Beworbene Produkte in Preissuchmaschinen müssen immer den aktuellen Preis anzeigen
Pressemitteilung 56/2010 zum Urteil des BGH vom 11.03.2010, Az.: I ZR 123/08
Verbraucher erwarten bei einer Preissuchmaschine höchstmögliche Aktualität. Einem Händler ist es daher zumutbar die Preise für in einer Preissuchmaschine beworbene Produkte erst dann umzustellen, wenn die Änderung bereits in der Preissuchmaschine angezeigt wird. kanzlei.biz rät aufgrund der Eindeutigkeit des BGH-Urteils dringend allen Händlern sofort diese Vorgaben bei der Preissuchmaschinen-Werbung umzusetzen.