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Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
28. Dezember 2009
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 27.05.2009, Az.: VI-Kart 9/08 (V)
Haben die Zusammenschlussbeteiligten bereits die Bedingungen des Kartellamts erfüllt und die Fusion vollzogen, so ist das für eine Entscheidung des Gerichts nach § 71 II 2 GWB erforderliche Feststellungsinteresse nur unter engen Voraussetzungen noch zu bejahen. Im vorliegenden Fall war weder eine Wiederholungsgefahr noch ein konkretes künftiges Vorhaben ersichtlich, auf welches die kartellbehördliche Entscheidung von präjudizieller Wirkung sein könnte. Die bloß theoretisch nicht auszuschließende Möglichkeit eines künftigen Vorhabens innerhalb des Prognosezeitraums reicht für eine Bejahung nicht aus.
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28. Dezember 2009
Urteil des OLG Hamm vom 03.12.2009, Az.: 4 U 149/09
Da die Abmahnung eine Vorstufe zur gerichtlichen Geltendmachung darstellt, die Gegenabmahnung hingegen nicht, bleibt keine Anwendungsmöglichkeit für § 12 I 2 UWG um die Kosten der Gegenabmahnung geltend zu machen. Ob die Abmahnung berechtigt war oder nicht, ist dabei nicht entscheidend - auch bei einer missbräuchlichen Abmahnung besteht hinsichtlich der Gegenabmahnung ausnahmsweise nur dann ein Erstattungsanspruch, wenn die Abmahnung eine gezielte wettbewerbsrechtliche Behinderung des Mitbewerbers dargestellt hat. Im vorliegenden Fall erfolgte die Gegenabmahnung darüber hinaus erst einen Tag nach der gerichtlichen Klärung im Verfügungsverfahren, so dass auch an einen Anpruch aus GoA nicht zu denken war.
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23. Dezember 2009
Urteil des LG Hamburg vom 12.05.2009, Az.: 312 O 182/09
Wer für ein medizinisches Heilmittel wirbt, muss sich an das Strengeprinzip im Heilmittelwerberecht halten. Dieses fordert, dass eine Werbung, die sich auf Studien stützt und damit eine wissenschaftliche Absicherung vermittelt, sich auf Studien bezieht, die die mitgeteilten Aussagen tatsächlich ergeben. Strenge Anforderung bestehen an Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen, da mit irreführenden gesundheitsbezogenen Werbeangaben erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können. Werbeaussagen müssen daher gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen.
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23. Dezember 2009
Urteil des LG Hamburg vom 03.03.2009, Az.: 312 O 637/08
Nach der geltenden Fassung des § 5 UWG ist Ware dann irreführend beworben, wenn die Ware unter Berücksichtigung der Art sowie der Gestaltung und Verbreitung der Werbung nicht in angemessener Menge zur Befriedung der zu erwartenden Nachfrage vorgehalten ist. Der Verbraucher darf erwarten, dass die bestellte Ware zu dem angekündigten Zeitpunkt verfügbar ist. Dieser Grundsatz gilt auch entsprechend für Werbung für einen im Internet betriebenen Versandhandel, wo der Verbraucher bei fehlender Angaben der Lieferzeiten ausgehen kann, dass der Händler die Ware vorrätig hat oder sie bei einem Dritten auf Abruf bereitsteht.
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22. Dezember 2009
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 24.11.2009, Az.: 11 U 40/09
Gemäß § 52 b UrhG dürfen Bibliotheken Werke durch Digitalisierung vervielfältigen und anschließend an elektronischen Leseplätzen den Besuchern zugänglich machen. Bibliotheken ist es aber nicht gestattet, ihre elektronischen Leseplätze so einzurichten, dass die Nutzer die Möglichkeit zu einer Vervielfältigung (wie z. B. durch Abspeichern auf einem USB-Stick) solcher Werke haben. Dies ist nach dem OLG Frankfurt/Main urheberrechtswidrig, da nur die Nutzung in den Räumen der Bibliothek gestattet wird.
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22. Dezember 2009
Pressemitteilung des OLG Köln vom 18.12.2009, Az.: 6 U 90/09
Die Werbeslogans des Kabelnetzbetreibers Unitymedia Hessen GmbH & Co KG mit isolierten Zitaten aus Testergebnissen, welche zuvor in Computerzeitschriften publiziert wurden, können irreführend und damit wettbewerbswidrig sein.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn dem Verbraucher mit dem Zitat "... im Deutschland-Durchschnitt und über alle Anschlussgeschwindigkeiten liegt Unitymedia vorn" unzutreffend eine überregionale Verfügbarkeit suggeriert wird, obwohl der Werbende lediglich örtlich begrenzt seine Leistung erbringt.
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18. Dezember 2009
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 11.12.2009, Az.: 11 U 72/07
Wer geschäftsmäßig Bücher verkauft, ohne den festgesetzten Ladenpreis einzuhalten, kann wegen Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz abgemahnt werden. Das OLG Frankfurt am Main begrenzte die Abmahnkosten dabei auf eine Aufwandspauschale in Höhe von 175,- Euro netto.
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18. Dezember 2009
Urteil des BGH vom 09.07.2009, Az.: I ZR 64/07
Zur Erfüllung der Informationspflicht nach dem UWG bei Gewinnspielen reicht einer, dem Medium und der Teilnahmeschwierigkeit angemessener Zugang zu diesen Informationen.
Im vorliegenden Fall reichten die auf den Teilnahmekarten im Handel vorliegenden Informationen trotz Fernsehbewerbung des Gewinnspieles aus, da ohne die Karten keine Teilnahme möglich war. Eine genaue Auflistung der Teilnahmebedingungen in der Werbung war nicht notwendig.
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17. Dezember 2009
Urteil des OLG Hamm vom 24.09.2009, Az.: 4 U 89/09
Der Kundendatenbestand eines von mehreren Personen betriebenen Unternehmens darf nach dessen Auflösung nicht von einer Person alleine zu eigenen Zwecken übernommen werden. Nach der Auflösung des Unternehmens "InternetadresseS" hatte eine von beiden Parteien allen Kunden mitgeteilt, dass das Unternehmen aufgelöst und nunmehr von ihr allein unter anderem Namen fortgeführt werde. Dies war aufgrund der Tatsache, dass die Datenbestände beiden Parteien gemeinsam zustehen, rechtswidrig.
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17. Dezember 2009
Urteil des BGH vom 10.06.2009, Az.: I ZR 37/07
a) Hat sich der Schuldner gegenüber einem Gläubiger i.S. von § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG a.F. strafbewehrt unterworfen, setzt die Verwirkung der Vertragsstrafe ohne eine ausdrückliche oder konkludente Einschränkung der Unterwerfungserklärung nicht voraus, dass der Verstoß gegen das Unterlassungsgebot i.S. von § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG a.F. geeignet ist, den Wettbewerb auf dem relevanten Markt wesentlich zu beeinträchtigen.
b) Mehrere Vertragsstrafen, die auf jeweils gesonderte Verstöße gegen eine Unterlassungsvereinbarung gestützt werden, sind im Regelfall unterschiedliche Streitgegenstände.
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