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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Werberecht“

04. Februar 2010

Werbung mit „2-jähriger Garantie“

Urteil des OLG Hamm vom 17.11.2009, Az.: 4 U 148/09

Wird ein Produkt im Internet mit "2 Jahre Garantie" beworben, ohne dass konkretisiert wird unter welchen Bedingungen oder Voraussetzungen diese Garantie in Anspruch genommen werden kann, handelt der Händler wettbewerbswidrig. Weiter muss dieser erläutern, dass die gesetzliche Gewährleistung durch die Garantie nicht eingeschränkt wird. Eine später erfolgte Erklärung im Rahmen seiner AGB ist nicht ausreichend.

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03. Februar 2010

Preisangaben im Internet

Urteil des LG Bonn vom 22.12.2009, Az.: 11 O 92/09

Die Preisangabenverordnung legt Unternehmern, die an Letztverbraucher Waren oder Leistungen im Fernabsatzverkehr anbieten, gewisse Anforderungen hinsichtlich der Preisangaben auf. Darunter fällt unter anderem auch die Angabe, dass die geforderten Preise die Umsatzsteuer enthalten. Bei bloßen Beispielangaben ("z.B. ab ...€") für Leistungen oder Waren genügt es aber, wenn der interessierte Verbraucher den klarstellenden Hinweis bezüglich der Umsatzsteuer im späteren Verlauf der Kommunikationsprozesse mit dem Verkäufer, aber vor der Kaufentscheidung, erfährt.
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01. Februar 2010

Luftige Bonuspunkte

Pressemitteilung Nr. 21/2010 zum Urteil des BGH vom 28.01.2010, Az.: Xa ZR 37/09

Bei einem Flugprämienprogramm konnten Reisende eine flugstreckenabhängige Anzahl von Bonuspunkten sammeln und innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Flug gegen Prämientickets einlösen. Das Flugunternehmen behielt sich in den Teilnahmebedingungen das Recht vor, das Programm jederzeit einzustellen. Die Gutschrift der Bonuspunkte ist aber der Sache nach ein bei Flugbuchung vereinbarter Rabatt, so der BGH. Deshalb stellt die Verfallsklausel eine unbillige Benachteiligung des Reisenden dar und ist daher unzulässig.
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01. Februar 2010

Wettbewerbsgemäße „Flappe“

Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.09.2009, Az.: I-20 U 15/09

Eine Flappe ist ein unterformatiges Vorschaltblatt, das als Werbeumschlag außen um das eigentliche Titelblatt gelegt wird. Die in Streit stehende Flappe gab im oberen Teil den verdeckten Teil des Zeitschriftentitels wieder und forderte den Leser namentlich in deutlich kleinerer Schrift auf, sich die rückseitige Werbung anzusehen. Nach dem OLG Düsseldorf liegt keine wettbewerbsrechtliche Irreführung vor. Insbesondere würde der Leser die Werbung nicht als Stellungnahme der Redaktion auffassen. Vielmehr sei für ihn ohne Weiteres erkennbar, dass es sich um eine Werbung handelt, da sich die Flappe deutlich vom Titelblatt abhebt und sich dies zudem aus der direkten namentlichen Ansprache ergibt.
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29. Januar 2010

Kamerakauf im Internet: Zur Angabe von Versandkosten und der Werbung mit Testergebnissen

Urteil des BGH vom 16.07.2009, Az.: I ZR 50/07

Beim Internetvertrieb reicht es aus, unmittelbar bei der Werbung für das einzelne Produkt den Hinweis "zzgl. Versandkosten" aufzunehmen, wenn sich bei Anklicken oder Ansteuern dieses Hinweises ein Bildschirmfenster mit einer übersichtlichen und verständlichen Erläuterung der allgemeinen Berechnungsmodalitäten für die Versandkosten öffnet. Wird für ein Produkt im Internet weiter mit einem Testergebnis geworben, muss die Fundstelle entweder bereits deutlich auf der ersten Bildschirmseite angegeben oder durch einen Sternchenhinweis eindeutig und leicht aufzufinden sein.
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28. Januar 2010

Bezeichnung „Stadtwerke“ ist nichts für Private

Urteil des OLG Hamm vom 08.12.2009, Az.: 4 U 128/09

Die Verwendung der Bezeichnung "Stadtwerke" durch ein privates Gasversorgungsunternehmen stellt eine unlautere Werbung dar. Nach dem OLG Hamm assoziiert der Verbraucher mit dem Begriff "Stadtwerke" ein Versorgungsunternehmen, das einen Bezug zu einem kommunalen Träger aufweist. Wirbt ein bundesweit tätiges Gasversorgungsunternehmen mit diesem Begriff, ist daher darin eine Irreführung der Verbraucher und somit eine unzulässige Wettbewerbshandlung zu sehen.
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27. Januar 2010

Von der Zulässigkeit ärztlicher Werbemaßnahmen…

Urteil des LG Wuppertal vom 15.05.2009, Az.: 15 O 11/09

Werbung von Ärzten im Rahmen einer interessengerechten und sachangemessenen Information ist zulässig. Darunter fallen auch Angaben auf Praxisschildern, die besondere Leistungsangebote des Arztes bewerben, sofern dieser tatsächlich über eine besondere Erfahrung aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit auf dem beworbenen Gebiet verfügt und in diesem Zusammenhang keine Verwechslungsgefahr mit einem Facharzt zu befürchten ist. Das LG folgte mit dieser Entscheidung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 1 BvR 873/00) zum Wettbewerbsverbot von Ärzten.
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26. Januar 2010

Werbung für eine CFD-Handelsplattform unter der Lupe

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 17.12.2009, Az.: 6 U 148/09

Wirbt ein Unternehmen mit der Aussage "Erste Europäische CFD-Börse" und einer börslichen Überwachung dieser Handelsplattform, erwartet gerade der nicht sachkundige Interessent die Möglichkeit zur Anlagentätigung im Rahmen eines multilateral agierenden Finanzmarktes unter einer hoheitlichen Überwachung durch die Börse. Werden auf der Handelsplattform jedoch lediglich Produkte eines einzigen Anbieters angeboten und erfolgt keine hoheitliche Überwachung handelt der Anbieter irreführend und somit wettbewerbswidrig.
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20. Januar 2010

Drin ist, was drauf steht! – Zumindest sollte es das

Urteil des LG Düsseldorf vom 28.10.2009, Az.: 12 O 328/09

Ein Internethändler, der Pilzprodukte zur Nahrungsergänzung vertreibt, wurde vom Landgericht Düsseldorf verurteilt, nicht mehr unlautere Werbeaussagen zu benutzen. Dem Prozess ging eine Abmahnung gegen den Beklagten voraus, in welchem dem Händler vorgeworfen wurde, das von ihm vertriebene Produkt weise nicht die Wirkungen auf, die von ihm angepreist wurden. Er warb unter anderem damit, dass die Inhaltsstoffes des Speisepilzes Maitake das körpereigene Immunsystem auf natürliche Weise fördern und damit die Abwehrkräfte stärken würde. Das LG Düsseldorf entschied, dass beim Verkauf von Lebensmitteln eine gesundheitsbezoge Werbung nur dann zulässig ist, wenn die beworbenen Wirkungen wissenschaftlich nachgewiesen sind. Diese Vorgabe hielt der Verurteile nicht ein.
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