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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

24. Juni 2016

Angabe des Gesamtpreises muss voreingestellte Zusatzleistungen beinhalten

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Urteil des OLG Dresden vom 12.01.2016, Az.: 14 U 1425/15

Ist bei einer kombinierten Leistung eine Zusatzleistung in den ersten zwei Monaten kostenlos hinzugebucht, für die ab dem dritten Monat ein zusätzliches Entgelt anfällt, so ist diese auch dann bei der Berechnung des Gesamtpreises mit zu berücksichtigen, wenn die Leistung im ersten Monat gekündigt werden kann, so dass bei rechtzeitiger Kündigung keine zusätzlichen Kosten anfallen. Darüber hinaus ist eine blickfangmäßig herausgestellte Preisangabe nur zulässig, wenn weitere Preisbestandteile eindeutig zugeordnet, leicht erkennbar und deutlich lesbar sind. Dies kann mittels eines Sternchenvermerks geschehen. Eine Fußnote, die ohne deutlich erkennbaren Zusammenhang auf einer anderen Unterseite aufgelöst wird, genügt diesen Anforderungen jedenfalls nicht.

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24. Juni 2016 Top-Urteil

Drogeriemarkt darf Rabattcoupons von Mitbewerbern einlösen

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Pressemitteilung Nr. 107/2016 zum Urteil des BGH vom 23.06.2016, Az.: I ZR 137/15

Wirbt eine Drogeriemarktkette damit, 10%-Rabatt-Coupons von Mitbewerbern einzulösen, so stellt dies keine unlautere Werbebehinderung dar. Ebenso wenig ist in diesem Vorgehen ein Eindringen in einen fremden Kundenkreis zu sehen, denn die Empfänger gelten mit dem Erhalt der Coupons für ihre nächsten Einkäufe noch nicht als Kunden des werbenden Unternehmens. Erfolgt die Werbung zudem innerhalb des Drogeriemarktes, so richtet sich diese gezielt an dessen eigene Kunden. Allein durch die Möglichkeit der anderweitigen Nutzung werden Kunden auch nicht davon abgehalten, den Coupon bei dem ursprünglich damit werbenden Unternehmen einzulösen.

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20. Juni 2016 Kommentar

Zur Verletzung von inländischen Kennzeichenrechten durch „ausländische“ Domainnamen

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Kommentar zum Urteil des BGH vom 28.04.2016, Az.: I ZR 82/14

Im Rahmen der Domainvergabe besteht der Grundsatz, dass jeder Domainname unter einer Top-Level-Domain nur einmal vergeben werden kann. Unternehmen möchten im Rahmen von Domains auch genau unter ihrer Geschäftsbezeichnung aufgefunden werden. Hat ein Dritter zwar unberechtigterweise die entsprechende .de-Domain registriert, kann auf Unterlassung und Löschung geklagt werden. Doch wie gestaltet sich ein solcher Anspruch bei anderen Top-Level-Domains wie z.B. .es, .us oder .org?

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20. Juni 2016

Zur Bemessung des Streitwerts bei unerlaubter Foto-Nutzung

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Beschluss des OLG Celle vom 13.05.2016, Az.: 13 W 36/16

Für die Bemessung des Streitwerts einer Unterlassungsklage aufgrund von unerlaubter Foto-Nutzung ist die Schwere des erfolgten Eingriffs in das Urheberrecht zu berücksichtigen. Dabei ist unter anderem insbesondere auf die Intensität, Umfang und Dauer der Rechtsverletzung abzustellen. Der Streitwert des Unterlassungsanspruchs kann dabei in einem Bereich von 3.000,00 € bis 6.000,00 € (vorliegend 4.000,00 pro Lichtbild) liegen. Ein Verletzerzuschlag bei der Schadensberechnung wird dabei grundsätzlich abgelehnt. Auch für die Verdopplung des Lizenzsatzes, zur Verhinderung weiterer Verletzungen, fehlt es an einer ausreichenden Grundlage. Dies gilt entsprechend auch für die Wertfestsetzung im Hinblick auf den Unterlassungsanspruch.

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17. Juni 2016

Kein Wettbewerbsverstoß durch vergleichende Werbung bei eBay

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Urteil des LG München I vom 06.05.2016, Az.: 17 HKO 21868/15

Wirbt ein Verkäufer in der Angebotszeile einer eBay-Auktion mit dem Umstand, dass es sich bei dem angebotenen Artikel (hier: Antifalten-Gesichtspads) ausdrücklich nicht um ein bestimmtes Konkurrenzprodukt handelt und benennt das Konkurrenzprodukt zu diesem Zwecke, so begründet diese Form vergleichender Werbung keinen Wettbewerbsverstoß gemäß § Abs. 2 Nr. 4 UWG. Eine insoweit erforderliche Rufbeeinträchtigung scheidet mangels Vorliegen einer Herabsetzung des Vergleichsproduktes aus. Da es dem Werbenden im Rahmen der vergleichenden Werbung gerade auf eine Abgrenzung zum Produkt des Mitbewerbers ankommt, liegt in einem solchen Fall auch keine Wettbewerbsverletzung durch unlautere Rufausbeutung vor.

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15. Juni 2016 Top-Urteil

Zur Verletzung eines Namensrechts durch ausländische Top-Level-Domain

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Urteil des BGH vom 28.04.2016, Az.: I ZR 82/14

Auf § 12 Satz 1 BGB gestützte Ansprüche eines Namensträgers (hier: ProfitBricks GmbH), die gegen den Inhaber von Domainnamen mit auf das Ausland bezogenen länderspezifischen Top-Level-Domains (hier: profitbricks.es und profitbricks.us) gerichtet sind, setzen die Feststellung voraus, dass konkrete schutzwürdige Interessen des Namensträgers an dem Gebrauch seines Namens unter der fremden länderspezifischen Top-Level-Domain beeinträchtigt werden.

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15. Juni 2016

Verwechslungsgefahr bei Werbung einer „Hollywood-Agentur“ mit dem bekannten Hollywood-Schriftzug

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Urteil des LG München vom 19.05.2016, Az.: 17 HKO 1061/15

Wirbt eine Agentur für Models und Schauspieler(innen) mit der Bezeichnung „Hollywood-Agentur“ und damit verbunden mit dem berühmten Hollywood-Schriftzug, so steht der Hollywood Chamber of Commerce, als Schöpferin des Hollywoodzeichens, ein Unterlassungsanspruch aus §§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 4 Nr. 3 a), b) zu. Dieser resultiert aus der vermeidbaren Täuschung über die betriebliche Herkunft der Agentur sowie aus der Ausnutzung des guten Rufs der Bezeichnung Hollywood.

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15. Juni 2016

Unberechtigte Nutzung einer Open Source Software kann Schadensersatzanspruch begründen

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Urteil des LG Bochum vom 03.03.2016, Az.: I-8 O 294/15

Ermöglicht ein Softwareentwickler die kostenlose Verwendung einer von ihm programmierten Open Source Software nur unter der Bedingung, dass bei Verwendung des Programms bestimmte Lizenzbestimmungen eingehalten werden, so liegt eine unberechtigte Nutzung der Software und damit eine Urheberrechtsverletzung vor, wenn diese Pflichten nicht erfüllt werden. Damit steht dem Programmierer ein Schadensersatzanspruch selbst dann zu, wenn die erlaubte Nutzung grundsätzlich kostenfrei ist.

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14. Juni 2016

Haftungsausschluss für Informationen im Online-Shop ist wettbewerbswidrig

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Urteil des LG Arnsberg vom 03.09.2015, AZ.: 8 O 63/15

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