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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

30. Juli 2015

Kein Rechtsverstoß durch Werbeblocker-Programm „Adblock Plus“

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Urteil des LG Hamburg vom 21.04.2015, Az.: 416 HKO 159/14

Werbeblocker mit Whitelist-Funktion stellen keine wettbewerbswidrige Behinderung von Online-Angeboten dar, die sich durch die geblockte Werbung finanzieren. Eine Verantwortlichkeit von Adblocker scheidet aus, da letztlich der Nutzer der Software über die Filterung der Werbung entscheidet.

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28. Juli 2015

„Top Preise“ sind anders als „Höchstpreise“ keine Spitzengruppenwerbung

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Urteil des OLG Köln vom 19.06.2015, Az.: 6 U 173/14

Wirbt ein Unternehmen mit „Top-Preisen“ für den Goldankauf, nachdem es für seine Werbung mit „Höchstpreisen“ bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, so kann dies keine Vertragsstrafe begründen, da kein kerngleicher Verstoß vorliegt. Anders als bei der Werbung mit „Höchstpreisen“ erwartet der Durchschnittsverbraucher bei „Top Preisen“ im Hinblick auf den Ankauf von Goldschmuck lediglich ein überdurchschnittlich gutes Angebot, nicht jedoch ein Spitzenangebot.

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27. Juli 2015

Werbecharakter von postalischer Briefwerbung darf nicht verschleiert werden

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Urteil des LG Braunschweig vom 19.03.2015, Az.: 21 O 726/14

Bei Werbung, die per Briefpost zugesandt wird, ist erforderlich, dass der Werbecharakter für den Empfänger nach Öffnung des Briefes sofort offensichtlich ist, da andernfalls eine unlautere Verschleierung des Werbecharakters gegeben ist. Dies ist nicht der Fall, wenn die äußere Gestaltung vortäuscht, dass es sich um ein behördliches Schreiben handelt und dieser erzeugte Eindruck nach Öffnen des Umschlags aufrecht erhalten wird, weil die innenliegende Werbung optisch und inhaltlich einem amtlichen Bescheid ähnelt, z.B. aufgrund des Schrifttyps oder dem vermittelten Eindruck der Höchstpersönlichkeit der Mitteilung.

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24. Juli 2015 Top-Urteil

„Trade-in-Programm“ von Amazon verstößt gegen die Buchpreisbindung

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Pressemitteilung Nr. 125/2015 zum Urteil des BGH vom 23.07.2015, Az.: I ZR 83/14

Der Internetversandhändler amazon.de hat mit seinem „Trade-in- Programm“ zur Jahreswende 2011/2012, welches dem Kunden beim Eintausch zweier gebrauchter Bücher einen Einkaufsgutschein von 5€ gewährte, gegen die Buchpreisbindung verstoßen. Ein solches Gutscheinscheinsystem vermehrt das Vermögen des Buchhändlers nicht um die Höhe des gebundenen Preises, da seitens des Kunden keine entsprechende Gegenleistung erfolgt, welche dem Wert des Rabattes entspricht. Somit liegt ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz vor.

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23. Juli 2015

Auskunftsanspruch gegen Arzneimittelhersteller eines Medikaments

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Urteil des Bundesgerichtshof vom 12.05.2015

Ein Auskunftsanspruch über ein Medikament ist nicht dadurch ausgeschlossen, weil es zur Feststellung, ob ein Schadensersatzanspruch nach § 84 AMG bestehe, nicht erforderlich sei. Im Fall eines Schadens wegen den Nebenwirkungen eines Medikaments bestehe ein Auskunftsanspruch gegen den Vertreiber. Dafür ist eine Plausibilitätsprüfung vorzunehmen und eine schlüssige Darlegung, dass der Schaden durch die Anwendung des Medikaments entstanden sein könnte.

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23. Juli 2015

Einlösung von Rabattgutscheinen fremder Unternehmen zulässig

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Urteil des OLG Stuttgart vom 02.07.2015, Az.: 2 U 148/14

Die Ankündigung eines Unternehmens, Rabattgutscheine anderer Marktteilnehmer einlösen zu können, ist nicht unlauter im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 10 UWG, auch wenn einzelne Unternehmen namentlich genannt werden. Die Entschlussfreiheit des Verbrauchers, der einen solchen Gutschein erhält bleibt unberührt, da er noch nicht dem Unternehmen als Kunde zuzurechnen ist, das den Gutschein ausgegeben hat.

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23. Juli 2015

Forderung auf Leistung aufgrund eines „Cold Calls“ unzulässig

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Urteil des AG Bonn vom 23.06.2015, Az.: 109 C 348/14

Ob bei einem Werbeanruf ohne Einwilligung des Angerufenen (sog. „Cold Call“), der eine Verletzung des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs darstellt, ein wirksamer Vertrag mit daraus resultierenden Forderungen des Anrufers zustande gekommen ist, kann dahingestellt bleiben, da der unerlaubt Angerufene dem Anrufer jedenfalls einen eigenen Schadensersatzanspruch in gleicher Höhe entgegenhalten kann (sog. dolo-agit- Einwendung aus dem Grundsatz Treu und Glauben, § 242 BGB).

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21. Juli 2015

Unzulässige Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne Rezept

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Urteil des BGH vom 08.01.2015, Az.: I ZR 123/13

a) Das in § 48 AMG geregelte Verbot der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Verschreibung ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.

b) Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 AMVV erfordert eine eigene Therapieentscheidung des behandelnden Arztes auf der Grundlage einer vorherigen, regelrechten eigenen Diagnose, die der Verschreibung vorausgeht. Daran fehlt es, wenn ein Apotheker einen Arzt, der den Patienten nicht kennt und insbesondere zuvor nicht untersucht hat, um Zustimmung zur Abgabe eines Medikaments bittet.

c) Falls auf andere Art und Weise eine erhebliche, akute Gesundheitsgefährdung des Patienten nicht abzuwenden ist, kann die Abgabe eines verschreibungspflichtigen Medikaments durch den Apotheker im Einzelfall in analoger Anwendung von § 34 StGB in Betracht kommen, obwohl ihm weder ein Rezept vorgelegt wird noch die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 AMVV erfüllt sind.

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21. Juli 2015

Weiterverwendung einer Fotografie nach Ablauf der Lizenzierungszeit

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Urteil des LG Bonn vom 22.04.2015, Az.: 9 O 163/14

Ein Kaufmann im Einzelhandel muss sich bei Übersendung von Werbematerial nicht über die Dauer der Lizenzierung erkundigen. Aus diesem Grund begründet eine Weiterverwendung nach Ablauf der Lizenzierungszeit über eines ursprünglich mit Zustimmung des Berechtigten verwendeten Bildes gemäß § 22 KUG höchstens Fahrlässigkeit. Bei der Frage nach der objektiven Bereicherung ist es sachgerecht, auf den Werbewert durch das Verbleiben des Werbematerials nach dem Ablauf der Lizenzierungszeit im Vergleich zur alternativen Verwendung des aktuellen Werbematerials abzustellen.

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16. Juli 2015

Gerichtszuständigkeitsfragen bei Online-Wettbewerbsverstößen

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Beschluss des OLG Hamm vom 26.06.2015, Az.: 32 SA 29/15

Bei Streitigkeiten über die Zahlung von Abmahnkosten aufgrund wettbewerbsrechtlicher Verwendung einer Widerrufsbelehrung im gewerblichen Verkehr sind gemäß § 13 UWG die Landgerichte zuständig. Bestehen trotz des Gerichtsbestimmungsverfahren gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO Unklarheiten über die Gerichtszuständigkeit, ergeht eine Verweisung des mit der Gerichtszuständigkeit befassten Gerichts zurück an das zuerst verweisende Gericht.

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