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Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“
17. Dezember 2008
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 07.04.2005, Az.: 6 U 149/04
Die Beurteilung, ob das Angebot eines Markenplagiats auf einer Internet-Auktionsplattform im geschäftlichen Verkehr erfolgt, entzieht sich einer schematisierenden Betrachtungsweise. Stellt sich die über einen bestimmten Account abgewickelte Verkaufstätigkeit als geschäftliches Handeln dar, ist grundsätzlich jedes im Rahmen dieser Tätigkeit vorgenommene Angebot als im geschäftlichen Verkehr erfolgt anzusehen.
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16. Dezember 2008
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 23.10.2008, Az.: 6 U 139/08
Der Betreiber eines Internetportals für kostenlose anonyme Kleinanzeigen hat auf Grund einer ihn treffenden wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht Vorkehrungen dafür zu treffen, dass gewerbliche Anbieter ihrer Verpflichtung zur Angabe ihres Namens und ihrer Anschrift (§ 5 I Nr. 1 TMG) nachkommen.
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10. Dezember 2008
Urteil des SaarOLG vom 29.10.2008, Az.: 1 U 361/08-109
Die Werbung anhand eines vergleichenden Versicherungstarifs unterliegt bei der Beurteilung der Unlauterkeit den engen Grenzen des Objektivitätsgebots und des Verbots von Irreführung. Vermittelt die vergleichende Werbung den Eindruck einer Spitzenstellung des Unternehmens, die es in Wahrheit nicht innehat, muss Unlauterkeit angenommen werden.
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02. Dezember 2008
Urteil des OLG Düsseldorf vom 04.11.2008, Az.: I-20 U 125/08
Das Fehlen der vollständigen Namensangabe des Geschäftsführers auf einer Internetseite, auch wenn lediglich der Vorname nicht angeführt ist, stellt einen erheblichen Verstoß gegen Impressumspflichten dar. Daneben werden "Reservierungsbestätigungen" für mehrere Werbeanzeigen als irreführend angesehen, wenn zunächst telefonisch nur für eine einzige geworben wurde.
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02. Dezember 2008
Urteil des KG Berlin vom 26.09.2008, Az.: 5 U 186/07
1. Die Verwendung eines fremden Kennzeichens als Keyword für eine AdWord-Werbung in einer Suchmaschine ist in der Regel keine relevante Kennzeichenbenutzung und es fehlt regelmäßig an einer Verwechslungsgefahr, wenn bei der Eingabe des Kennzeichens in die Suchmaschine die Werbung deutlich getrennt von der Suchergebnisliste erscheint und sie als Anzeige bezeichnet ist. ...
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20. November 2008
Urteil des OLG Hamm vom 10.06.2008, Az.: 4 U 37/08
Eine automatische IP-Sperre über ein Schutzsystem ist keine wettbewerbsrechtliche Behinderung, wenn diese die Gefahr einer Betriebsstörung abwehrt. Eine solche kann bei einer immensen Anzahl von Seitenaufrufen innerhalb einer kurzen Aufruffrequenz über einen längeren Zeitraum angenommen werden, da dieses Verhalten nicht mehr im Berich des normalen Kundenverhaltens liegt.
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18. November 2008
Urteil des OLG Hamm vom 01.03.2007, Az.: 4 U 142/06
Wird durch eine Software "Suchmaschinenspamming" durchgeführt, ist die Kennzeichnung als Spam als Tatsachenbehauptung zu qualifizieren. Bei der Beurteilung, ob auch ein Unterlassungsanspruch wegen unwahrer Behauptung vorliegt, wird ein weiter Spam-Begriff angewandt, der auch Webseiten miteinschließt, die durch Manipulation der Suchmaschine gelistet sind.
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18. November 2008
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 10.04.2008, Az.: 6 W 36/08
Ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsschuldner ist auch verpflichtet Verletzungen durch Mitarbeiter oder Beauftragte zu unterbinden, wobei ihm eine Überwachungspflicht zukommt. Dies gilt insbesondere innerhalb Internetverzeichnissen, deren Inhalte leicht nachzuvollziehen und zu überprüfen sind.
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12. November 2008
Urteil des LG Düsseldorf vom 10.11.2008, Az.: 14c O 223/08
Für die Abgrenzung des relevanten Marktes in sachlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht gilt das sog. Bedarfsmarktprinzip, wonach sämtliche Anbieter des jweiligen Handels miteinzubeziehen sind, soweit sie dem Kunden als sinnvolle Alternative zur Verfügung stehen. Spezialfachhändler, die regelmäßig nicht über eine große Angebotsbreite verfügen, sind keine sinvolle Einkaufsalternative gegenüber Vollsortimenter. Auch das Internet stellt gegenüber einem Verkaufsladen keine sinnvolle Alternative für den Verbraucher dar.
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05. November 2008
Urteil des LG Hamburg vom 23.11.2005, Az.: 308 O 583/05
Der Inhaber eines Urheberrechts hat im Falle einer Urheberrechtsverletzung einen Anspruch auf eine unverzügliche Beseitigung des rechtswidrigen Zustands. Die Beseitigungspflicht des Verletzers geht jedoch aber nur soweit, wie eine Beseitigung dem Schuldner tatsächlich möglich ist. Des Weiteren steht sie unter einem Verhältnismäßigkeitsvorbehalt. Die Beseitigung muss also geeignet und erforderlich sein, um den widerrechtlichen Störungszustand zu beseitigen und sie muss zudem drüber hinaus dem Störer zumutbar sein. In diesem Rahmen hat der Schuldner alles in seiner Macht stehende zu tun, um die Störung vollständig zu beseitigen.
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