Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“
Urteil des OLG Hamm vom 09.02.2012, Az.: I-4 U 70/11
Wird im Angebot von flüssigen Waren der Grundpreis pro 100 Milliliter nicht angegeben, liegt eine spürbare Irreführung des Verbrauchers vor, die über das Maß der Geringfügigkeit deutlich hinaus geht.
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Vertragliche Vereinbarung begründet keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung
Urteil des LG München I vom 12.01.2012, Az.: 17 HK O 1398/11
Auch wenn sich der Betreiber von sogenannten Hotspots vertraglich in einem Hotspot-Betreibervertrag zu einem „Vorratsdatenspeicherungsservice“ verpflichtet, besteht keine (gesetzliche) Pflicht Nutzerdaten zu speichern.Grundpreisangabe – „2 Flaschen GRATIS beim Kauf eines Kastens“
Urteil des OLG Köln vom 29.06.2012, Az.: 6 U 174/11
Gemäß der Preisangabenverordnung (PAngV) muss der gewerbsmäßige Verkäufer von Getränken den Grundpreis des Getränkes in Liter für den Letztverbraucher angeben. Als Grundpreis beim Verkauf einer Getränkekiste mit 12 Flaschen und einer Gratisbeigabe von jeweils 2 Flaschen pro gekauftem Kasten, ist der Grundpreis für 1 Liter anhand von 14 (und nicht 12) Flaschen zu berechnen. In einer solchen Werbung ist keine Irreführung des Verbrauchers zu erkennen, da dieser auch tatsächlich 14 Flaschen erhält.Missbräuchliche Vertragsstrafe
Urteil des BGH vom 31.05.2012, Az.: I ZR 45/11
a) Die Frage, ob die Geltendmachung einer Vertragsstrafe rechtsmissbräuchlich ist, richtet sich nicht nach § 8 Abs. 4 UWG, sondern nach § 242 BGB.
b) Die Rechtskraft der Entscheidung über den Unterlassungsanspruch hat grundsätzlich keine Bindungswirkung für die Frage, ob die Abmahnung begründet war.
c) Die Vorschriften der §§ 307, 308 Nr. 1, § 309 Nr. 7a BGB sind Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.
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White Teak
Urteil des LG Düsseldorf vom 09.12.2011, Az.: 38 O 53/11
Die Bezeichnung "White Teak" für Holzmöbel zum Verkauf in Deutschland ist eine irreführende Angabe, da dieses Holz nicht die von Teak-Holz bekannten Eigenschaften aufweist.Kennzeichnungspflicht von LED-Lampen
Urteil des LG Aachen vom 05.06.2012, Az.: 41 O 8/12
LED-Lampen fallen unter die Kennzeichnungspflicht des § 7 ElektroG, wobei Elektro- und Elektronikgeräte, insbesondere Beleuchtungskörper, dauerhaft so zu kennzeichnen sind, dass der Hersteller eindeutig zu identifizieren ist und festgestellt werden kann, zum welchem Zeitpunkt das Gerät in Verkehr gebracht wurde. LED-Lampen sind demnach nicht als "Glühlampe" im Sinne von Anhang I Nr. 5 zum ElektroG zu definieren, sondern vielmehr als "sonstiger Beleuchtungskörper".B2B immer ohne Widerrufsbelehrung?
Urteil des OLG Hamm vom 20.09.2011, Az.: I-4 U 73/11
Wenn ein Unternehmer lediglich B2B seine Waren verkaufen möchte, muss er durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass auch tatsächlich nur Unternehmer die jeweiligen Waren erwerben können. Lediglich ein entsprechender Hinweis unter den "Vertragsbedingungen" oder im Rahmen der "Zahlungshinweise" genügt nicht.
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Wettbewerbswidrige Abwerbung über XING
Urteil des LG Heidelberg vom 23.05.2012, Az.: 1 S 58/11
Es ist wettbewerbswidrig, wenn im Rahmen des XING-Netzwerkes der Versuch unternommen wird, Mitglieder abzuwerben und hierbei gleichzeitig der Arbeitgeber in unzulässiger Weise herabgesetzt wird.Neue Personenkraftwagen
Urteil des BGH vom 21.12.2011, Az.: I ZR 190/10
Das Verständnis des Begriffs "neue Personenkraftwagen" in § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV ist an objektivierbaren Umständen auszurichten, aus denen sich ergibt, dass das betreffende Fahrzeug vom Händler alsbald nach dem Erwerb veräußert werden soll. Als objektiver Umstand eignet sich hierfür die Kilometerleistung des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Angebots zum Verkauf. Bietet ein Händler ein Fahrzeug mit einer Laufleistung bis 1.000 Kilometer an, ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass er dieses Fahrzeug zum Zweck des Weiterverkaufs erworben hat.
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Einschränkungen für Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln
Urteil des LG Wiesbaden vom 07.12.2011, Az.: 11 O 29/11
Die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel darf nur durch Apotheken erfolgen. Die Versendung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln kann auch durch Logistik-Unternehmen geschehen. Allerdings darf nicht der Anschein erweckt werden, dass das Logistik-Unternehmen die Arzneimittel vertreibt und nicht die dahinter stehende Apotheke.