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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

11. Dezember 2018

Anforderungen an Aufklärungspflichten bei Mehrfachabmahnung

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Beschluss des LG Würzburg vom 27.09.2018, Az.: 1 HK O 1487/18

Ein Fall der Drittunterwerfung liegt dann vor, wenn der für die wettbewerbsrechtliche Verletzungshandlung Verantwortliche abgemahnt wird, er jedoch zuvor bereits eine Unterlassungserklärung gegenüber einem Dritten wegen derselben Verletzungshandlung abgegeben hat. In einem solchen Fall muss der (erneut) Abgemahnte bestimmte Aufklärungspflichten gegenüber dem Zweitabmahnenden erfüllen. Ein pauschaler Hinweis auf eine bereits abgegebene Unterlassungserklärung genügt diesen Anforderungen nicht. Vielmehr muss der Abgemahnte den Zweitabmahner detailliert informieren, damit dieser zuverlässig beurteilen kann, ob die Wiederholungsgefahr durch die bereits abgegebene Unterlassungserklärung erloschen ist. Darunter fallen Angaben über den Erstabmahner und den Inhalt der Unterlassungserklärung einschließlich der Höhe der Vertragsstrafe. Entsteht dem Zweitabmahner durch eine nicht ausreichend erfolgte Aufklärung ein Schaden (hier: die Kosten der Unterlassungsklage), kann der Zweitabmahner diesen Schaden gem. § 280 BGB geltend machen.

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27. November 2018

Anspruch auf Unterlassung von Produktvertrieb bei wettbewerbswidriger Nachahmung

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Urteil des OLG Köln vom 16.02.2018, Az.: 6 U 90/17

Liegt eine wettbewerbswidrige Nachahmung eines Produktes vor (hier: Lippenpflegeprodukt), begründet dies einen Unterlassungsanspruch auf den Vertrieb dieses Produktes. Dabei muss das nachgeahmte Produkt über eine wettbewerbliche Eigenart verfügen und es müssen Umstände, wie die Gefahr einer Herkunftstäuschung oder der unangemessenen Ausnutzung der Wertschätzung des Originalproduktes, vorliegen, welche Unlauterkeit begründen. Eine wettbewerbliche Eigenart des Produktes liegt vor, wenn der Gesamteindruck eines Produktes dazu führt, dass der Verkehr auf eine bestimmte betriebliche Herkunft schließt. Eine solche Eigenart hat das Gericht vorliegend wegen des Designs bejaht, weil die Umverpackung eine Kugelform hat, wobei der Deckel abgeschraubt werden kann und das Pflegebalsam dann aus dem unteren Teil herausragt. Die Gegnerin konnte nicht darlegen, dass es bei der Markteinführung bereits Produkte mit einem ähnlichen Design gegeben habe.

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26. November 2018

PC mit Festplatte III: Rechtsschutzbedürfnis für die Klage eines Verbands

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Urteil des BGH vom 09.10.2018, Az.: KZR 47/15

a) Das Rechtsschutzbedürfnis für die Klage eines Verbandes nach § 33 Abs. 2 Nr. 1 GWB 2013 kann grundsätzlich nicht mit der Begründung verneint werden, dass gleiche Ansprüche auch durch ein von dem behaupteten Kartellrechtsverstoß betroffenes Unternehmen oder einen anderen Verband geltend gemacht werden oder geltend gemacht werden könnten.

b) Eine Klage, die sich gegen die Forderung urheberrechtlicher Vergütung nach § 54 UrhG aF richtet, unterfällt dem Erfordernis der Anrufung der Schiedsstelle nach §16 Abs. 1 i.V. mit § 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UrhWG auch dann, wenn sie von einem Verband erhoben wird und die Einwendungen gegen die Vergütungsford erung auf Bestimmungen des Kartellrechts gestützt werden.

c) Das Erfordernis einer Anrufung der Schiedsstelle vor Erhebung einer Klage in Streitfällen nach § 92 Abs. 1 Nr. 2 VGG steht in Einklang mit der Richtlinie 2014/26/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt.

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23. November 2018

Marktführerschaft unter Verletzung von Betriebsgeheimnissen eines Wettbewerbers

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Urteil des BGH vom 16.11.2017, Az.: I ZR 160/16

a) Mit der Behauptung einer Spitzenstellung verbindet der Verkehr regelmäßig die Erwartung, dass der Anbieter in der Lage ist, nach den maßgeblichen Kriterien von Qualität, Service und Preis für den Käufer besonders attraktive Produkte anzubieten. Dass das Unternehmen eine in der Werbung herausgestellte Spitzenstellung nicht (allein) durch eigene Leistung bei der Entwicklung oder dem Vertrieb eines besonders wettbewerbsfähigen Produkts, sondern unter Verletzung von Betriebsgeheimnissen eines Wettbewerbers erreicht hat, stellt der Verkehr erfahrungsgemäß nicht in Rechnung.

b) Bewirbt der Anbieter ein neues Produkt unter Hinweis auf die in der Vergangenheit mit einem anderen Produkt erworbene Marktführerschaft, ist das Verschweigen dieses Umstands deshalb im Regelfall geeignet, eine unrichtige Vorstellung über die Leistungsfähigkeit des Anbieters hervorzurufen und damit die Entschließung des Publikums über den Erwerb des beworbenen Nachfolgeprodukts im Sinne von § 5a Abs. 1 UWG in unlauterer Weise zu beeinflussen.

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21. November 2018 Kommentar

Die Domain „xn--bm-e3s.com“ und die Marke BMW sind zum Verwechseln ähnlich

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Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 28.10.2018, WIPO Case No. D2018-2016

Die bayerische BMW AG wehrte sich in einem Verfahren vor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) gegen die Domain „xn--bm-e3s.com“. Der Vorwurf, diese sei der Marke „BMW“ zum Verwechseln ähnlich, bereitete dem italienischen Entscheidungsbeauftragen weit weniger Kopfzerbrechen, als man annehmen könnte. Die BMW AG bekam Recht.

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13. November 2018

Keine widersprüchlichen Widerrufsempfänger in der Widerrufsbelehrung

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Urteil des LG Arnsberg vom 22.06.2017, Az.: 8 O 122/16

Unternehmen müssen im Fernabsatz Verbraucher in der gesetzlich normierten Art und Weise über das ihnen zustehende Widerrufsrecht informieren. Insbesondere ist davon sowohl das Verfahren für die Ausübung des Widerrufs als auch das Vorhalten der Muster-Widerrufsbelehrung umfasst. Als Widerrufsempfänger kann der Unternehmer dabei auch einen Dritten benennen, gegenüber dem der Widerruf erfolgen soll. Im Rahmen der Belehrung darf dann jedoch nur ein Empfänger und einheitlich eine Adresse für solche Erklärungen aufgeführt werden. Die Angabe über unterschiedliche Widerrufsempfänger und widersprüchlicher Adressen ist irreführend und stellt einen Verstoß gegen Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB dar.

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23. Oktober 2018

Google-AdWords-Kampagne: Haftung des Werbenden

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Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 22.03.2017, Az.: 6 U 29/15

Wird eine AdWords-Kampagne derart erstellt, dass einem Suchenden bei Eingabe eines fremden geschützten Unternehmenskennzeichens von Google die Anzeige des eigenen Unternehmens ausgegeben wird, kann hierin eine Markenrechtsverletzung vorliegen. Der Werbende haftet für eine solche Markenrechtsverletzung jedoch nicht als Täter, wenn er in seiner AdWords-Kampagne keine gezielt zum fremden Kennzeichen ähnlichen oder gleichen Keywords ausgewählt hat, sondern lediglich die Option „weitgehend passend“. Allerdings müssen Werbende damit rechnen, dass der AdWords-Algorithmus von Google bei der Auswahl solcher Suchkriterien die eigene Anzeige markenrechtsverletzend ausspielt. Um eine Haftung als Störer abzuwenden, muss ab Kenntnis einer solchen Rechtsverletzung aktiv die AdWords-Kampagne derart angepasst werden, dass Google keine derartige Werbung mehr ausgibt.

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23. Oktober 2018 Top-Urteil

Werbeblocker II: Internet Werbeblocker nicht wettbewerbswidrig

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Urteil des BGH vom 19.04.2018, Az.: I ZR 154/16

a) Das Angebot einer Software, die Internetnutzern ermöglicht, beim Abruf mit Werbung finanzierter Internetangebote die Anzeige von Werbung zu unterdrücken, ist keine unlautere zielgerichtete Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG. Dies gilt auch, wenn das Programm die Freischaltung bestimmter Werbung solcher Werbetreibender vorsieht, die dem Anbieter des Programms hierfür ein Entgelt entrichten.

b) Das Angebot einer Werbeblocker-Software stellt auch keine aggressive geschäftliche Handlung im Sinne des § 4a Abs. 1 UWG gegenüber den Unternehmen dar, die an der Schaltung von Werbung interessiert sind.

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22. Oktober 2018 Top-Urteil

Die Bezeichnung eines Bieres als „bekömmlich“ stellt eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe dar

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Urteil des BGH vom 17.05.2018, Az.: I ZR 252/16

a) Das in Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 vorgesehene Verbot gesundheitsbezogener Angaben für alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent ist nicht auf Angaben auf Behältnissen beschränkt, in denen diese Getränke vertrieben werden, sondern gilt auch für gesundheitsbezogene Angaben in der Werbung für derartige Getränke.

b) Der Begriff "gesundheitsbezogene Angabe" im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 erfasst jeden Zusammenhang, der eine Verbesserung des Gesundheitszustands dank des Verzehrs des Lebensmittels impliziert. Eine gesundheitsbezogene Angabe liegt außerdem dann vor, wenn mit der Angabe zum Ausdruck gebracht wird, der dauerhafte Verzehr eines Lebensmittels sei der Gesundheit nicht abträglich.

c) Wird in der Werbung Bier mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent als "bekömmlich" bezeichnet und versteht der angesprochene Verkehr diesen Begriff im konkreten Zusammenhang als "gut oder leicht verdaulich", liegt darin eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe.

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16. Oktober 2018

Verbot irreführender Nährwertangaben auf Müsliverpackungen

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Urteil des LG Bielefeld vom 08.08.2018, Az.: 3 O 80/18

Wird auf der Vorderseite einer Müsliumverpackung die Nährwertdeklaration in Form der Kalorienangabe einer Portion Müsli von 40 g zuzüglich 60 ml fettarmer Milch angegeben, so bedarf es in unmittelbarer Nähe eine Brennwertangabe von 100 g des verpackten Produkts allein. Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) möchte dem Verbraucher das Recht einräumen, Lebensmittel für sich auf den ersten Blick miteinander vergleichen zu können. Die Vergleichbarkeit von Produkten kann aber nur bei einheitlichen Angaben von 100 g erfolgen. Ein Verstoß gegen die LMIV ist sogar bereits dann gegeben, wenn sich die korrekte „100 g Angabe“ auf der Rückseite befindet und nicht in unmittelbarer Nähe der durch den Hersteller willkürlich festgelegten 40 g Portion.

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