Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
Rundschreiben eines Rechtsanwalts an Fondsgesellschafter nicht wettbewerbswidrig
Beschluss des KG Berlin vom 31.08.2010, Az.: 5 W 198/10
Wendet sich ein Rechtsanwalt in einem Rundschreiben gezielt an die Gesellschafter einer bestimmten Fondsgesellschaft und wirbt dabei mit seinen Diensten, bewegt er sich zwar an der Grenze der wettbewerbsrechtlich zulässigen Anwaltswerbung. Die Grenze zulässiger Anwaltswerbung wird jedoch nicht überschreiten, sofern die betroffene Fondsgesellschaft nicht notleidend ist, lediglich auf zu erwartende steuerrechtliche Nachteile hingewiesen wird, eine darauf bezogene Verjährungsfrist noch mehrere Monate läuft und das Rundschreiben mit einer Einladung zu einer Informationsveranstaltung des Rechtsanwalts verbunden ist. Ein solches Rundschreiben stellt keine gegen § 43b BRAO verstoßende Werbung dar und ist daher nicht wettbewerbswidrig.facebook-Button „Gefällt mir“ stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar
Installiert ein Onlineanbieter den facebook-Button "Gefällt mir" auf seiner Webseite, liegt darin kein Wettbewerbsverstoß vor. Zwar werden durchaus Daten von eingeloggten facebook-Nutzern, die die betreffende Webseite besuchen, an facebook weitergeleitet, auch wenn diese den "Gefällt mir" - Button nicht anklicken, entscheidend ist aber, dass es an einem Wettbewerbsverstoß fehlt.
Flughafen-Beihilfen für Ryanair sind neu zu verhandeln
b) Nimmt ein Wettbewerber den Beihilfeempfänger erfolgreich auf Rückforderung einer unter Verstoß gegen das Durchführungsverbot gewährten Beihilfe in Anspruch, so kann es dem Beihilfeempfänger versagt sein, sich auf eine inzwischen eingetretene Verjährung des Rückforderungsanspruchs zu berufen, wenn der Beihilfegeber aufgrund des von dem Wettbewerber erwirkten Urteils die Rückzahlung der Beihilfe begehrt.
Werbung mit „Einführungsrabatt“ kann wettbewerbswidrig sein
Anforderungen an Glücksspielwerbung
siehe auch:
Vorlagebeschluss des BGH an den EuGH zur Auslegung der Fernabsatzrichtlinie,
veröffentlicht am 18.03.2009Hinweise auf Vertragsdauer und anfallende Kosten beim Angebot von Software-Downloads erforderlich
Registrierungsgebühr erlangt werden kann, muss dies so kenntlich machen,
dass ein durchschnittlich informierter Verbraucher den Hinweis ohne weiteres erkennen kann. Ferner muss deutlich auf die Mindestvertragsdauer hinsichtlich der kostenpflichtigen Registrierung hingewiesen werden. Desweiteren dürfen solche Downloads nur angeboten werden, wenn eine Zustimmung des Softwareherstellers vorliegt.
Hörgeräteversorgung II: Wettbewerbswidrige Verweisungen ohne hinreichenden Grund im Gesundheitswesen
Urteil des BGH vom 13.01.2011, Az.: I ZR 111/08
Vom Begriff der Verweisung in § 34 Abs. 5 MBO-Ä sind alle Empfehlungen für bestimmte Leistungserbringer erfasst, die der Arzt - ohne vom Patienten darum gebeten worden zu sein - von sich aus erteilt. Die Qualität der Versorgung kann im Einzelfall einen hinreichenden Grund im Sinne des § 34 Abs. 5 MBO-Ä darstellen, wenn die Verweisung an einen bestimmten Hilfsmittelanbieter aus Sicht des behandelnden Arztes aufgrund der speziellen Bedürfnisse des einzelnen Patienten besondere Vorteile in der Versorgungsqualität bietet. In langjähriger vertrauensvoller Zusammenarbeit gewonnene gute Erfahrungen oder die allgemein hohe fachliche Kompetenz eines Anbieters oder seiner Mitarbeiter reichen dafür nicht aus.Irische Butter: Aufklärungspflichten bei Werbung für Sonderposten
Urteil des BGH vom 10.02.2011, Az.: I ZR 183/09
Nicht die unzulängliche Bevorratung der beworbenen Ware, sondern die unzureichende Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung ist unlauter. Eine Gleichartigkeit im Sinne von Nr. 5 UWG des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG liegt nur dann vor, wenn das andere Produkt nicht nur tatsächlich gleichwertig, sondern auch aus der Sicht des Verbrauchers austauschbar ist. Wird für ein Markenprodukt geworben, ist daher ein unter einer Handelsmarke vertriebenes Produkt nicht gleichartig, auch wenn es objektiv gleichwertig sein mag.