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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

11. Dezember 2009

Ähnliche aber nicht inhaltsgleiche Äußerungen von Unterwerfungserklärung nicht erfasst

Urteil des OLG Hamm vom 05.11.2009, Az.: 4 U 125/09

Im Rahmen einer Unterwerfungserklärung ist auf den spezifisch gewollten Inhalt der Erklärung abzustellen. Ähnliche, aber nicht irreführende Aussagen werden nicht wegen ihrer Ähnlichkeit erfasst.
Im vorliegenden Fall verpflichtete sich die Beklagte in ihrer Werbung ungetestete Matratzen nicht mehr mit Testwertungen der Stiftung Warentest zu bewerben. Eine wortgleiche Formulierung ohne Hinweis auf die Stiftung Warentest, in Verbindung mit zuordenbaren Testergebnissen der Stiftung Warentest, wurde vom Gericht als nicht von der Unterwerfungserklärung erfasst angesehen.
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10. Dezember 2009

Belästigung von Geschäftskunden mangels Widerspruchshinweis

Urteil des LG Bonn vom 08.09.2009, Az.: 11 O 56/09

Eine ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung versandte E-Mail an Geschäftskunden stellt dann eine unzumutbare Belästigung in wettbewerbswidriger Weise dar, wenn es zusätzlich in der E-Mail an einem klar und deutlich formulierten Hinweis mangelt, dass der Geschäftskunde jederzeit die Möglicheit zum Widerspruch gegen die Verwendung hat. Dies gilt in der Regel auch dann, wenn dieser Hinweis nur aus Versehen unterbleib, da eine einschränkende Auslegung der "geschäftlichen Handlung" - wie vom BGH bei versehentlichen Vertragsverletzungen angenommen - nicht geboten erscheint.
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08. Dezember 2009

„Bescheißen“ oder „Verarschen“ ist gleich betrügen?

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 22.10.2008, Az.: 6 W 143/08

Auch das OLG Frankfurt am Main unterscheidet zwischen "Bescheißen" oder "Verarschen" und bestätigt damit den Beschluss des LG Frankfurt am Main vom 26.09.2008. Ein "Bescheißen" verbindet ein Kunde in der Regel mit einem betrügerischen Vorgehen. In einem "Verarschen" wird zwar auch regelmäßig ein herabsetzender Vorwurf gesehen, jedoch nicht in gleichem Maße wie bei einem "Bescheißen".
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08. Dezember 2009

Der „beschissene“ oder „verarschte“ Kunde – Was ist zulässig?

Beschluss des LG Frankfurt am Main vom 26.09.2008, Az.: 3-11 O 63/05

Ein Telekommunikationsunternehmen welches seine Mitbewerber in einem Werbegespräch mit einem potentiellen Kunden des "Bescheißens" bezichtigt handelt unzulässig. Durch eine solche Aussage entsteht beim Verbraucher der Eindruck, dass der Mitbewerber den Kunden betrügt. Ein "Verarschen" jedoch erweckt eben diesen herabsetzenden Eindruck nicht. Es ergibt sich vielmehr, dass jemand veralbert oder zum Narren gehalten wird, ohne dass dadurch ein Schaden entsteht.
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07. Dezember 2009

Wiederkehrender Bestandteil ohne kennzeichnende Wirkung

Urteil vom OLG Köln vom 20.05.2009, Az.: 6 U 195/08

Hat ein Bestandteil eines Zeichens vorwiegend beschreibende Wirkung, da er auf einen Hauptbestandteil des vertriebenen Nahrungsergänzungsmittels hinweist, kommt diesem Teil unterdurchschnittliche Kennzeichnungskraft zu und der Verkehr achtet auf die weiteren hinzugefügten Bestandteile. Dies prägt den Gesamteindruck jedes einzelenen der vielen Produkte so, dass in der jeweiligen Kombination mit dem gleichen Bestandteil ein neuer Gesamtbegriff gesehen wird.
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07. Dezember 2009

Batteriegesetz in Kraft getreten

Am 1.12.2009 ist das Batteriegesetz in Kraft getreten und löst damit die zuvor geltende Batterieverordnung ab. Hiermit wird die europäische Altbatterierichtlinie 2006/66/EG in nationales Recht umgesetzt und das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren gesetzlich geregelt.
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07. Dezember 2009

„Offizielle Krankenkasse der Deutschen Nationalmannschaft“ irreführend

Urteil des LG Düsseldorf vom 18.06.2009, Az.: 37 O 128/08

Die Werbeaussage, man sei die "Offizielle Krankenkasse der Deutschen Nationalmannschaft", ist irreführend. Sie erregt die Fehlvorstellung, dass alle Mitglieder des Kaders bei beworbener Krankenkasse versichert sind und diese besonders zuverlässig und leistungsstark sei. Der Werbeslogan gehe über übliche Kooperation und Sponsoring in Werbeverträgen hinaus.
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07. Dezember 2009

Mitteilung einer Rechtsansicht ist lauter im Wettbewerb

Urteil des OLG Düsseldorf vom 01.09.2009, Az.: I-20 U 89/09

Die Äußerung, dass der Gesetzgeber eine klare Richtlinie vorgegeben und die Weitergabe von Software von der Genehmigung durch den Rechteinhaber abhängig gemacht habe, teilt die Rechtsansicht im Bereich der Weitergabe von Software mit. Eine solch deutliche Äußerung der Rechtsauffassung ist vorliegend die Eröffnungsposition für weitere Verhandlungen, die sich an Vorgespräche, die nicht unberücksichtigt bleiben sollten, anschließen. Dies Verhalten ist im Wettbewerbsrecht lauter, da keine falschen Tatsachen behauptet werden.
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04. Dezember 2009

Von unlauteren Abbuchungsversuchen

Urteil des LG Bonn vom 10.11.2009, Az.: 11 O 150/08

Bucht ein Unternehmen ohne bindende Absprache - insbesondere ohne vorherigen wirksamen Vertragsschluss - von einem Konto vermeintliche Abschlagszahlungen ab, so verstößt dies unter Umständen nicht nur gegen das StGB, sondern auch gegen das UWG. Im Falle der erfolgreichen Abbuchung wird ein potentieller Kunde vor vollendete Tatsachen im Rahmen eines faktischen Vertrages gestellt. Dies stellt eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern durch unlautere Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit des Kunden dar. Ein Mitbewerber kann Unterlassungsansprüche geltend machen.
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03. Dezember 2009

Formularmäßige Einwilligung zur Telefonwerbung ist unuzlässig

Urteil des LG Hamburg vom 16.12.2008, Az.: 312 O 436/08

Telefonanrufe zu Werbezwecken gegenüber Verbrauchern gelten als unzumutbare Belästigung. Begründet wird dies damit, dass der Schutz der Individualsphäre höher gestellt ist als das wirtschaftliche Gewinnstreben und dass es eine Reihe andere Werbemethoden gibt, die es nicht erforderlich machen, auch noch in den privaten Bereich des Verbrauchers einzudringen. Eine Einwilligung in allgemeine Geschäftsbedingungen ist grundsätzlich unwirksam, weil sie eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB darstellt. Die Einwillugungsklausel benachteiligt den Kunden, wenn sie sich nicht auf die Werbung bezüglich des angebahnten Vertragverhätnisses beschränkt, sondern ebenfalls die Möglichkeit für Werbung für sonstige Vertragschlüsse schaffen soll. Denn dadurch wird dem Kunden ein unüberschaubares Risiko aufgebürdet.
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