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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „getarnte Werbung“

10. Dezember 2015

Getarnte Postwerbung ohne Absenderangaben ist wettbewerbswidrig

© Andrey Popov
Urteil des KG Berlin vom 19.06.2015, Az.: 5 U 7/14

Werbebroschüren per Post mit den Hinweisen „Vertraulicher Inhalt Schnelle Antwort erbeten Bitte sofort prüfen“ zu verschicken, die äußerlich nicht als Webeschreiben erkennbar sind und keinen Absender enthalten, sind unzulässig. Durch die Vermerke täuschen sie den Empfänger über den werbenden Charakter und spiegeln besondere Wichtigkeit bzw. Termindruck vor.

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