Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
Koppelung von Preisausschreiben und Warenbezug kann zulässig sein
Nach §§ 3, 4 Nr. 6 UWG handelt es sich um ein generelles Verbot der Kopplung solcher Preisausschreiben an ein Umsatzgeschäft, die den Richtlinien (2005/29/EG) über unlautere Geschäftspraktiken entgegensteht.
Unterlassungsanspruch bei Werbeanruf nicht auf bestimmte Werbung beschränkt
„Vorsicht bei sog. „unabhängigen“ Finanzdienstleistern“
Urteil des OLG Frankfurt vom 02.12.2010, Az.: 6 U 238/09
Die Werbung mit der "Unabhängigkeit" eines Finanzdienstleistungen vermittelnden Unternehmens ist irreführend, wenn 97 % der Aktien dieses Finanzvermittlers von einem Unternehmen gehalten werden, dessen Finanzprodukte vermittelt werden. Die gerichtliche Geltendmachung inhaltlich gleichlautender Unterlassungsansprüche durch zwei Unternehmen, welche durch den selben Anwalt vertreten werden, ist für sich genommen noch nicht rechtsmissbräuchlich. Ein Rechtsmissbrauch liegt erst dann vor, wenn die getrennte gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche auf einem abgestimmten oder zentral koordinierten Verhalten der Unterlassungsgläubiger beruht und hierfür kein nachvollziehbarer Grund vorliegt. Ein gegen eine konkrete Verletzungsform gerichteter Unterlassungsantrag kann alternativ auf mehrere Irreführungsvorwürfe gestützt werden. Eine entsprechende Klage ist damit nur dann abzuweisen, wenn das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass die Gefahr einer Irreführung weder unter dem einen noch unter dem anderen Gesichtspunkt in Frage kommt.Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Titelblatt?
Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche bei Abspaltung
Rundschreiben eines Rechtsanwalts an Fondsgesellschafter nicht wettbewerbswidrig
Beschluss des KG Berlin vom 31.08.2010, Az.: 5 W 198/10
Wendet sich ein Rechtsanwalt in einem Rundschreiben gezielt an die Gesellschafter einer bestimmten Fondsgesellschaft und wirbt dabei mit seinen Diensten, bewegt er sich zwar an der Grenze der wettbewerbsrechtlich zulässigen Anwaltswerbung. Die Grenze zulässiger Anwaltswerbung wird jedoch nicht überschreiten, sofern die betroffene Fondsgesellschaft nicht notleidend ist, lediglich auf zu erwartende steuerrechtliche Nachteile hingewiesen wird, eine darauf bezogene Verjährungsfrist noch mehrere Monate läuft und das Rundschreiben mit einer Einladung zu einer Informationsveranstaltung des Rechtsanwalts verbunden ist. Ein solches Rundschreiben stellt keine gegen § 43b BRAO verstoßende Werbung dar und ist daher nicht wettbewerbswidrig.facebook-Button „Gefällt mir“ stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar
Installiert ein Onlineanbieter den facebook-Button "Gefällt mir" auf seiner Webseite, liegt darin kein Wettbewerbsverstoß vor. Zwar werden durchaus Daten von eingeloggten facebook-Nutzern, die die betreffende Webseite besuchen, an facebook weitergeleitet, auch wenn diese den "Gefällt mir" - Button nicht anklicken, entscheidend ist aber, dass es an einem Wettbewerbsverstoß fehlt.
Flughafen-Beihilfen für Ryanair sind neu zu verhandeln
b) Nimmt ein Wettbewerber den Beihilfeempfänger erfolgreich auf Rückforderung einer unter Verstoß gegen das Durchführungsverbot gewährten Beihilfe in Anspruch, so kann es dem Beihilfeempfänger versagt sein, sich auf eine inzwischen eingetretene Verjährung des Rückforderungsanspruchs zu berufen, wenn der Beihilfegeber aufgrund des von dem Wettbewerber erwirkten Urteils die Rückzahlung der Beihilfe begehrt.

