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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Werberecht“

11. November 2010

Zur Zulässigkeit von Preiswerbung ohne Umsatzsteuer

Urteil des BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 99/08

Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung Preise für die von ihm beworbenen Gebrauchtfahrzeuge nennt, muss den Endpreis i.S. von § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV angeben. Er kann sich nicht darauf berufen, dass er mit privaten Letztverbrauchern keine Verträge schließt und deshalb die Vorschriften der Preisangabenverordnung nicht zur Anwendung kommen. Die Relevanz einer irreführenden Werbung über den Endpreis braucht sich nicht in einem Umsatzgeschäft mit dem getäuschten Verbraucher niederzuschlagen.
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10. November 2010

Anbieter von Rabattaktionen müssen zuvor zeitnah die jeweils unrabattierten Preise verlangt haben

Urteil des OLG Köln vom 15.02.2008, Az.: 6 U 140/07 Wird mit Preissenkungen im Zuge einer bestimmten Aktion geworben, muss der ursprüngliche Preis zeitnah vor der jeweiligen Aktion verlangt worden sein, da der Verbraucher davon ausgeht, dass er einen finanziellen Vorteil erhält, wenn er im Zeitraum der jeweiligen Aktion ein Produkt kauft. Im Falle einer schon vor der Aktion länger andauernden Preissenkung würde der Verbraucher irregeführt werden, weil es im Vergleich zur beworbenen Aktion keinen Rabatt gäbe.
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08. November 2010

„Wer das Beste will, entscheidet sich nicht für irgendein Netz“ keine Alleinstellungsbehauptung

Urteil des LG Hamburg vom 24.08.2010, Az.: 416 O 108/10

Die Bewerbung eines Mobiltelefons mit dem Werbeslogan "Wer das Beste will, entscheidet sich nicht für irgendein Netz" ist weder auf das Mobiltelefon bezogen, noch auf das Mobilfunknetz eine unzulässige Spitzenstellungsbehauptung. Der Verbraucher erkennt vielmehr, dass es sich hier um ein reines Werturteil handelt, hinter dem kein nachprüfbarer Tatsachenkern steckt.
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25. Oktober 2010

Hersteller darf AdWords-Anzeigen mit seinem Markennamen nicht verbieten

Urteil des OLG Köln vom 02.07.2010, Az.: 6 U 48/10

Im vorliegenden Fall hat ein Hersteller von Sanitätsartikeln durch Einreichen einer Markenbeschwerde bei Google erreicht, dass Onlinehändler mit seinem Markennamen keine AdWords-Anzeigen mehr schalten konnten. Dies stellt nach Auffassung des Senats eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern dar, weil diese Maßnahme die wettbewerbliche Entfaltung von Mitbewerbern unzulässig beeinträchtige. Schließlich können Onlinehändler nicht mehr über solche AdWords gezielt für die durch sie vertriebenen Produkte des Herstellers werben und erfahren dadurch eine nicht unwesentliche Umsatzeinbuße.
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25. Oktober 2010

49%-iger Milch- und 36%-iger Sahneanteil ergeben zusammen keinen Milchanteil von 85 %

Urteil des LG Augsburg vom 29.07.2010, Az.: 1 HK O 1146/10

Wird auf der Internetseite damit geworben, dass ein Produkt 85% Milch enthalte, ist dies irreführend, wenn dieses Produkt an sich lediglich einen Milchanteil von 49 % und einen Sahneanteil von 36 % beinhaltet. Hieran ändert sich auch nichts, wenn die tatsächliche Zusammensetzung des Produkts an anderer Stelle nochmals deutlich angegeben wird.
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21. Oktober 2010 Top-Urteil

Artikelbeschreibung und Blitzversand

© bluedesign - Fotolia.com
Beschluss des LG Frankfurt/Main vom 08.10.2010, Az.: 3-08 O 120/10

Das Landgericht Frankfurt am Main untersagte in einer für unseren Mandanten erwirkten Entscheidung einem Mitbewerber, von Dritten auf Amazon gemeinsam verwendete Artikelbeschreibungen durch Einfügen einer geschützten Marke dahingehend zu verändern, dass die bisher unter der Artikelbeschreibung angebotenen Waren mit der geänderten Artikelbeschreibung nicht mehr übereinstimmen. Zudem untersagte das Gericht mit dem Begriff "Blitzversand" zu werben, wenn die Ware nicht tatsächlich am Tage des Zahlungseingangs versandt wird.

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12. Oktober 2010 Top-Urteil

Eine Vielzahl von Werbemaßnahmen kann eine Vielzahl von Wettbewerbsverstößen begründen

© Iqoncept
Urteil des LG Düsseldorf vom 23.07.2010, Az.: 38 O 19/10

Das LG Düsseldorf hatte in einer Wettbewerbsstreitigkeit über eine ganze Reihe von Verstößen zu entscheiden: So ging es um falsche Angaben zum Angebotsumfang eines Onlineshops, dessen angebliche Marktführerstellung, eine Tiefpreis- und Echtheitsgarantie sowie die Annahmeverweigerung unfreier Widerrufssendungen.

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11. Oktober 2010 Top-Urteil

Online-Werbeaussage „zu günstigsten Top-Preisen“ ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden

© Hayati Kayhan
Urteil des LG Bochum vom 22.09.2010, Az.: I-13 O 94/10

Wirbt ein Onlineshop -auch unter Verwendung einer Top-Level-Domain- damit, dass die Artikel „zu günstigsten Top Preisen“ angeboten werden, ist dies keine Alleinstellungsberühmung. Darin sei lediglich eine reklamehafte Anpreisung zu sehen, welcher der Verbraucher keinen Tatsachengehalt zumesse. Insbesondere suggeriere die Erwähnung Top-Level-Domain „.eu“ in der Werbung nicht, dass der Anbieter die günstigsten Preise europaweit anbiete.

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08. Oktober 2010

Mehrfache Verlängerung eines Frühbucherrabatts kein Wettbewerbsverstoß

Urteil des OLG Hamm vom 02.09.2010, Az.: I-4 U 52/10 Verlängert ein Reiseveranstalter einen ursprünglich befristeten Frühbucherrabatt mehrfach über das Fristende hinaus, ist dies kein Wettbewerbsverstoß, da er keine zur Täuschung geeigneten Angaben macht. Der Anbieter gab vorliegend günstige Einkaufspreise bedingt durch die angespannte wirtschaftliche Lage an die Kunden weiter. Da jedoch zum Zeitpunkt des Erscheinens noch nicht klar war, dass diese günstigen Preise nach Fristende weiter gelten würden, war die Werbung nicht falsch und folglich nicht zur Irreführung geeignet.
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08. Oktober 2010

Werbung mit Kopplungsangebot muss explizit gekennzeichnet sein

Urteil des OLG Köln vom 04.06.2010, Az.: 6 U 11/10 Wird ein Produkt beworben, das nur gekoppelt mit einem Zweiten erhältlich ist, muss dies in der Werbung deutlich gemacht werden. Fehlt der Hinweis auf das weitere Produkt und die damit verbundenen Kosten oder ist dieser nur schlecht lesbar in einer Fußnote dargelegt, stellt dies einen Wettbewerbsverstoß dar. Denn der Kunde erwarte – ohne einen zusätzlichen deutlichen Hinweis - nicht, dass er zum beworbenen Produkt noch einen Weiteren erwerben muss. Er wird vielmehr in die Irre geführt und auch der Preis für das zusätzlich zu erwerbende Produkt hierbei nicht ausreichend kenntlich gemacht.
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