Werbung mit Testergebnissen: Verlinkung der Fundstelle nicht ohne weiteres ausreichend

Bei der Werbung mit Testergebnissen ist es erforderlich, dass dem Werbeadressaten auch die Möglichkeit eröffnet wird, sich über die Details hinsichtlich des der Werbung zugrundeliegenden Tests zu informieren. Sofern nicht alle relevanten Informationen in die Werbeanzeige mit aufgenommen werden können, muss deshalb zumindest die Fundstelle des Tests angegeben werden. Die Verlinkung auf eine Webseite, auf der die entsprechenden Einzelheiten abrufbar sind, ist jedenfalls dann ausreichend, wenn sich die Informationen direkt auf der Startseite oder unter einem dort befindlichen Menüpunkt aufrufbar sind, nicht jedoch, wenn der Werbeadressat sie lediglich auf einer Unterseite finden kann.