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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

17. November 2010

Autohändler darf Vorführwagen ohne Energieverbrauchskennzeichnung anbieten

Urteil des OLG Koblenz vom 13.10.2010, Az.: 9 U 518/10

Es stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar, wenn ein Vertragshändler eines Autohaus in der Verkaufsanzeige bezüglich eines  Vorführwagens nicht die für Neufahrzeuge vorgeschriebenen Werte über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und der CO²-Emissionen des Fahrzeugs angibt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der angebotene Pkw bereits 500km im Straßenverkehr gefahren worden ist und somit kein "neuer Pkw" im Sinne der Pkw-EnVKV war.
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17. November 2010

Deutsche Telekom AG hält andere Telefonanbieter durch ihre marktbeherrschende Stellung als Infrastrukturanbieter klein

Urteil des EuGH vom 14.10.2010, Az.: C-280/08 P Es ist wettbewerbswidrig die Zwischenabnehmerentgelte, die die konkurrierenden Anbieter zu entrichten haben, höher anzusetzen, als die Endkundenentgelte, die die Telekom AG von ihren eigenen Kunden bezieht. Die Telekom AG kann sich hierbei nicht darauf berufen, dass ihre Preispolitik durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post genehmigt wurde. Im vorliegenden Fall hatte die Deutsche Telekom AG eine Geldbuße zu entrichten, weil sie ihre marktbeherrschende Stellung als Infrastrukturbereitstellerin ausnutzte. So waren die anderen, durchaus konkurrenzfähigen, Anbieter gezwungen ihren Kunden höhere Preise zu berechnen, wollten sie keine Verluste machen.

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15. November 2010

Reiseveranstalter haftet für rechtswidrige Werbeemails seines zugehörigen Reisevermittlers

Urteil des OLG Köln vom 08.10.2010, Az.: 6 U 69/10 Ein Reiseunternehmen, das sich eines in seinen Geschäftsbetrieb eingegliederten Reisevermittlers bedient, haftet für durch Letzteren rechtswidrig verschickte Werbemails. Dies gilt u.a. deshalb, da es grundsätzlich entsprechenden Einfluss auf die Tätigkeit des Reisevermittlers hat, bzw. sich einen solchen sichern kann und muss.
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15. November 2010

Beschränkung der Übertragbarkeit des Rechts zum Besuch von Fußballspielen durch AGB

Urteil des LG Hamburg vom 05.03.2010, Az.: 406 O 159/09

Der Weiterverkauf von Eintrittskarten zu Fußballspielen kann wirksam vom erstmaligen Verkäufer durch Allgemeine Geschäftsbedingungen eingeschränkt bzw. gänzlich ausgeschlossen werden. Insoweit kann dieser verlangen, dass der Weiterverkauf von Eintrittskarten über nicht autorisierte Plattformen im Internet verboten wird. Daher darf auch der nicht autorisierte Betreiber einer solchen Internetplattform nicht weiter behaupten, dass dieses Geschäft doch legal sei.
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15. November 2010

Die Formulierung „gehört zu den Testsiegern“ beschreibt keine absolute Spitzenstellung

Urteil des OLG Köln vom 28.05.2008, Az.: 6 U 19/08 Im vorliegenden Fall erhielt die Kreditberatung der Beklagten im Zuge einer Untersuchung das Qualitätsurteil "gut (2,4)" das zweitbeste Urteil hinter einem mit "gut (1,6)" bewerteten Kreditinstitut. Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass die von der Beklagten gewählte Werbeformulierung "Als eine von drei Instituten erhielt sie für die Kreditberatung das Urteil GUT- und gehört damit zu den Testsiegern" den Verbraucher nicht dahingehend in die Irre führt, dass er eine absolute Spitzenstellung des Kreditinstituts annimmt, da die Verwendung der Pluralform "Testsiegern" ausreichend darauf hinweist, dass die Kreditberatung lediglich zu den Besten gehört.
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11. November 2010

Zur Zulässigkeit von Preiswerbung ohne Umsatzsteuer

Urteil des BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 99/08

Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung Preise für die von ihm beworbenen Gebrauchtfahrzeuge nennt, muss den Endpreis i.S. von § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV angeben. Er kann sich nicht darauf berufen, dass er mit privaten Letztverbrauchern keine Verträge schließt und deshalb die Vorschriften der Preisangabenverordnung nicht zur Anwendung kommen. Die Relevanz einer irreführenden Werbung über den Endpreis braucht sich nicht in einem Umsatzgeschäft mit dem getäuschten Verbraucher niederzuschlagen.
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10. November 2010

Anbieter von Rabattaktionen müssen zuvor zeitnah die jeweils unrabattierten Preise verlangt haben

Urteil des OLG Köln vom 15.02.2008, Az.: 6 U 140/07 Wird mit Preissenkungen im Zuge einer bestimmten Aktion geworben, muss der ursprüngliche Preis zeitnah vor der jeweiligen Aktion verlangt worden sein, da der Verbraucher davon ausgeht, dass er einen finanziellen Vorteil erhält, wenn er im Zeitraum der jeweiligen Aktion ein Produkt kauft. Im Falle einer schon vor der Aktion länger andauernden Preissenkung würde der Verbraucher irregeführt werden, weil es im Vergleich zur beworbenen Aktion keinen Rabatt gäbe.
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08. November 2010

„Wer das Beste will, entscheidet sich nicht für irgendein Netz“ keine Alleinstellungsbehauptung

Urteil des LG Hamburg vom 24.08.2010, Az.: 416 O 108/10

Die Bewerbung eines Mobiltelefons mit dem Werbeslogan "Wer das Beste will, entscheidet sich nicht für irgendein Netz" ist weder auf das Mobiltelefon bezogen, noch auf das Mobilfunknetz eine unzulässige Spitzenstellungsbehauptung. Der Verbraucher erkennt vielmehr, dass es sich hier um ein reines Werturteil handelt, hinter dem kein nachprüfbarer Tatsachenkern steckt.
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03. November 2010 Top-Urteil

BGH: Abmahnung auch ohne Vorlage einer Originalvollmacht wirksam

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Urteil des BGH vom 19.05.2010, Az.: I ZR 140/08

Nunmehr hat der BGH die umstrittene Frage geklärt, ob eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ohne beigefügte Originalvollmacht, gemäß § 174 BGB zurückgewiesen werden kann. Der BGH verneint diese Frage und schließt sich damit der in Literatur und obergerichtlicher Rechtsprechung herrschenden Meinung an. Begründet wird diese Entscheidung damit, dass in der Abmahnung bereits ein Angebot zum Abschluss eines Unterwerfungsvertrags liege, der bei  Zweifel an der Vertretungsmacht des Vertreters, von der Vorlage einer Vollmachtsurkunde abhängig gemacht werden könne.

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27. Oktober 2010

Bezeichnung „Bundesdruckerei“ im Firmennamen irreführend

Beschluss des BGH vom 11.02.2010, Az.: I ZR 154/08

Die Bezeichnung "Bundesdruckerei" im Firmennamen kann irreführend und damit wettbewerbswidrig sein, da der Durchschnittsverbraucher davon ausgeht, dass die Bundesrepublik Deutschland zumindest Mehrheitsgesellschafterin ist. Zudem folgert der Verkehr, dass das Unternehmen über eine besonders verlässliche Bonität verfügt. Liegt dies nicht vor, ist die Verwendung der Bezeichnung "Bundesdruckerei" im Firmennamen rechtswidrig.
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