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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

12. Mai 2015

Bestpreisklauseln von HRS sind unzulässig

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Beschluss des OLG Düsseldorf vom 09.01.2015, Az.: VI - Kart 1/14 (V)

Die zwischen dem Hotelbuchungsportal HRS und ihren Hotelpartnern vertraglich vereinbarte „Bestpreisklausel“ ist kartellrechtswidrig. Die Klausel führt zu einer Einschränkung des Wettbewerbs, da Hotelunternehmen ihre Zimmerpreise und sonstige Konditionen gegenüber anderen Vermittlern und ihren Hotelkunden nicht frei festlegen können. Des Weiteren wird anderen Hotelportalen der wirtschaftliche Anreiz genommen, den Vertragspartnern von HRS niedrigere Vermittlungsprovisionen anzubieten, um im Gegenzug die Möglichkeit zu erhalten, die Zimmer über ihr Portal zu günstigeren Preisen und Konditionen anbieten zu können. Dadurch erschwert die Klausel den Markteintritt neuer Hotelportale, da diese keine Möglichkeit haben, die Zimmer zu niedrigeren Preisen anzubieten.

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08. Mai 2015

Voraussetzungen einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung im Onlinehandel

© Axel Bueckert
Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.03.2015, Az.: I-20 U 187/14

Die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung liegt grundsätzlich beim Antragsgegner. Eine missbräuchliche Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs ist jedenfalls dann gegeben, wenn diese in keinem vernünftigen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Antragstellers steht und dieser keine schutzwürdigen wirtschaftlichen Interessen außer der Gebührenerzielung verfolgt. So sprechen mehrere Abmahnungen in einem kurzen Zeitraum (vorliegend 3 Abmahnungen pro Monat), eine sehr geringfügige, wirtschaftliche Tätigkeit, nur sehr geringe Umsätze und Gewinne (vorliegend ein Umsatz von höchstens 17.500 € pro Jahr), das Unterfallen der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 Abs. 1 UStG des Antragsstellers sowie eine fehlende Eintragung im Handelsregister indiziell für einen Rechtsmissbrauch. Es obliegt dabei dem Antragssteller, diesen Rechtsmissbrauch durch Glaubhaftmachung zu widerlegen.

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07. Mai 2015

Fahrschulen dürfen Dienstleistungsentgelte nicht als „Anmeldegebühr“ bezeichnen

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Urteil des LG Wiesbaden vom 19.12.2014, Az.: 13 O 38/14

Eine Fahrschule darf das von ihr geforderte Entgelt für allgemeine Aufwendungen des Fahrschulbetriebes nicht als „Anmeldegebühr“ bezeichnen. Diese Bezeichnung ist irreführend und wettbewerbswidrig, da der Verbraucher dahingehend getäuscht wird, dass es sich bei dem als „Gebühr“ bezeichneten Entgelt um eine frei verhandelbare Vergütungsposition der Fahrschulleistungen handelt und nicht die Tätigkeit einer öffentlichen Stelle vergütet werden soll.

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10. April 2015

Zum markenrechtlichen Schutz eines selektiven Vertriebssystems

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Urteil des LG Hamburg vom 08.01.2015, Az.: 315 0 339/13

Die Verwendung von eigenen Werbemotiven, die den Eindruck erwecken, zum selektiven Vertriebssystem des Markeninhabers zu gehören, jedoch nicht der üblichen Markenästhetik der Marke entsprechen, ist unzulässig. So stellt auch ein Werbemotiv für Parfüm einer bekannten Marke, das nicht vom Markeninhaber stammt und dem Luxus- und Prestigecharakter des Parfüms und damit den vertraglichen Verpflichtung des selektiven Vertriebssystems widerspricht, eine Verletzung der Herkunfts-, der Werbe- und Kommunikationsfunktion der Marke, sowie eine Rufschädigung dar.

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08. April 2015

Werbeaussage „TÜV-geprüft“ ist nur unter näheren Angaben zulässig

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.11.2014, Az.: I-20 U 208/13

Eine Versandapotheke darf mit der Aussage „TÜV-geprüft“ nur werben, wenn sie hierzu nähere Angaben macht. Andernfalls handelt es sich um eine irreführende Werbung, da für den Verbraucher nicht ersichtlich ist, auf was genau sich die Prüfung bezieht. Für eine informationsgeleitete Entscheidung benötigt der Verkehr folglich die dem Zertifikat zugrunde liegenden Unterlagen, denen er den Gegenstand der Prüfung entnehmen kann. Diese Information ist für den Verbraucher von großer Bedeutung, da Zertifizierungen neutraler Stellen großen Einfluss auf dessen geschäftliche Entscheidung haben.

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01. April 2015

„Aktionssonnenbrille in gleicher Stärke dazu“ beim Kauf einer Brille wettbewerbswidrig

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Urteil des LG Flensburg vom 12.03.2014, Az.: 6 O 86/13

Die kostenlose Auslobung einer Sonnenbrille beim Erwerb einer Sehbrille stellt eine wettbewerbsrechtlich unzulässige Produktwerbung dar. Die Zuwendung eines Medizinprodukts ist nach dem Heilmittelwerbegesetz u. a. bei einem Mengenrabatt zulässig, welcher jedoch vorliegend nicht gegeben ist. Die Aktionssonnenbrille mit weitreichender UV-Schutzfunktion ist nicht mit der Korrekturbrille zu vergleichen, so dass es sich bei den Produkten weder um austauschbare noch gleiche Waren im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 b HWG handelt.

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26. März 2015

Gemeinschaftsmarke des Zauberwürfels (Rubik’s Cube) gültig

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Pressemitteilung des EuG Nr. 158/14 zum Urteil vom 25.11.2014, Az.: T-450/09

Das EuG hat die Gemeinschaftsmarke des sog. Zauberwürfels oder Rubiks's Cube für gültig und die Klage des deutschen Spielzeugherstellers Simba Toys als unbegründet abgewiesen. Der Argumentation, dass die Marke eine in der Drehbarkeit bestehende technische Lösung enthalte und eine solche Lösung nur durch ein Patent und nicht als Marke geschützt werden könne, folgten die Richter nicht. Dies deshalb, weil der Drehmechanismus im Inneren des Würfels auf der dreidimensionalen EU-Marke selbst nicht zusehen ist. Markenbestandteil sei lediglich ein Würfel als solcher und eine Gitterstruktur auf jeder Würfelseite; eine technische Funktion stelle dies aber nicht dar. Aus der Gültigkeit der Marke folge jedoch kein Vertriebsverbot jeglicher Art dreidimensionaler Geduldsspiele für Dritte. Es beschränke sich auf dreidimensionaler Geduldsspiele in Form eines Würfels, dessen Seiten eine Gitterstruktur aufweisen.

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19. März 2015

Angabe „Made in Germany“ bei im Ausland hergestellten Kondomen unzulässig

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Beschluss des BGH vom 27.11.2014, Az.: I ZR 16/14

Kondome dürfen nur dann als „Made in Germany“ gekennzeichnet werden, wenn das Produkt seine aus Sicht des Verkehrs maßgebende Qualität und charakteristischen Eigenschaften in Deutschland erhalten hat. Werden die wesentlichen Eigenschaften wie Dichtigkeit und Reißfestigkeit hingegen im Ausland geschaffen und findet lediglich die Kontrolle in Deutschland statt, ist die Verwendung der Angabe „Made in Germany“ unzulässig. Der Verkehr erwartet hinter „Made in Germany“, dass der Fertigungsprozess in Deutschland stattgefunden hat.

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19. März 2015 Top-Urteil

Bei Werbung für fremde Angebote haftet eBay für deren Rechtsverletzungen

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Urteil des BGH vom 05.02.2015, Az.: I ZR 240/12

a) Der Betreiber eines Internetmarktplatzes, der Dritten dort die Möglichkeit eröffnet, Verkaufsangebote ohne seine Kenntnisnahme in einem vollautomatischen Verfahren einzustellen, kann als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn er Anzeigen im Internet geschaltet hat, die über einen elektronischen Verweis zu Angebotslisten führen, in denen auch die Marken der Klägerin verletzende Angebote enthalten sind.

b) Beschränkt der Markeninhaber den gegen den Marktplatzbetreiber wegen markenrechtsverletzender Verkaufsangebote Dritter gerichteten Unterlassungsanspruch nicht auf die konkrete Verletzungsform, hat er auch vorzutragen, dass die von ihm im Klageantrag genannten abstrakten Kriterien es dem Marktplatzbetreiber ermöglichen, problemlos und zweifelsfrei festzustellen, ob ein Handeln des Anbieters im geschäftlichen Verkehr vorliegt.

c) Stellt der Betreiber eines Internetmarktplatzes dem Nutzer eine Funktion zur automatischen Unterrichtung über neue Angebote durch E-Mails zur Verfügung, löst dies keine gesteigerten Überwachungspflichten aus.

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