Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
Von der getrennten Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Ansprüchen
Ein eng gefasster Unterlassungsantrag setzt einer erweitender Auslegung und dementsprechend auch der Urteilsformel im Hinblick auf kerngleiche Verletzungen enge Grenzen. Sind danach die in zwei getrennten Klageverfahren verfolgten Unterlassungsanträge weder identisch noch kerngleich, so liegen schon deshalb unterschiedliche Streitgegenstände vor. Eine Geltendmachung in unterschiedlichen Prozessen ist nicht rechtsmissbräuchlich i. S. d. § 8 Abs. 4 UWG, wenn eine unterschiedliche Beweissituation Anlass dazu gibt.
Underberg vorläufig weiter „im Dienste des Wohlbefindens“ unterwegs
Bis zur Klärung des Hauptsacheverfahrens vor dem EuGH darf der Spirituosen-Hersteller "Underberg" weiter mit Aussagen wie "weltweit im Dienste des Wohlbefindens" oder "appetitanregend und verdauungsfördernd" werben. Der Schutzverband der Spirituosen-Industrie hatte kritisiert, dass durch diese Aussagen eine medizinische Wirkung des Produkts suggeriert werde. Das OLG Düsseldorf lehnte einen Antrag auf einstweilige Verfügung jedoch aufgrund mangelnder Dringlichkeit ab - schließlich werbe der Hersteller so schon seit Jahrzehnten.
Google AdWords
Die Internetwerbung (sog. Keyword-Advertising) mit Google AdWords stellt keine Markenverletzung dar, wenn fremde Marken als Schlüsselwörter (Keywords) von den Werbekunden verwendet werden. Voraussetzung ist, dass der durchschnittliche Internetbenutzer erkennen kann, von wem die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen. Für Google selbst stellt die Anzeigenschaltung keine Benutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr dar.
Irreführung durch „Branchenbuch“ und Formularaussendung
Der Begriff "Branchenbuch" für ein Sammelwerk ist dann aufgrund der Verkehrsauffassung dieses Begriffs irreführend, wenn nicht deutlich herausgestellt wird, dass das Verzeichnis keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Darüber hinaus ist bei der Versendung eines auf den Abschluss eines Vertrag gerichteten Formulars dann keine Irreführung zu befürchten, wenn dem Versand ein klarstellendes Telefongespräch über die Rechtsnatur des Formulars vorausging.
Kein Schutz für das „Formfleisch aus dem Toaster“
Die Produktidee allein, Formfleisch im Toaster zuzubereiten, unterliegt keinem wettbewerbsrechtlichen ergänzenden Leistungsschutz. Für das zu toastende Formfleisch bestand schon kein vorrangiger markenrechtlicher Schutz, da sich das Formfleischstück allein auf die Erzielung der technischen Wirkung im Rahmen der Zubereitungsmöglichkeit im Toaster beschränkte. Es kann deshalb nur dann ein ergänzender wettbewerbsrechtlicher Schutz in Frage kommen, wenn zusätzlich noch ein weiterer Unlauterkeitsumstand hinzutritt - dieser fehlte jedoch im vorliegenden Fall.
Sparbuch-Werbung im Sparkassen-Rot unzulässig
40 €-Klausel nur in der Widerrufsbelehrung ist unwirksam
Grundsätzlich können dem Käufer die Kosten der Warenrücksendung auferlegt werden, wenn die zurückzusendende Sache einen Betrag von 40,-€ nicht übersteigt. Dies muss jedoch ausdrücklich vereinbart werden und darf nicht nur in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers angeführt werden. Denn ein Verbraucher vermutet Vertragsregeln, die eine Verpflichtung zur Kostentragung beinhalten, nicht innerhalb der Widerrufsbelehrung.
Identifizierbarkeit „schwarzer Schafe“ über Schlagwörter unlauter
Mitbewerber in einem Internet-Ratgeber als "schwarze Schafe" zu bezeichnen ist auch ohne ausdrückliche Namensnennung unlauter, wenn aus den Umständen ein Rückschluss auf den Mitbewerber möglich ist. Das Verhalten ist geeignet, die Geschäftsverhältnisse des Betroffenen herabsetzend darzustellen und führt damit zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche des Betroffenen.
Ausbildungsentschädigung für Fußballvereine
Mit der Freizügigkeit eines Fußballspielers ist eine Regelung vereinbar, die zum Zweck der Förderung der Anwerbung und Ausbildung von Nachwuchsspielern eine Entschädigung des ausbildenden Vereins gewährleistet, wenn der Nachwuchsspieler nach Abschluss seiner Ausbildung einen Vertrag als Berufsspieler mit einem Verein eines anderen Mitgliedstaats abschließt. Die Regelung muss geeignet sein, die Verwirklichung dieses Zwecks zu gewährleisten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, der von der Höhe der tatsächlichen Ausbildungskosten unabhängig ist, ist zur Verwirklichung dieses Zwecks nicht erforderlich.

