Bezeichnung „Stadtwerke“ ist nichts für Private
Urteil des OLG Hamm vom 08.12.2009, Az.: 4 U 128/09
Die Verwendung der Bezeichnung "Stadtwerke" durch ein privates Gasversorgungsunternehmen stellt eine unlautere Werbung dar. Nach dem OLG Hamm assoziiert der Verbraucher mit dem Begriff "Stadtwerke" ein Versorgungsunternehmen, das einen Bezug zu einem kommunalen Träger aufweist. Wirbt ein bundesweit tätiges Gasversorgungsunternehmen mit diesem Begriff, ist daher darin eine Irreführung der Verbraucher und somit eine unzulässige Wettbewerbshandlung zu sehen.