Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“
Ryanair hat bei Online-Buchung sämtliche Kosten anzugeben
Urteil des KG Berlin vom 09.12.2011, Az.: 5 U 147/10
Die Fluggesellschaft Ryanair hat bei einer online durchgeführten Buchung von Anfang an alle Kosten aufzuführen, die in den Endpreis mit einfließen.Es liegt ein Wettbewerbsverstoß vor, wenn der Verbraucher erst im dritten Buchungsschritt auf die noch weiter anfallenden Kosten, wie eine Bearbeitungsgebühr, hingewiesen wird.
Post-Ident-Verfahren für alle?
Wer zahlt das Kerosin?
Urteil des KG Berlin vom 04.01.2012, Az.: 24 U 90/10
Eine tabellarische Darstellung von Flugpreisen, ohne Einrechnung von Zuschlägen für Steuern, Gebühren und Kerosin, verstößt gegen Art. 23 Abs. 1 LVO und stellt daher eine unlautere Wettbewerbshandlung gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG dar.Vorsicht beim Autokauf
Urteil des LG Bochum vom 22.12.2011, Az.: I-14 O 189/11
Es ist nicht irreführend, wenn im Rahmen einer Onlinewerbung für ein Kfz unter Verfügbarkeit “sofort” aufgeführt ist und später auf eine mögliche Abweichung der Lieferfrist hingewiesen wird. Die Begriffe “Verfügbarkeit” einerseits und “Lieferzeit” andererseits haben unterschiedliche Bedeutung.Falsche Suchrubrik
„Private Stadtwerke“?
Urteil des OLG Frankfurt vom 24.11.2011, Az.: 6 U 277/10
Verwendet ein Energieversorgungsunternehmen Firmenbestandteil "Stadtwerke", so vermittelt dies dem Durchschnittsverbraucher den Eindruck, er habe es mit einem kommunalen Unternehmen zu tun. Dies stellt eine Irreführung dar, insoweit das Unternehmen einem privaten Eigentümer gehört.Innerhalb 24 Stunden
Die Angabe "Original Druckerpatronen innerhalb 24 Stunden" in einer Adwords-Anzeige ist im Hinblick auf die zutreffenden näheren Informationen, auf die die Anzeige verweist, nicht irreführend, wenn die Einschränkungen Lieferung am Folgetag nur bei Bestellung bis 16.45 Uhr, keine Auslieferung am Sonntag sich in dem Rahmen bewegen, mit dem der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Verbraucher ohnehin rechnet.

