DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Anmeldegebühr“

07. Mai 2015

Fahrschulen dürfen Dienstleistungsentgelte nicht als „Anmeldegebühr“ bezeichnen

© Gerhard Seybert - Fotolia.com
Urteil des LG Wiesbaden vom 19.12.2014, Az.: 13 O 38/14

Eine Fahrschule darf das von ihr geforderte Entgelt für allgemeine Aufwendungen des Fahrschulbetriebes nicht als „Anmeldegebühr“ bezeichnen. Diese Bezeichnung ist irreführend und wettbewerbswidrig, da der Verbraucher dahingehend getäuscht wird, dass es sich bei dem als „Gebühr“ bezeichneten Entgelt um eine frei verhandelbare Vergütungsposition der Fahrschulleistungen handelt und nicht die Tätigkeit einer öffentlichen Stelle vergütet werden soll.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.