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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Werberecht“

30. März 2006

Arzneimittelwerbung im Internet

Urteil des BGH vom 30.03.2006, Az.: I ZR 24/03 a) Der Werbende kann das Verbreitungsgebiet der Werbung im Internet durch einen sog. Disclaimer einschränken, in dem er ankündigt, Adressaten in einem bestimmten Land nicht zu beliefern. Um wirksam zu sein, muss ein Disclaimer eindeutig gestaltet und aufgrund seiner Aufmachung als ernst gemeint aufzufassen sein und vom Werbenden auch tatsächlich beachtet werden. b) Den Einschränkungen des innerstaatlichen Rechts unterliegen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 TDG Diensteanbieter, die in einem anderen Staat der EU geschäftsansässig sind, wenn sie im Inland für ein nicht zugelassenes Arzneimittel werben. Auch die Frage des Vertriebsverbots für nicht zugelassene Arzneimittel in Deutschland richtet sich nach inländischem Recht. c) Art. 1 Nr. 1 lit. b der Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. EG Nr. L 136 v. 30.4.2004, S. 34) hat einen neuen europarechtlich einheitlichen Arzneimittelbegriff für Funktionsarzneimittel eingeführt, der aufgrund richtlinienkonformer Auslegung des § 2 AMG im Inland gilt.
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03. November 2005

Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem

Urteil des BGH vom 03.11.2005, Az.: I ZR 29/03 1. Dem Markeninhaber stehen keine berechtigten Gründe i. S. von § 24 Abs. 2 MarkenG zu, sich der Auslobung der Markenware als Gewinn, versehen mit einem Zeichen des Sponsors des Gewinns, zu widersetzen, wenn der Verkehr in der Anbringung des Zeichens neben der Marke lediglich einen Hinweis auf die Sponsoreneigenschaft sieht und auch nicht der Eindruck erweckt wird, zwischen Sponsor und Markeninhaber bestünden geschäftliche Beziehungen. 2. Die mit dem Versprechen einer Luxusware als Gewinn einhergehende Werbewirkung der Großzügigkeit des auslobenden Unternehmens ist eine der Natur der Sache nach gegebene Folge des konkreten Gewinnspiels. Diese Transferwirkung fällt auch dann nicht aus dem rechtlich zulässigen Rahmen, wenn ein Luxusfahrzeug einer bekannten Marke ausgelobt wird.
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27. Oktober 2005

Werbung mit Garantie

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 27.10.2005, Az.: 6 U 198/04 Bewerbung eines Produktes mit Hinweis, dass der Verkäufer eine 40-jährige Garantie gibt, ist wettbewerbswidrig.
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07. Juli 2005

Irreführende Werbung mit angeblichen Qualitätsurteilen

Urteil des BGH vom 07.07.2005, Az.: I ZR 253/02 Werden in einen Test verschiedener Lohnsteuerhilfevereine nur einzelne Beratungsstellen einbezogen, so ist die Werbung eines am Test beteiligten Vereins, die den Eindruck erweckt, die vergebene Testnote beziehe sich auf seine gesamte Organisation, irreführend, wenn dem Test nur eine auf die jeweils getesteten Beratungsstellen beschränkte Aussagekraft zukommt.
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30. Juni 2005

Clubmitgliedschaft von Kindern ohne Zustimmung der Eltern

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 30.06.2005, Az.: 6 U 168/04 1. Eine zu Werbezwecken erfolgende Datenerhebung bei Kindern, die, ohne Einschaltung der Eltern, über das Internet zu einem von einem Kfz-Hersteller angebotenen Club-Mitgliedschaft veranlasst werden, stellt ein unlauteres Ausnutzen der geschäftlichen Unerfahrenheit der Kinder dar. 2. § 4 BDSG ist keine verbraucherschützende Norm in Sinne von § 2 I UKlaG und auch nicht dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.
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23. Juni 2005

Sender einer Gewinnzusage

Urteil des BGH vom 23.06.2005, Az.: III ZR 4/04 Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Unternehmer, der Verbrauchern unter falschem Namen Gewinnmitteilungen zukommen läßt, "Sender" einer Gewinnzusage nach § 661a BGB ist (im Anschluß an die Senatsurteile vom 7. Oktober 2004 - III ZR 158/04 - NJW 2004, 3555 und vom 9. Dezember 2004 - III ZR 112/04 - NJW 2005, 827).
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14. Juni 2005

Werbung mit Spitzenstellung I

Urteil des LG Köln vom 14.06.2005, Az.: 33 O 107/05 Bei einer Spitzenstellungsbehauptung erwartet der Verkehr, dass der Werbende gegenüber seinen Mitbewerbern in der betreffenden Hinsicht einen deutlichen Vorsprung vorzuweisen hat und dieser Vorsprung Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit hat.
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14. Juni 2005

Werbung mit Spitzenstellung II

Urteil des LG Köln vom 14.06.2005, Az.: 33 O 97/05 Bei einer Spitzenstellungsbehauptung erwartet der Verkehr, dass der Werbende gegenüber seinen Mitbewerbern in der betreffenden Hinsicht einen deutlichen Vorsprung vorzuweisen hat und dieser Vorsprung Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit hat.
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