Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
Urteil des OLG Köln vom 16.02.2011, Az.: 6 U 166/10
Das Angebotsschreiben eines privaten Dienstleistungsunternehmens ist als irreführend einzuordnen, wenn es objektiv geeignet ist, dem Empfänger den Eindruck zu vermitteln, es handle sich um ein offizielles Schreiben des Deutschen Patent- und Markenamtes bezüglich einer Verlängerung des Markenschutzes. Eine solche unlautere Beeinträchtigung hängt nicht davon ab wie viele Empfänger tatsächlich getäuscht wurden.
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Post-Ident-Verfahren für alle?
Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.11.2011, Az.: VI-U (Kart) 14/11
Die Deutsche Post AG ist nicht verpflichtet ihren Konkurrenten ihr Post-Ident-Verfahren zur Verfügung zu stellen. Dies stellt weder eine kartellrechtlich unzulässige noch wettbewerbswidrige Handlung dar, solange der Konkurrent auch auf Identifizierungsfremddienstleistungen eines andern Anbieters zurückgreifen kann. Die Deutsche Post AG hat jedenfalls ihre etwaige marktbeherrschende Stellung nicht missbräuchlich ausgenutzt.
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Unser wichtigstes Cigarettenpapier
Urteil des BGH vom 18.11.2010, Az.: I ZR 137/09
Das Verbot, für Tabakerzeugnisse in der Presse zu werben, gilt auch für Anzeigen, in denen sich ein Zigarettenhersteller unter Bezugnahme auf seine Produkte als verantwortungsbewusstes Unternehmen darstellt, ohne direkt für den Absatz seiner Produkte zu werben.
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Muss immer der Endpreis angegeben werden?
Urteil des KG Berlin vom 26.01.2012, Az: 23 W 2/12
Kann ein Endpreis nicht gebildet werden, so besteht die Verpflichtung, die Kosten auf andere Weise hinreichend deutlich kenntlich zu machen; es müssen die einzelnen Preisbestandteile angegeben werden. Da es sich bei der Aufgliederung von Preisen durch Nennung von Einzelpreisen oder Preisbestandteilen ebenfalls um Angaben im Sinne der PAngV handelt, muss auch eine (neben dem Endpreis angegebene) Preisaufgliederung den Anforderungen von Preisklarheit und Preiswahrheit genügen. Das steht einer Aufsplittung des Preises für das Mobiltelefon in eine Anzahlung und in monatliche Raten ohne gleichzeitige Angabe der Summe entgegen.
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Werbung mit Gütesiegel wettbewerbswidrig
Urteil des LG Köln vom 05.01.2012, Az.: 31 O 491/11
Die Werbung der Reisevermittlung "reisen.de" mit einem sogenannten "Gütesiegel der Touristik" ist wettbewerbswidrig. Die Werbung mit einem „Gütesiegel“, das allein auf Bewertungen aus dem Internetportal www.anonym1.de beruht, täuscht die angesprochenen Verkehrskreise über die Qualität der damit verbunden Gesamtbewertung der Hotels. Der Verkehr erwartet, dass ein Gütesiegel nach einer sachgerechten Prüfung durch eine neutrale Instanz verliehen wird.4.000 Euro Preisvorteil kann irreführend sein
Urteil des OLG Hamm vom 15.12.2011, Az.: I-4 U 31/11
Es liegt eine irreführende Werbung vor, wenn mit einer Preisersparnis geworben wird und die Bezugsgröße nicht angegeben wird.
Angabe von Identität und Anschrift bei Prospektwerbung zwingend
Urteil des LG Mönchengladbach vom 08.02.2012, Az.: 8 O 50/11
Ein werbendes Unternehmen hat gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 2 UWG Identität und Anschrift in Werbeprospekten anzugeben. Der bloße Hinweis auf einzelne Filialen oder die Website des Unternehmens ist nicht ausreichend. Bereits bei Unterbreitung des Angebots im Prospekt müssen die erforderlichen Informationen zur Verfügung stehen. Ein Internetzugang ist zudem nicht für jedermann verfügbar.
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Wer zahlt das Kerosin?
Urteil des KG Berlin vom 04.01.2012, Az.: 24 U 90/10
Eine tabellarische Darstellung von Flugpreisen, ohne Einrechnung von Zuschlägen für Steuern, Gebühren und Kerosin, verstößt gegen Art. 23 Abs. 1 LVO und stellt daher eine unlautere Wettbewerbshandlung gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG dar.Vorsicht beim Autokauf
Urteil des LG Bochum vom 22.12.2011, Az.: I-14 O 189/11
Es ist nicht irreführend, wenn im Rahmen einer Onlinewerbung für ein Kfz unter Verfügbarkeit “sofort” aufgeführt ist und später auf eine mögliche Abweichung der Lieferfrist hingewiesen wird. Die Begriffe “Verfügbarkeit” einerseits und “Lieferzeit” andererseits haben unterschiedliche Bedeutung.„Der Tee mit Zzischh“
Urteil des OLG Köln vom 18.11.2011, Az.: 6 U 119/11
Der Slogan "Der Tee mit Zzischh" für das Produkt "Sparkling Tea" führt in Verbindung mit der Produktaufmachung, beim Durchschnittsverbraucher, nicht zu dem unzutreffenden Eindruck, dass das Getränk nicht nur auf Tee-Extrakten, sondern auf aufgebrühtem Tee basiert.
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