umfassend versteht. Richtet sich ein Internetauftritt insofern an die breite deutsche Allgemeinheit, müssen dem Verbraucher auch deutschsprachige Nutzungsbedingungen vorgehalten werden.

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31. Mai 2016

Keine Markennutzung durch nicht selbst veranlassten Branchenbucheintrag

Urteil des EuGH vom 01.03.2016, Az.: C-179/16

Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und b der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass ein Dritter, der in einer auf einer Website veröffentlichten Anzeige genannt ist, die ein Zeichen enthält, das mit einer Marke identisch oder ihr ähnlich ist, so dass der Eindruck einer Geschäftsbeziehung zwischen ihm und dem Markeninhaber besteht, keine Benutzung dieses Zeichens vornimmt, die vom Inhaber nach dieser Bestimmung verboten werden kann, wenn die Anzeige weder von diesem Dritten noch in seinem Namen platziert worden ist oder, falls die Anzeige von diesem Dritten oder in seinem Namen mit Zustimmung des Inhabers platziert worden ist, wenn dieser Dritte den Betreiber der Website, bei dem er die Anzeige in Auftrag gegeben hatte, ausdrücklich aufgefordert hat, die Anzeige oder die in ihr enthaltene Nennung der Marke zu löschen.

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30. Mai 2016

„Entropay“ in Deutschland kein gängiges Zahlungsmittel bei Online-Flugbuchungen

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Urteil des LG Berlin vom 12.01.2016, Az.: 15 O 557/14

Wird einem in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Kunden eines Online-Buchungsportals nur die Möglichkeit der kostenlosen Zahlung in Form eines in Deutschland nicht verbreiteten Zahlungsinstruments namens „Entropay“ gegeben, so ist dies unzulässig.

Gibt der Anbieter zudem an, dass bei bestimmten Zahlweisen der jeweilige Zahlungsdienstleister den Zahlungsempfänger mit 0,8 bis 2,5 % des zu transferierenden Betrages belaste, obwohl der Wert derart überstiegen wird, dass für den Einsatz bestimmter Kreditkarten bis zu 5 % des zu zahlenden Flugpreises zu zahlen sind, so stellt dies ebenfalls unzulässiges wettbewerbswidriges Verhalten dar.

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30. Mai 2016

Schlecht lesbares Impressum stellt Wettbewerbsverstoß dar

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Urteil vom LG Dortmund vom 16.03.2016, Az.: 10 O 81/51

Der Herausgeber einer Werbebroschüre verstößt gemäß § 5 a UWG auch dann gegen seine Informationspflicht zur Identität des Unternehmens, wenn das erforderliche Impressum zwar auf dem Flyer vorhanden, jedoch durch die Art der Gestaltung für den durchschnittlichen Verbraucher nicht oder nur erschwert lesbar ist. Die Wahrnehmbarkeit dieser Angaben wird bereits dadurch beeinträchtigt, dass diese hochkant zum übrigen Text gedruckt sind. Befindet sich das Impressum zusätzlich an einer, für den Verbraucher unerwartbaren Position am äußersten Seitenrand und wird auch durch die Farbgestaltung keine Aufmerksamkeit erregt (hier: weiße Schrift auf hellblauem Hintergrund), so liegt in der Regel ein zu unterlassender Wettbewerbsverstoß vor.

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27. Mai 2016 Top-Urteil

Teekanne unterliegt im Streit um „HIMBEER-VANILLE-ABENTEUER“

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Urteil des BGH vom 02.12.2015, Az.: I ZR 45/13

a) Wird auf einer Produktaufmachung eines Lebensmittels der unzutreffende Eindruck hervorgerufen, das Erzeugnis weise bestimmte Bestandteile auf (hier: blickfangmäßige Herausstellung von Bestandteilen von Himbeerfrüchten und Vanillepflanzen oder jedenfalls aus diesen Bestandteilen gewonnene Aromen), so kann auch die Zutatenliste im Einzelfall nicht ausreichen, die Irreführungsgefahr auszuräumen.

b) Bei nicht traditionellen Lebensmitteln sind als „normalerweise verwendete Zutaten“ im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. d und Art. 17 Abs. 5 in Verbindung mit Anhang VI Teil A Nr. 4 LMIV diejenigen Zutaten anzusehen, deren Verwendung der Verbraucher nach dem Aussehen, der Bezeichnung oder den bildlichen Darstellungen des Lebensmittels erwarten kann.

c) Aus Art. 7 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken lassen sich bei Lebensmitteln keine Informationspflichten ableiten, die über die Informationspflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel hinausgehen.

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23. Mai 2016

Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung mit UVP-Preis

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 03.03.2016, Az.: 6 U 94/14

Wird in einer Werbung mit einem durchgestrichenen UVP-Preis geworben ist dies irreführend, sofern der so bezeichnete Preis vom Anbieter selbst festgelegt worden ist und nicht vom Hersteller oder einem anderen Vorlieferanten stammt.

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13. Mai 2016

Pflicht für Onlinehändler zur Verlinkung auf OS-Plattform

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Urteil des LG Bochum vom 31.03.2016, Az.: 14 O 21/16

Bietet ein Verkäufer über das Internet Waren zum Verkauf an, so ist er verpflichtet, eine Verlinkung auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) vorzuhalten. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen die Hinweispflicht aus der EU-Verordnung Nr. 524/2013 und damit das Wettbewerbsrecht vor.

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13. Mai 2016

Kostenlose Wetter-App des Deutschen Wetterdienstes stellt keine geschäftliche Handlung der öffentlichen Hand dar

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Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 04.02.2016, Az.: 6 U 156/15

Das Angebot und der Vertrieb einer unentgeltlichen Wetter-App des Deutschen Wetterdienstes (DWD) können nicht als geschäftliche Handlung der öffentlichen Hand im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG angesehen werden, da weder ein unmittelbarer, noch ein mittelbarer Absatzförderungszusammenhang vorliegt. Die Aufgabe des DWD liege gerade nicht allein in der Erzielung von Einnahmen, vielmehr erfülle dieser mit der Beobachtung des Wetters und der Unterrichtung hierüber in erster Linie öffentliche Aufgaben der Daseinsvorsorge und der Gefahrenabwehr, sodass ein wettbewerbswidriges Verhalten durch Verdrängung privater Anbieter von Wetterdienstleistungen nicht geltend gemacht werden kann.

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