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Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“
01. Juli 2008
Urteil des OLG Celle vom 06.05.2008, Az.: 13 U 217/07
Erneut kann seitens unserer Kanzlei gegen die bislang sehr abmahnfreudige e-tail GmbH ein entscheidender Erfolg verzeichnet werden. In Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Diesel, Schmitt & Ammer aus Trier haben wir neue Wege in der Bekämpfung rechtmissbräuchlicher Abmahnungen im Internet beschritten.
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23. Juni 2008
Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 09.04.2008, Az.: 3/8 O 190/07
Um einer Wiederholungsgefahr vorzubeugen ist es erforderlich, dass der Verletzer gegenüber dem Verletzten uneingeschränkt, bedingungslos und unwiderruflich für jeden Fall der Zuwiderhandlung erklärt, weitere Verletzungshandlungen zu unterlassen. Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Unterlassungswillens dürfen nicht bestehen. ...
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16. Juni 2008
Urteil des OLG Frankfurt a.M . vom 06.03.2008, Az.: 6 U 85/07
Im vorliegenden Urteil hat sich das OLG Frankfurt a.M. mit der wettbewerbsrechtlichen Relevanz von fehlerhaften Preisangaben im Internethandel beschäftigt. Weiter ging es um die Anforderungen an Angaben über Versand- und Lieferkosten, den Umsatzsteuerhinweis sowie die Frage, ob fehlerhafte AGB-Klauseln einen Wettbewerbsverstoß darstellen.
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16. Juni 2008
Urteil des OLG Köln vom 16.05.2008, Az.: 6 U 26/08
Im Fall einer Abweichung eines eBay-Anbieters mit seinen ABG von den eBay-AGB liegt kein Wettbewerbsverstoß vor und somit ist ein Unterlassungsanspruch nicht gegeben. Eine Irreführung der angesprochenen Verbraucher enteht nicht allein dadurch, dass sich ein eBay-Anbieter die eBay-Plattform nebst deren AGB zu Eigen macht, dann aber inhaltlich selbständige AGB benutzt.
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14. Dezember 2007
Urteil des LG Berlin vom 14.12.2007, Az.: 96 O 329/07
Gemäß §§ 355, 312c Abs. 1 S. 1 BGB besteht für einen Unternehmer die Pflicht, den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe vor dessen Vertragserklärung die Informationen über ein Bestehen oder Nichtbestehen, Bedingungen und Einzelheiten der Ausübung zu den Rechtsfolgen des Widerrufsrechts zu informieren. Erforderlich dafür ist, dass der Verbraucher ohne gezielte Suche auf alle diesbezüglich relevanten Angaben stößt. Unter dem Link mit der Bezeichnung "AGB" über das Widerrufsrecht zu informieren genügt demnach nicht den Ansprüchen, da der durchschnittliche Verbraucher hinter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Unternehmer gestellte Vertragsbedingen erwartet und nicht eine gemäß § 312c Abs. 1 S. 1 BGB geschuldete Information.
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28. November 2007
Urteil des LG Frankfurt/Main vom 28.11.2007, Az.: 3-08 O 168/07
Bei eBay besteht die Möglichkeit, einen für die Käufer nicht erkennbaren Mindestpreis festzulegen. Dieser liegt über dem Startpreis. Hierdurch soll sich der Verkäufer laut eBay davor absichern können, den Artikel nicht unter einem bestimmten Wert zu verkaufen. Ein solches Angebot unter Zugrundelegung eines versteckten Mindestpreise ist wettbewerbswidrig i.S.d. §§ 4 Nr. 1, 5 Abs. 2 S. 2 UWG. Dies hat nun das LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 28.11.2007 entschieden.
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30. Oktober 2007
Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.10.2007, Az.: I-20 U 107/07
Die Belehrung: "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung" ist zwar insoweit zutreffend, als die Frist jedenfalls nicht vor dem Erhalt einer in Textform erfolgten Widerrufsbelehrung beginnt, sie ist aber falsch, weil nach § 312d Abs. 2 S. 1 BGB die Frist bei der hier streitigen Lieferung von Waren nicht vor dem Tages ihres Eingangs beim Empfänger beginnt. ...
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25. Oktober 2007
Beschluss des OLG Hamm vom 25.10.2007, Az.: 4 W 150/07
Die Streitwertbemessung orientiert sich regelmäßig an der Bedeutung des Verletzerverhaltens für das zukünftige Wettbewerbsgeschehen und nicht nur an einem konkreten Schaden den der Geschädigte von sich abwehren will. Bei als durchschnittlich zu bewertenden Fällen (hier: E-Mail Werbung) ist von einem Wert von 25.000,- € auszugehen, wobei in einem einstweiligen Verfügungsverfahren im Allgemeinen 2/3 davon angesetzt werden.
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16. Oktober 2007
Urteil des OLG Hamm vom 16.10.2007, Az.: 4 U 91/07
Unterlassungsanträge die lediglich den Wortlaut eines Gesetzes wiederholen, sind grundsätzlich als zu unbestimmt und damit unzulässig anzusehen. Abweichendes kann gelten, wenn entweder bereits der gesetzliche Verbotstatbestand selbst entsprechend eindeutig und konkret gefasst oder der Anwendungsbereich einer Rechtsnorm durch eine gefestigte Auslegung geklärt ist, sowie auch dann, wenn der Kläger hinreichend deutlich macht, dass er nicht ein Verbot im Umfang des Gesetzeswortlauts beansprucht, sondern sich mit seinem Unterlassungsbegehren an der konkreten Verletzungshandlung orientiert.
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08. Oktober 2007
Urteil des LG Frankfurt vom 08.10.2007, Az.: 2/03 O 192/07
Für das Handeln im geschäftlichen Verkehr kommt es nicht auf die innere Absicht, sondern auf die erkennbar nach außen tretende Zielrichtung des Handelnden an. Entscheidend ist somit nicht die Anzahl der Verkaufsgegenstände, sondern die Anzahl der Verkäufe. Deswegen begründet das wiederholte Anbieten von neuen und/oder neuwertigen Artikeln über die Handelsplattform eBay die tatsächliche Vermutung, dass die Verkaufstätigkeit den privaten Bereich verlassen hat und als geschäftlich zu qualifizieren ist.
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